Energiepreis-Protest > Erdgas Schwaben

EGS - Kartellverfahren

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meggie64:
Frage: in dem o.g. Artikel steht, dass auch das Verfahren gegen Erdgas Schwaben eingestellt wurde. Wo kann man denn hierüber etwas lesen? Auf den Seiten des Bundeskartellamtes kann ich nichts finden. Ich nehme an, die Begründungen bzw. Auflagen sind jeweils identisch, nur der Versorger wechselt.

tangocharly:
Das hängt wohl damit zusammen, dass ...


--- Zitat ---Von den ca. 770 Gasversorgern in Deutschland fallen nur etwa 30 originär in die Zuständigkeit des Bundeskartellamtes, die übrigen in die Zuständigkeit der Landeskartellbehörden. Etliche Landeskartellbehörden führen selbst Verfahren und haben bereits Verfahren abgeschlossen. Zudem haben die Landeskartellbehörden 14 Gasversorger aus ihrem Zuständigkeitsbereich an das Bundeskartellamt abgegeben.
--- Ende Zitat ---
(Homepage des Bundeskartellamtes).

So wie im letzten Satz beschrieben verhielt es sich z.B. im Verfahren gegen die Stadtwerke Karlsruhe, welches an das BKA abgegeben wurde. Im Fall der Erdgas Schwaben dürfte es so wie im vorletzten Satz beschrieben gewesen sein, dass das Verfahren (vermutlich) bei der Landeskartellbehörde in Bayern blieb (und auf der dortigen Homepage sucht man vergeblich nach Infos).

RuRo:
@tangocharly

Nach dem Pressebericht der Augsburger Allgemeinen (siehe Link weiter oben) war auch das Verfahren gegen Erdgas Schwaben beim Bundeskartellamt angesiedelt. In der örtlichen Presse wurde das auch immer so dargestellt.

tangocharly:
@ RuRo

Das genannte Zitat hört (liest) sich zwar so an, besagt aber nichts.

Wenn Sie auf die Homepage des BKartA gehen, werden Sie vergeblich nach der EGS suchen bzw. nach einem Hinweis auf das anhängige Verfahren.

Die Verfahren, welche von der Landeskartellbehörde (auf Antrag des BKartA) abgegeben wurden, sind innerhalb der Entscheidungsgründe als solche gekennzeichnet (so z.B. das Verfahren gegen die Stadtwerke Karlsruhe {der entsprechende Link befindet sich im vorher gehenden Thread}).

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