@Cremer
Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, welches vom Grundgesetz ausdrücklich geschützt wird. Daraus folgt zugleich, dass sich niemand für bzw. wegen eine/r andere/n Meinung entschuldigen braucht.
Da ich über lange Jahre selbst in der Rechtsabteilung eines Energieversorgers ausschließlich auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts tätig war, habe ich die vage Hoffnung, die Bestimmungen, die entsprechenden Kommentierungen und Rechtsprechung zu kennen.
Die Betonung der Vorschrift liegt auf " oder aus anderen Gründen von ihm veranlasst".
Die Einschränkung "von ihm veranlasst" betrifft also alle Alternativen des § 10 Abs. 5 Satz 1 Nr 2 AVBEltV bei nachträglichen Veränderungen am Hausanschluss.
Dass es sich dabei um nachträgliche Änderungen handeln muss, liegt auf der Hand, ebenso dass damit über die Kosten der Erstellung des Hausanschlusses hinaus nur weitere Kosten gemeint sein können, die irgendwann später während der Vertragslaufzeit entstehen.
Sonst könnte der Kunde auch schon bei Vertragsabschluss überhaupt nicht überblicken, welche Kosten auf ihn etwa noch zukommen.
Eine andere Regelung verstieße gegen elementare Grundsätze der Privatautonomie und wäre mit §§ 307, 315 BGB vollkommen unvereinbar.
Zudem kann man in jedem Fall des § 10 AVBEltV immer schon vorher die nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung der Kalkulation solcher Kosten gem. § 315 BGB verlangen.
Daraus ergeben sich für EVU oft plötzlich ungeahnte Schwierigkeiten wegen des begünstigten Konzerneinkaufs und der betriebswirtschaftlichen Bewertung vorhandener Lagerbestände (last in first out (lifo) bzw. first in first out (fifo)) etc. pp.
Möglicherweise haben Sie mehr Literatur dazu auf dem Regal. Ich treffe Sie gern auf einem Energierechts- Symposium, um die Sache im Fachkreise auszudiskutieren.
Der Fall einer Mutter mag ein Beleg dafür sein, dass die Vorschrift oft missverstanden und von den EVU den Kunden anders verkauft wird.
Ebensogut werden den Kunden ja auch Begründungen für den Strompreisanstieg verkauft, welche sich ersichtlich für die Konzerne bezahlt machen.
Nichts für ungut:
"Es ist des Menschen Recht auf Erden, Recht zu haben und Jurist zu werden. " (Wenzel)
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt