Energiepreis-Protest > Stadtwerke Düsseldorf

Suche Gaspreis von 2005

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Adonis:
Hallo,

ich lege seit ca 2005 Einwendungen gegen die Gaspreiserhöhungen ein.

Nun ist es so, dass ich aufgrund meines niedrigen Verbrauches anders abgerechnet werde (gast bestpreis für Kleinstabnehmer).

Ich suche daher den haspreis aus November 2005, da ich erstmals im Januar 2006 Einwände gemacht habe.

Die Preisliste liegt mir leider nicht vor.

Kann mir jemand weiterhelden ?

Liebe Grüße
Harald

DieAdmin:
@Adonis,

versuchen Sie es mal auf der Website: http://web.archive.org/web/*/http://www.swd-ag.de/

Dort sind einige alten Seiten (Inhalte) der http://www.swd-ag.de archiviert.

Hier zum Beispiel Januar 2005: http://web.archive.org/web/20050209163125/www.swd-ag.de/privatgewerbe/tarif_erdgas.htm

und Januar 2006: http://web.archive.org/web/20060111080656/www.swd-ag.de/privatgewerbe/tarif_erdgas.htm



Weiße Herbstgrüße aus dem Thüringer Wald

Adonis:

--- Zitat ---Original von Evitel2004
versuchen Sie es mal auf der Website: http://web.archive.org/web/*/http://www.swd-ag.de/
--- Ende Zitat ---
Hatte ich versucht, aber irgendwie nur Ergebnisse anbekommen, die als
Preisangabe die vom 01.01.2007 nennen :-((

Trotzdem nochmals Danke für die Links, diese waren sehr hilfreich.

Bestünde nochmal die Möglichkeit, den Preis vom 01.12.2005 zu nennen, da
ich die Unbilligkeitseinrede aktiv erst zum 01.01.2006 getätigt habe, und be-
fürchte, dass zwischen dem 01.01.2005 und 01.01.2006 noch eine Preiser-
höhung erfolgte.

Wenn das machbar wäre ??

Bei mir scheint das irgednwie nicht zu klappen !!!

RR-E-ft:
In der Grundversorgung gem. § 36 EnWG ist die öffentliche Bekanntgabe Wirksamkeitsvoraussetzung für die Geltung der Allgemeinen Preise.

Man kann also als grundversorgter Kunde den Nachweis der öffentlichen Bekanntmachung verlangen, da die Geltung der zur Abrechnung gestellten Preise die öffentliche Bekanntgabe zur Voraussetzung hat (vgl. Danner/ Theobald, Kommentar Energiewirtschaftsrecht, 59. Ergänzungslieferung Stand Juni 2008, § 36 EnWG, Rn. 74 ff.)

Zunächst stellt sich aber die Frage, ob man grundversorgter Kunde gem. § 36 EnWG ist, was die Haushaltskundeneigenschaft gem. § 3 Nr. 22 EnWG voraussetzt. War man bei Vertragsabschluss kein Haushaltskunde, besteht ein Sondervertrag. Man wird nicht in der Grundversorgung beliefert (vgl. Danner/ Theobald, aaO., Rn. 44 ff.).

Sogenannte Bestpreis- Modelle, die nicht auf die Haushalstkundeneigenschaft gem. § 3 Nr. 22 EnWG  abstellen,  sind Sonderverträge.

Über den vom Grundversorger  geforderten Nachweis der öffentlichen Bekanntgabe kommt man auch an die in der Vergangenheit geltenden Preise.

Lehmann:
Der Arbeitspreis Erdgas (ab 2.746 kWh/Jahr) betrug im November 2005 4,65 Ct/kWh zzgl. 16 % Umsatzsteuer.
Der entsprechende Grundpreis 84,60 EUR/Jahr zzgl. Ust.
Viel Erfolg!

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