Energiepreis-Protest > HanseWerk
Gutachten
Black:
--- Zitat ---Original von flotex
Wenn einerseits Gutachten von EON akzeptiert werden sollen, können wir doch genauso Gutachten die von der Bundesregierung in Auftrag gegeben wurden verwenden, in denen eine Monopolstellung festgestellt wird.
Genau diese Monopolstellung wird ja abgestritten, mit dem Argument \"Man kann ja die Heizung von Gas auf Kohle umstellen\".
--- Ende Zitat ---
Das Thema Monopolstellung oder keine Monopolstellung ist doch nach der letzten BGH Entscheidung hinfällig geworden.
RuRo:
--- Zitat ---Original von flotex
Weitere Anhaltspunkte für den Unterschied zwischen Tarif- oder Sondervertragskunde sind:
...
• Verbraucher, die mit Gas lediglich kochen, sind Tarifkunden.
• Verbraucher, die mit Gas heizen, sind Sondervertragskunden, soweit keine besonderen Umstände vorliegen.
...
• Verträge, in denen die Preisregelungen als „Sonderpreisregelungen„ bezeichnet sind, sind Sonderverträge.
• Wenn im Preisblatt neben einem Kochgastarif weitere Tarife aufgeführt sind und nach einem solchen abgerechnet wird, handelt es sich um einen Sondervertrag.
• Werden ab einer bestimmten Abnahmemenge Preisnachlässe angeboten, so handelt es dabei um Sondertarife.
--- Ende Zitat ---
Prima, dann bleibt nur noch zu hoffen, dass man damit auf entsprechendes rechtliches Gehör und Anwendung stösst
flotex:
@Black: Das überzeugt mich. Ich werde mal mit meinem Vermieter reden. Sicherlich tauscht er dann die Gasheizung gegen eine Kohleheizung. :rolleyes:
@RuRo: Noch die Quellenangabe für Sondervertrags-Beurteilung:
http://faire-gaspreise.homepage24.de/News
(nur der guten Ordnung halber.. Ich hoffe, die Quelle ist seriös genug..)
Black:
Das meinte ich nicht. Aber welche Rechtsfolge wollen Sie aus dem Nachweis der Monopolstellung den noch herleiten?
AKW NEE:
@ Black
--- Zitat ---Das Thema Monopolstellung oder keine Monopolstellung ist doch nach der letzten BGH Entscheidung hinfällig geworden.
--- Ende Zitat ---
Wenn ich mich recht erinnere, gibt es hier gegensätzliche Ausführungen vom BGH. Also nichts mit hinfällig.
Ich würde Sie und Ihre Ausführungen so gerne ernst nehmen, nur es gelingt mir nicht! Wissen Sie warum?
Es wäre doch für alle hilfreich, wenn es ihnen gelänge uns nicht mitzuteilen, was Sie nicht meinen, sondern was Sie meinen. Als Jurist sollte Ihnen das doch möglich sein.
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