Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)

Newbie sucht Hilfe: Widerspruch gegen nachtstrom-Preise

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bolli:

--- Zitat ---Original von Elohim.Vista
Wäre ein Nachtstrom-Sondervertrag für einen Angriff auf den \"Presissockel\" oder \"Anfangspreis\" doch besonders geeigent,
da:
- Monopolstellung des Versorgers, keine Wahlmöglichkeit für den Kunden
- Keine Preisänderungsklausel würde $307 standhalten
- Falls Versorger überhaupt das Recht zur Kündigung bei Preisprotest hat und einen in die (teurere) Ersatzversorgung abschiebt: Dann Angriff des Anfangspreises für Nachtstrom in der Ersatz-/Grundversorgung und so weit wie möglich kürzen?

--- Ende Zitat ---
Wie oben schon mal erläutert, eignet sich das Thema \"Angriff des Preissockels\" bei Sonderverträgen gerade nicht, da man freiwillig mit Wissen des Anfangspreises diesen Sondervertrag eingegangen ist. Hätte einem der Preis nicht behagt, hätte man den Vertrag nicht eingehen dürfen.

Bei einem Sondervertrag hat der Verbraucher IMMER eine Wahlmöglichkeit, nämlich zum Grundversorger zu wechseln (in den Grundtarif).

Das die Preisänderungsklauseln ggf. dem § 307 nicht standhalten werden, hilft Ihnen beim Sondervertrag aber eben nicht beim  Anfangspreis sondern nur bei zukünftigen Preisanpassungen.

Die Ersatzversorgung gibt es nur für einen begrenzten Zeitraum. Sie endet Kraft Gesetzes nach 3 Monaten, die danach ggf. folgende Grundversorgung können Sie natürlich auch im Anfangspreis angreifen, aber hier gibt es eben noch keinen entsprechend gelagerten Fall, der vom BGH entschieden worden wäre bzw. könnte die Meinung des gesamten BGH noch nicht gefasst sein (da auch der Kartellrechtssenat Urteile in Energiefragen trifft, sind die Entscheidungen nicht immer hundertprozentig kompatibel miteinander).
Der VIII. Senat neigt bisher wohl eher zu einem vereinbarten Anfangspreis, muss hier aber sicher noch ein paar Sonderfälle überdenken. Ob der Anfangspreis bei sofortigem Widerspruch gegen den gesamten Preis in der gesetzlichen Grundversrgung dazu zählt, vermag man bisher noch nicht zu sagen.

Christian Guhl:
Bei Nachtstrom haben einige Versorger vor Kurzem die \"Heizstrom-Grundversorgung\" erfunden. Sonderverträge wurden gekündigt und da die Kunden keine Wechselmöglichkeit haben, wurden sie einfach in diese \"Pseudo-Grundversorgung\" gesteckt. Grundlage soll die StromGVV sein. Diese passt natürlich überhaupt nicht, da wesentliche Merkmale des Nachtstroms (Ein-/Zweitarifzähler/Schaltzeiten/Möglichkeit der Unterbrechung der Lieferung) darin nicht geregelt sind. Wir haben unseren Mitgliedern empfohlen, gegen die Einstufung Widerspruch einzulegen und die Preise (vor Einstufung) als unbillig zu rügen. Entgegen der von @Black geäußerten Auffassung, das bei Widerspruch kein Grundversorgungsvertrag zustande kommt, wurde den Kunden mitgeteilt, dass sie in der Grundversorgung beliefert werden. Es gibt also massenhaft Fälle.

Cremer:
@Christian Guhl,

bei mir als Sondergaskunde, wie beim Heizstromsondervertrag, wurden die Verträge auch bereits im Juni 2006 zum 31.12.2006 einseitig gekündigt. Seit dem meinen die Stadtwerke Kreuznach, ich befände mich im Grundversorgungsvertrag.
Nun, Klarheit wird die an den SW eingereichte Klage irgendwann mal ergeben.

bolli:

--- Zitat ---Original von Christian Guhl
... Entgegen der von @Black geäußerten Auffassung, das bei Widerspruch kein Grundversorgungsvertrag zustande kommt, wurde den Kunden mitgeteilt, dass sie in der Grundversorgung beliefert werden. Es gibt also massenhaft Fälle.
--- Ende Zitat ---
Wenn ich Black richtig verstanden habe, kommt zwar bei Widerspruch kein Vertrag zustande, wohl aber durch eine darauf folgende Entnahme von Strom aus dem Netz. Und in dem Augenblick soll trotz vorherigem Widerspruch der Anfangspreis in der Grundversorgung als \"vereinbart\" gelten. Und dieses selbst dann, wenn man anschließend nochmals diesen Widerspruch erneuert.  ?(
Auch hier wird es wohl eines entsprechenden Falles bedürfen. um das abschließend zu klären.

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