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Autor Thema: Jahresabrechnung Korrektur 2005 und 2006 rwe  (Gelesen 4261 mal)

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Offline Flipsi

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Jahresabrechnung Korrektur 2005 und 2006 rwe
« am: 06. Oktober 2008, 17:01:18 »
Hallo,

ich brauche dringend Hilfe.Eine Abrechnungskorrektur aus den Jahren 2005 und 2006 mit Forderungen in Höhe von knapp 1000Euro wurde mir heute zugestellt. Ich bin Studentin und habe eine sehr kleine Wohnung, kann das denn sein? Zu mal ich schon eine Nachzahlung geleistet hatte. Ist das nach so langer zeit den überhaupt rechtsgültig? Hätte ich vor drei Jahren erfahren das ich so viel Strom nachzahlen soll, hätte ich danach folglich gespart wos nur geht.Finde das unmöglich, zu mal das für mich ein sehr hoher Betrag ist. Die Rechnung soll einfach nächste Woche von meinem Konto eingezogen werden. Bitte um Hilfe.

Offline opferlamm-ma

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Jahresabrechnung Korrektur 2005 und 2006 rwe
« Antwort #1 am: 06. Oktober 2008, 17:34:21 »
Bin zwar kein Profi aber diverse Formulierungen sind m.E. unpräzise:

Aus welchem Sachverhalt resultiert die Abrechnungskorrektur?
Ob das sein kann ist m.E. nicht beantwortbar.

Vielleicht sollte die Abbuchungsvollmacht vorsichtshalber widerrufen werden. Ist eine solche Vollmacht überhaupt vereinbart ?

Gruss

Offline Flipsi

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Jahresabrechnung Korrektur 2005 und 2006 rwe
« Antwort #2 am: 06. Oktober 2008, 18:10:49 »
ja, die ahben ne vollmacht.

mh, ich weiß nicht, da steht halt nur korrektur drüber und das es wohl falsch berechnet wurde..im einzelnen kann ich das nicht nachvollziehen.ist es denn prinzipiell rechtens so eine forderung zusätzlich zur normalen abbrechnung fast drei jahre verspätet zu stellen?

Offline BerndA

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Jahresabrechnung Korrektur 2005 und 2006 rwe
« Antwort #3 am: 08. Oktober 2008, 12:47:09 »
Hallo Flipsi,

zunächst mal können Sie jeden Betrag, der abgebucht worden ist, 6 Wochen lang wieder zurückbuchen lassen, also gewinnen Sie dadurch Zeit.

Sie sollten sich außerden schriftlich die Rechnung der RWE erläutern lassen. War um ist diese hohe Summe aufgelaufen ? Haben Sie zu wenig Abschläge geleistet ? Vereinbaren Sie notfalls eine Ratenzahlung mit RWE, aber erst, wenn feststeht, dass die Ansprüche zu Recht bestehen.

Sie können mir auch unter PN mal mailen.

Gruß

BerndA

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