Moin, zusammen:
Bei der Durchsicht des im Laufe der Jahre - besser Jahrzehnte - angefallen Schriftwechsels mit Hastra, AVACON und E.ON Avacon fällt mir u.a. das nachfolgend wiedergegebene Schriftstück in die Hände:
Allgemeine Tarife
und Wärme-Sondervertragspreise
der Hannover-Braunschweigische Stromversorgungs-Aktiengesellschaft (HASTRA)
[/SIZE]
Betriebsdirektion Lüneburg
[/B][/SIZE]
für die Versorgung mit Erdgas
[/B]
Bestandteil des Versorgungsvertrages gemäß § 1 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV)
Gültig ab 5. Mai 1980
Die Hannover-Braunschweigische Stromversorgungs-Aktiengesellschaft (Hastra), Betriebsdirektion Lüneburg, stellt unter der jeweils geltenden „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden\" Gas zu folgenden Tarifen zur Verfügung.
Der Erdgasverbrauch wird nach kWh (Kilowattstunden) abgerechnet. Dazu werden die vom Gaszähler in m3 (Kubikmeter) gemessenen Verbrauchsmengen mit dem Brennwert des gelieferten Gases im Normalzustand (Ho,n) multipliziert.
Der Brennwert des Gases im Normalzustand beträgt etwa Ho,n = 11,86 kWh pro m3 mit den nach den anerkannten Regeln der Technik zulässigen Schwankungsbreiten.
Der Ruhedruck hinter dem Druckregelgerät beträgt etwa 20 mbar.
Beim Vergleich einer kWh-Gas mit einer kWh-Strom müssen die Wirkungsgrade der Verbrauchsgeräte berücksichtigt werden sowie der Umstand, daß sich die Gaspreise auf den Brennwert (Ho,n) beziehen. Um die gleiche nutzbare Wärmemenge zu erhalten, müssen im allgemeinen etwa 35% mehr kWh-Gas als kWh-Strom aufgewendet werden. Diese Vergleichsrechnung setzt voraus, daß die Gasverbrauchsgeräte regelmäßig gewartet werden und sich im einwandfreien Zustand befinden.
Zu den Preisen wird die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der jeweils gesetzlichen Höhe zusätzlich berechnet.
I. GrundpreistarifDer Grundpreistarif besteht aus Arbeitspreis und Jahresgrundpreis.
1. Der Arbeitspreis beträgt je Kilowattstunde (kWh) 4,29 Pf
2. Der monatliche Teilbetrag des Jahresgrundpreises (Bereitstellungspreis und Verrechnungspreis) beträgt 10,- DM
II. KleinverbrauchstarifDer Kleinverbrauchstarif besteht aus Arbeitspreis und Verrechnungspreis.
1. Der Arbeitspreis beträgt je Kilowattstunde (kWh) 6,65 Pf
2. Der Verrechnungspreis beträgt für jeden Zähler pro Monat 3,- DM
III. Der Kunde kann zwischen dem Grundpreistarif und dem Kleinverbrauchstarif wählen IV. Wärme-SondervertragspreiseWird der Wärmebedarf für Heizung, Warmwasser und dergleichen durch Erdgas gedeckt, kann auf Antrag des Kunden ein Sondervertrag abgeschlossen werden.
Der Wärme-Sondervertragspreis besteht aus Arbeitspreis und Jahresgrundpreis, der sich aus Bereitstellungspreis und Verrechnungspreis zusammensetzt.
1. der Arbeitspreis beträgt je Kilowattsfunde (kWh) 3,07 Pf
2. Der monatliche Teilbetrag des Bereitstellungspreises beträgt
für die ersten 60 kW Ho bereitgestellter Anschlußleistung 18,- DM
für jeweils angefangene weitere 30 kW Ho bereitgestellter Anschlußleistung 6,- DM
3. Der Verrechnungspreis beträgt für jeden Zähler pro Monat 3,- DM
V. Allgemeine Bestimmungen1. Der Gasverbrauch des Kunden wird in der Regel einmal jährlich festgestellt und darüber eine Jahresendabrechnung erstellt. Die HASTRA ist jedoch berechtigt, in kürzeren Zeitabständen Rechnung zu legen.
Während des Abrechnungsjahres zahlt der Kunde 6 glelchbleibende Abschlgasbeträge. Diese werden anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum berechnet. Ist eine solche Berechnung nlcht möglich, so bemißt sich dle Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, daß sein Verbrauch erheblich geringer ist, so wird dies angemessen berücksichtigt.
Die Abschlagsbeträge werden jeweils am Ende des entsprechenden zweimonatlgen Verbrauchszeitraumes fällig. Dle Fälligkeitsdaten werden jedem Kunden mitgeteilt.
Bei der Jahresendabrechnung werden der Jahresgrundpreis, der Gasverbrauch und die Umsatzsteuer unter Anrechnung der gezahlten Abschlagsbeträge berechnet. Ergibt sich bel der Abrechnung für den Kunden ein Guthaben, so wird dieses unverzügllch erstattet, spätestens aber mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet Ergibt sich ein Restbetrag zugunsten der Hastra, so wird dieser zwei Wochen nach Rechnungseingang fällig.
Das gleiche gilt sinngemäß für Schlußverbrauchsabrechnungen (bei Beendigung des Vertragsverhältnisses).
Für jede Anmahnung falllger Rechnungen sind vom Kunden die Mahnkosten mit 5,- DM und Verzugszinsen von 4% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich Umsatzsteuer zu zahlen.
2. Die Hastra ist berechtigt, die Allgemeinen Tarife zu ändern. Sie werden nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam.
3. Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraumss die Grundpreise oder die Arbeitspreise, so werden der jeweilige Jahresgrundpreis und der Gasverbrauch zeitanteilig errechnet und abgerechnet; bei der Aufteilung des Gasverbrauches werden die jahreszeitlichen Verbrauchsschwankungen auf der Grundlage von Erfahrungswerten berücksichtigt. Entsprechendes gilt bei Änderung des Umsatzsteuersatzes.
4. Die vorstehende Fassung der Allgemeinen Tarife tritt mit dem 5.5.1980 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung der Allgemeinen Tarife außer Kraft.
Luneburg, im Mai 1980[/I]
Gruß
Fidel