Original von Schwalmtaler
@black
als was sitzen denn dann die angestellten RA im Gericht?
weiss ich im Einzelfall nicht, aber im Verfahren vor dem Amtsgericht - wo kein Anwaltszwang besteht - kann auch der Syndicus-Anwalt auftreten, dann eben nicht in seiner Rolle als \"Anwalt\". Es können dann anschließend keine Anwaltskosten geltend gemacht werden.
am Landgericht (Anwaltszwang) könnte der Syndicus neben einem unabhängigen Anwalt als Parteivertreter oder Berater sitzen. Das hätte zur Folge, dass der Syndicus auch praktisch vor Gericht agieren könnte, nur die formellen Anträge muss dann der \"richtige\" Anwalt stellen.
Original von SchwalmtalerWarum sollte nicht ein Angestellter mit anwaltlicher Ausbildung und entsprechender gerichtlicher Anerkennung die Rechte seines Arbeitgebers vertreten dürfen?
Weil der Anwalt per se nicht weisungsgebunden ist. Er nimmt zwar die Interessen seines Mandanten wahr, aber als sog. \"unabhängiges Organ der Rechtspflege\". Daher darf ein Anwalt auch keine falschen Tatsachen vor Gericht behaupten, auch wenn es seinem Mandanten nützt.
Der angestellte Anwalt ist dagegen abhängig von seinem Arbeitgeber und Weisungen unterworfen, daher soll er nach dem Willen des Gesetzgebers diesen nicht vertreten.
Original von SchwalmtalerWie erklären sie uns denn, das in einigen MB keine Anwaltskosten etc. aufgelistet werden?
Woher soll ich denn wissen warum ein mir unbekannter Versorger XY in irgendeinem Verfahren irgendwelche Kosten geltend macht oder nicht geltend macht?