Energiebezug > Vertragliches

Erdtank übernehmen?

<< < (3/4) > >>

Watzl:
Eine kurze Anmerkung zu den eingegrabenen Tanks.
Es stellt sich die Frage, ob eine Vertragsfirma einen eingegrabenen Tank bei Kündigung des Liefervertrages so einfach zurückfordern und dabei alle anfallenden  Kosten auf den Mieter abwälzen kann. Aufwand, Kosten und Nutzen stehen hier doch in einem krassen Mißverhältnis. Nur unter der Option, den Liefervertrag zu verlängern auf diese Forderung zu verzichten, kommt bedenklich nahe an das, was man als Kenebelei bezeichnet. Der Kunde ist dabei sicherlich nicht mehr König.

Es wäre zu prüfen, ob der Unterzeichner des Nutzungsvertrages sich wirklich aller Konsequenzen bewußt war, als er den Vertrag unterschreiben hat. Nach den Beiträgen hier im Forum und nach vielen Berichten, die ich darüberhinaus noch kenne zu urteilen, ist dem sicherlich nicht der Fall.

Es wäre an der Zeit, dass der Mieter eines eingegrabenen Tanks, dies auch einmal auf die Spitze treibt und eine rechtliche Klärung herbeiführen würde. Der Bund für Energieverbraucher würde sich nach meiner Einschätzung sicherlich mit seinem Sachverstand hinter eine solche Sache stellen. Dann würde für den Fall erdgedeckter Tanks etwas mehr KLarheit herrschen und die Tanknutzer würden sich auch nicht in jedem Fall nach Präsentation der Kosten in die Enge treiben lassen und wieder Lieferverträge unterschreiben.

H. Watzl

Godfred:
Neuer Stand der Verhandlung:
Der Lieferant bietet einen günstigeren Gaspreis an, z.Z. steht er bei knapp unter 35C/l. Das ist ein Ganzjahrespreis, also kein Saisonpreis incl. Überwachung und Abrechnungsservice. Leider ist unser Gastank zu klein, als daß eine ganze Jahresfüllung reinpasst (wir sind eine Gasgemeinschaft mit mehreren Parteien).
Alternativ bietet der Gaslieferant auch an, den Tank zu kaufen und die Gaslieferungen und die Kostenverteilung selbst zu machen. Allerdings ist es nicht ganz einfach, einen Konsens bei allen Parteien zu erreichen.

Ergänzend zum derzeitigen Stand hätte ich zwei Fragen, vielleicht weiß ja jemand im Forum Antworten:

Gibts einen \"Standard\"-Gaspreis wie z.B. bei Heizöl vom Statistischen Bundesamt erfasst und veröffentlicht, an den man einen Lieferpreis koppeln könnte? Ist eine solche Vertragsklausel schon mal jemand bekannt geworden? Ist das sinnvoll?

Einige Teilnehmer denken über eine Trennung von der Gasgemeinschaft nach. Neben der juristischen prüfung ergibt sich eine andere Frage: Wie kompliziert wird das Verbuddeln eines eigenen Tanks auf eigenem Grundstück? Braucht man da eine Baugenehmigung oder eine Sicherheitsprüfung oder ergibt sich sonst irgendeine administrative Hürde?

Godfred

heinbloed:
Hallo godfred !
Frueher,vor ca 3 Jahren , veroeffentlichte der SWF Fernsehsender im Teletext regelmaessig die aktuellen Energiepreise . Leider hat man das auf den Heizoelpreis reduziert, soweit ich mich erinnere Seite 712und713.Diese Preise waren vom stat. Landesamt uebernommen,also es gibt Statistiken.Wie man aber an die Infos herankommt weiss ich nicht,vielleicht im Internet unter \"statistisches Landesamt\".

Macumba:
Einen reinen \"Standardpreis\" gibt es in der Form nicht
Die Flüssiggasrohpreise bringen dir nichts -da es sich hierbei nur um den reinen Rohstoffpreis handelt-ohne Transport -Umschlagpreise-Gewinn etc.
Fast alle Flüssiggasfirmen kaufen ihr Gas überwiegend in Rotterdam.
Wie alle Rohstoffe werden sie an Börsen mit Tagespreisen gehandelt-wobei der Endverbraucher von diesen Preisen garnichts hat ;-((
Ich kenne keinen Flüssiggaslieferanten der solche Anpassungsklauseln in den Verträgen hat-nur bei Preiserhöhungen ;-)
Die Trennung der Gasgemeinschaft ist natürlich möglich -aber sehr schwierig-da kommst du ohne Wasserdichte Verträge nicht weiter-und du bekommst die Leute nach meinen Errfahrungen kaum unter einen Hut .
Mit dem dir angebotenden Gaspreis musst du genau durchrechnen -wie alles in dieser Branche ist es Verhandlungssache!!! ;-))
Zu  dem U-Tank:
Loch buddeln Tank rein und fertig -so läuft es leider nicht.
Bei einem U-Tank brauchst du in der Regel eine Isolationsprüfung,eine Bescheinigung das der Tank ordnungsgemäss angefüllt wurde (Sandbett)-
Standortabnahme des Tankes (wichtig wegen Exzone-Schutzabstände-Brandlasten usw.-unter Umständen komplette Anlagen bzw. Rohrleitungsprüfung.
Mit der Baugenehmigung ist es von Kommune -Bundesland unterschiedlich .
PS:
Bevor Gerüchte aufkommen ;-))
Ja ich -WAR- bei einer grossen Flüssiggasfirma 13 Jahre im Kundendienst-bin Sachkundiger lt. Druckbehälter Verordnung  und Heizungsbauer.
Kenne mich also recht gut aus-und habe mich entschlossen mal was zu schreiben weil es doch einige Missverständnisse bezüglich Flüssiggas und Anlagen-Prüfungen-Technik hier gibt.

energienetz:
Flüssiggaspreis: Ja, es gibt einen Preis für Privatkunden vom Statistischen Bundesamt. Der ist allerdings indexiert, d.h. er wird nur in Prozenten angegeben, die auf einen Basiswert bezogen werden, z.B. Dezember 2000.
Und die Angaben werden immer Monate später veröffentlicht. Grundsätzlich veröffentlichen wir den auch bei uns, z.B. unter www.energieverbraucher.de/seite345.html. Die Fassung dort ist allerdings nicht mehr taufrisch, bei Gelegenheit gibts das auch mal wieder aktuell.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln