Energiebezug > Strom (Allgemein)

Beispiellose Erhöhung von Strompreisen

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noro:
hallo reichelt,

es gibt sicherlich eine sehr grosse anzahl von betroffenen die in den letzten jahren erhebliche preiserhöhungen bei nachtstrom hinnehmen mußten!
ein anbieterwechsel ist in aller regel nicht möglich.

ich habe daher auf preisstand 2005 gekürzt.

kartellbehörden, verbraucherzentrale, bde informieren.
sich von einem rechtsanwalt vertreten lassen.

alternative zu nachtstrom bei mir: ich heize jetzt ca. 70% mit einem pelletkaminofen. ist natürlich mit nicht unerheblichen inv.-kosten verbunden, bei mir ca. €5000,00.
mittelfristig werde ich mich von nachtstrom kpl. lösen.

bis dahin geht der kampf gegen überhöhte preise weiter, natürlich auch bei haushaltsstrom.

gruss
noro

noch eine anmerkung: es gibt wie schon eingangs erwähnt eine vielzahl von nachtstromkunden, es gibt allerdings noch viel zu wenig widerstand!!!

Reichelt:
Hallo Noro,
danke für die Hinweise, so ganz radikal wollte ich noch nicht vorgehen und das ist wahrscheinlich auch der Grund warum sich so wenige gegen die EVs wehren: es ist mit großem Aufwand verbunden, die momentanen höchstrichterlichen Entscheidungen waren im Strombereich   immer gegen die Verbraucher  gerichtet! Also wird bezahlt. Mein Tarif 8+4 bei E.ON Mitte ist mit 14,19 ct (brutto incl. St) ja doch noch unter dem HT Preis von 17,x  ct, die sonst gefordert werden. Aber bei weiteren Preissteigerungen  liegen wir doch bald bei fast NT = HT! Und damit nicht mehr bezahlbar.
Ich heize  zur Zeit auch mit Kamineinsatz zu, ca. 8KW. Ist zwar schön und das Holz war relativ günstig, aber wenn ich an die Umwelt denke! Wäre schlimm, wenn jeder Nachtstromverbraucher auf Holz oder sogar Braunkohle zurückfiele!
Bei elektrischer Fußbodenheizung kann ich halt nicht einfach auf andere Energieformen wechseln und deshalb bin ich vermutlich wie viele auf die GNADE der VU angewiesen! Es ist zum k...!
H. Guhl hat vorhin empfohlen, das Kartellamt zu informieren; habe ich gleich gemacht. Aber große Hoffnung habe ich nicht!
danke für alle Anregungen
gruss wr

bjo:

--- Zitat ---Original von Reichelt
Hallo Noro,
danke für die Hinweise, so ganz radikal wollte ich noch nicht vorgehen und das ist wahrscheinlich auch der Grund warum sich so wenige gegen die EVs wehren: es ist mit großem Aufwand verbunden, die momentanen höchstrichterlichen Entscheidungen waren im Strombereich   immer gegen die Verbraucher  gerichtet! gruss wr
--- Ende Zitat ---

bei den Entscheidungen ging es aber nie um NT Tarife!
im Gegenteil einige WP-Tarifkunden haben gewonnen!

noro:
hallo reichelt,

warum nicht so \"radikal\" vorgehen?

nehmen die versorger etwa rücksicht auf dich!

und woher kommt die erkenntnis dass die höchstrichterlichen endscheidungen immer gegen die verbraucher wahren?
das gegenteil ist eh der fall - wie bio richtig bemerkt hat, ging es bei diesen entscheidungen nie um \"NT-tarife\"

im übrigen währe zu überprüfen, da du sicherlich wie alle nachtstromkunden einen sondervertrag hast, ob die preisanpassungsklauseln überhaupt rechtens sind!!! (vermutlich nicht)
du könntest dich somit gegen die preiserhöhungen zur wehr setzen. (§307 BGB - alles hier im forum gut beschrieben!!!

gruss
noro

und noch eine anmerkung: das nicht \"ganz so radikale\" vorgehen gefällt den ev`s natürlich besonders!!!
und etwas aufwand macht das ganze natürlich auch.

Kupfer:
Hallo Reichelt,
auch bei E.ON Bayern werden die Preise für NT und HT um ca. 19,7 bzw. 27,7 % erhöht. Seit 2001 um 75 % bzw. 70 %. Ich bezahle seit 4 Jahren den Preisstand 2004 um habe jede Preiserhöhung und die Einzugsermächtigung widerrufen.

Mit der Preisänderungen für meinen bisherigen Tarif PowerTherm wird als Nachfolgestromprodukt ein neuer Tarif angeboten. Die neuen Preise vom alten Tarif entsprechen den neue Tarif. Für den Haushaltstrom habe ich schon vor längerer Zeit den Anbieter gewechselt.    
 
Im Auftragsformular für das Nachfolgestromprodukt E.ON WärmeStrom Sicher & Fair steht unter den Punkt Auftragserteilung, Wiederrufsbelehrung, Datenschutz und Bonitätsprüfung Folgendes:

.... Ergänzend gelten die beigefügten Stromgrundversorgungsverordnung vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung sowei die ebenfalls beifgefügten Ergänzenden Bedingungen der E.ON Bayern Vertriebs GmbH zur Strom GVV vom 11.1.2008, soweit sie den Reglungen des Vertrages sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen E-ON WärmeStrom Sicher & FAdier nicht widersprechen. ...

In der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für ....

steht unter Teil 2: Versorgung §4 Bedarfdeckung:

Der Kunde ist für die Dauer des Grundversorungsvertrages verpflichtet, seinen gesamten leitungsgebundenen Elektrizitätsbedarf aus den Elektrizitätslieferungen des Grundversorgers zu decken.

Hier stellt sich die Frage, ob der Energieverbraucher der Haushaltsstrom und Heizstrom bezieht, unterschiedliche Anbieter für Haushaltsstrom und Heizstrom dann haben kann.

Mit diesen Regelung könnten dann kein Anbieterwechsel möglich sein.

O.g. Ausführungen habe ich an das Bundeskartallamt gegeben. Hierzu liegt mir auch schon eine Rückantwort vor. Anbei div. Auszüge:
... kann Ihnen mitteilen, dass wir in den letzten Wochen eine Fülle von Schreiben von Menschen haben, die das gleiche Problem wie Sie haben.
... einzelne Anbieter bieten keinen ermäßigten Nachtstromtarif mehr an.
...wir haben deshalb begonnen, uns intensiv mit dem Thema Heizstrom zu beschäftigen.
... Wir sind uns bewusst, dass hier Handlungsbedarf besteht und werden deshalb, soweit es kartellrechtlich uns möglich ist, tätig werden.

PS: Kann mir jemand sagen, ob in einem Beiträge auch Anlagen eingefügt werden können (doc. pdf, xls, etc.).

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