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Autor Thema: Kündigung Alt-Vertrag: weil handschriftlich = verhandelt?  (Gelesen 3708 mal)

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Offline Martinéz

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Wir haben gerade unseren Liefervertrag (Vertragsdauer 3 Jahre, abgeschlossen 01/1980!) mit der Mainzer Firma V. gekündigt mit Hinweis auf die Rechtslage, dass Verträge über mehr als 2 Jahre mit dreimonatiger Kündigungsfrist kündbar sind.

Der Gaslieferant wiedersprach der dreimonatigen Kündigungsfrist mit dem Argument, dass auf dem Vertragsformular handschriftlich die Vertragsdauer eingetragen wurde und deshalb als \"individuell mit dem Kunden ausgehandelt\" angesehen wird, weshalb er die Kündigung erst mit Ablauf des Kalenderjahres akzeptiert.

Weiß jemand Bescheid über die genaue Rechtslage hier? Welche Chancen und Möglichkeiten habe ich, dagegen vorzugehen?

Prinzipiell geht es zwar nur um eine anteilige Erstattung der Tankmiete (~80EUR) ab Kündigungsdatum. Da wir uns aber heute vom Alt-Lieferanten über mehr als 25 Jahre verarscht fühlen, möchten wir dem Laden keinen Cent zu viel überlassen, aus Prinzip sozusagen.

Ich würde mich über Aufklärung/Hilfe freuen!

Offline Watzl

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Kündigung Alt-Vertrag: weil handschriftlich = verhandelt?
« Antwort #1 am: 28. Juni 2005, 18:19:38 »
Ein treuer Kunde - 25 Jahre vertraglich gebunden. Wahrscheinlich immer gut und teuer beliefert. Den läßt man nicht so einfach ziehen, man will auch noch die letzten 80 EU von ihm haben als hätte man nicht schon genug an ihm verdient.

Das sollte alle lesen, die in einem Vertrag stehen oder sich überlegen, eine solchen abzuschließen.

Mein Vorschlag: 80 Eu zahlen und tschüß.

Verwenden sie ihre Kraft sinnvoller, z.B. in Aufklärungsarbeit zum thema Flüssiggas, wie sie nach dem Vertrag mit einem freien Tank z.B. gleichgesinnte Freitankbesitzer finden, mit denen zusammen sie dann nicht nur 3000 Liter einkaufen, sondern 30.000 Liter und einen guten Preis dafür bekommen.

Nichts tut den Vertragshändlern so weh, wie aufgekläre Flüssiggasverbraucher, das bin ich inzwischen ganz sicher.

Und wir weden täglich mehr

H. Watzl

 

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