Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Zeugenbeweis
Pedro:
Zusatzfrage:Können \'\'Zeugen\'\' in diesen Verfahren auch vereidigt werden (mit oder ohne Zweifel an deren Glaubwürdigkeit)?
Hat sich erledigt, hatte leider die wieder mal fachlich hervorragende Stellungnahme von RR-E-ft übersehen, sorry!
Black:
--- Zitat ---Original von Pölator
Hallo,
nehmen wir jetzt mal an, dass 2 Verfahren mit den gleichen Eckdaten fast zeitgleich laufen:
-gleicher Versorger
-gleicher Zeuge
-gleiche Tarife
-gleiches AG, nicht jedoch die gleichen Richter
-gleicher Anwalt bei den Widersprüchlern
-nur die Beträge und Zeitdaten sind unterschiedlich, ansonsten Übereinstimmung der Klageschriften zu 99%
--- Ende Zitat ---
Praktisch würde das eher so laufen: Solche Verfahren werden entweder zur gemeinsamen Verhandlung verbunden oder (wenn ein Verfahren deutlich schneller beendet ist) greift man auf die dem Gericht bekannten Tatsachen des 1. Verfahrens zurück und führt keine erneute Beweisaufnahme durch.
Pölator:
--- Zitat ---Original von Black
Praktisch würde das eher so laufen: Solche Verfahren werden entweder zur gemeinsamen Verhandlung verbunden oder (wenn ein Verfahren deutlich schneller beendet ist) greift man auf die dem Gericht bekannten Tatsachen des 1. Verfahrens zurück und führt keine erneute Beweisaufnahme durch.
--- Ende Zitat ---
@black
Ihr Pendel ist kaputt, vielleicht können Sie es noch umtauschen.
Ich vergaß den Hinweis, das dieser Fall keine Konstruktion ist, sondern in Echtzeit passiert.
Wenn es so laufen würde, wie Sie es sagen, was dann, wenn die Beweisführung unterschiedlich ist, bzw. es ein anderer Anwalt macht?
Also, kann man/darf man den Zeugen auf seine ersten Aussagen festnageln?
a.) ja
b.) nein
c.) kann ich das Publikum fragen?
d.) weiß nicht
Gruß
Pölator
RR-E-ft:
@Pölator
Der Prozessstoff eines jeden Verfahrens richtet sich gesondert nach Behaupten/ Bestreiten/ Beweisen.
Es bedarf deshalb einer gesonderten Beweisaufnahme in jedem Verfahren.
Schließlich ist der Ausgang eines Zeugenbeweises maßgeblich von der Befragung des Zeugen durch die Parteien innerhalb der Beweisaufnahme abhängig und dem persönlichen Eindruck, den sich das Gericht vom Zeugen gemacht hat.
Wenn ein Zeuge in einem anderen Verfahren anders ausgesagt haben sollte, sich dabei ein Widerspruch auftut, so kann sich nicht nur die Frage nach der Glaubwürdigkeit eines solchen Zeugen stellen, sondern auch die Frage ob etwaig eine (uneidliche) Falschaussage in einem der Verfahren vorliegt.
ben100:
Grundsätzlich wird doch wohl ein Zeuge nicht nur mündlich Zeugnis über etwas ablegen können, was anhand von Unterlagen beweisbar ist.
Das ist doch absurd!!!
Was ist denn wenn man dann den Antrag stellt den Zeugen als befangen zu bewerten, da er bei dem EV beschäftigt ist und ihn zu Details befragt.
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