Energiebezug > Gas (Allgemein)
Sonderkündigungsrecht. Hab ich was falsch gemacht?
Samba:
Hallo Forumsteilnehmer + Experten,
ich bitte um Eure Hilfe.
Am 15.09. haben mich die Stadtwerke Wedel angeschrieben, dass der Gaspreis zum 1.11. erhöht wird und mir 14 Tage Zeit gegeben zu kündigen. Dieses habe ich auch drei Tage später gemacht und einen Vertrag (Beginn 1.11.) bei Vattenfall unterschrieben. Vor ein paar Tagen kam eine Rechnung von e.on. Ich bin jetzt in der Ersatzversorgung und soll 75 EUR überweisen. Meine Frau hatte bei Vattenfall angerufen, wieso wir nicht ab 1.11. dort unser Gas bekommen. Vattenfall verweist auf die Bundesnetzagentur, die als Richtlinie für den Wechsel 6-8 Wo billigt. Nachlesen kann man das hier
Wie hätte ich es denn besser machen können? Jetzt zahle ich einen höheren Preis an e.on, als das was ich ab 1.11. an Vattenfall zu zahlen hätte.
Hätten die Stadtwerke Wedel mir nicht 6 sondern 10 Wochen vorher Bescheid gegeben (8Wo Berabeitungszeit+2Wo Kündigungsfrist) dann hätte es vermutlich funktioniert.
Was kann ich da machen?
Danke für Eure Hilfe!
Netznutzer:
Hallo,
es gibt einen Passus, der sinngemäß lautet, dass Verbrauchern in der Grundversorgung der bisherige Preis weiter gewährt werden muss, wenn der Vertrag aufgrund von Preiserhöhung = Sonderkündigungsrecht gekündigt wurde. Ich weiss leider nicht mehr genau wo, ob EnWG oder GVV, aber so etwas gibt es. Dies ist allerdings kein Freifahrtschein für die Ewigkeit, sondern zeitlich begrenzt. ( 8 Wochen?).
Gruß
NN
Wasserwaage:
6 wochen sind normalerweise mehr als genug zeit. das problem liegt also nicht bei wedel, sondern bei vattenfall... evtl. hätten sie vattenfall besser darauf hinweisen sollen, dass sie schon selbst gekündigt haben (ich weiss nicht ob es diese möglichkeit bei den vattenfall-anträgen gibt) dann wären sie im prozessanlauf etwas später eingestiegen und es hätte evtl zum 01.11. geklappt. Die 6-8 Wochen sind übrigens lediglich ein hinweis der bundesnetzagentur nicht mehr und nicht weniger.
richtig ist, dass sie jetzt vorübergehend von der e.on (als ihr grundversorger/ersatzversorger) versorgt werden.
machen können sie nix.
Samba:
@Netznutzer,
vielen Dank für Deine Info. Leider ist es mir nicht gelungen diesen Passus zu finden.
Was ich gefunden habe ist folgendes aber aus dem Sromsektor:
Bei einer fristgerechten Kündigung aufgrund einer Preiserhöhung des bisherigen Lieferanten werden die Preisänderungen nicht wirksam, wenn innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung der Wechsel des Lieferanten durch entsprechenden Vertragsabschluss nachgewiesen wird. Der Kunde wird bis zur Endabrechnung zum bisher gültigen Preis versorgt.
nachzulesen hier
Nur kann ich das nicht so richtig umsetzen. Kann ich denn ohne Datum kündigen? Die Preiserhöhung wurde mir zum 1.11. angezeigt, also habe ich zu diesem Datum gekündigt?!
@Wasserwaage
Also wenn das so ist, dann werde ich wahrscheinlich wg. einer Jahresersparnis von 50 EUR das nächste mal überlegen ob sich dieser Aufwand lohnt, da die Ersatz- bzw. Grundversorgung deutlich teurer ist?!
Auf dem Antrag von Vattenfall habe ich darauf (meine Kündigung) einen Hinweis gegeben und als ich die Künd.-Bestätigung in den Händen hatte, nochmals eine Info per E-Mail versendet. Die Dame bei Vattenfall hat die Arbeitsrückstände als Ursache für den langen Zeitraum genannt.
Danke Euch Beiden
Ciao Samba
Wasserwaage:
das was sie un netznutzer da gefunden haben gilt sowohl für strom als auch gas, ist aber für ihren fall komplett unrelevant, da es nur kunden aus der grundversorgung betrifft die auf grund einer tariferhöhung der grundversorgung zu einem anderen lieferanten wechseln.
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