Energiepreis-Protest > NGW - Niederrhein. Gas- & Wasser-Werk
Reaktion NGW nach dem Urteil vom 19.11.2008
Lime:
Folgenden Brief erhielt ich nach meinem Widerspruch und des von mir neu berechneten Abschlagbetrages an den Versorger:
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Sehr geehrter Herr X,
vielen Dank für Ihr Schreiben von Y.
Mit den bisherigen Schreiben hatten wir Ihnen ausführlich die Billigkeit der Anpassungen der Erdgaspreise erläutert.
Wir möchten nochmals erwähnen, dass wir die Jahresrechnungen auf Grundlage der jeweils gültigen Erdgaspreise erstellen. Insofern halten wir unsere Forderung über den gesamten Rechnungsbetrag aus der Jahresrechnung 2008 aufrecht. Zur Vermeidung von Nachforderungen empfehlen wir Ihnen, den Rechnungsbetrag aus der Jahresrechnung 2008 in voller Höhe zu zahlen.
Sollten die Rechnungsbeträge in den nächsten Tagen nicht in voller Höhe ausgeglichen sein, werden wir die offenen Beträge auf dem Rechtswege geltend machen.
Auf Wunsch haben wir Ihren Abschlagbetrag auf Z reduziert.
Für weitere Fragen und Hinweise stehen Ihnen die Mitarbeiter .... etc.
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Mit keinem Wort das Urteil erwähnt, aber offensichtlich den Punkt der Erläuterung der Anpassungen gleich im ersten Satz.
Was wird folgen?
Vielleicht ein paar Tipps/Meinungen? Gibt es schon andere, die den gleichen Brief erhielten?
Gruß Lime
Lime:
Nun der nächste Brief, eine Zahlungserinnerung. Inhalt sinngemäß: Man konnte keinen Zahlungseingang feststellen ... Mahnkosten ... Mahnung. Die Fälligkeit setzen sich zusammen aus einer von mir pünktlich überwiesenen Abschlagszahlung für Erdgas UND der Verbrauchsabrechnung. Letzteres eben die Summe, die sich für das letzte Abrechnungsjahr ergäbe, wenn ich nicht vor Jahren widersprochen hätte.
Was soll das Einklagen eines schon überwiesenen Abschlages für Erdgas? Wieso erst rechtliche Schritte androhen und dann Mahnungen ankündigen?
Ich werde jetzt wieder auf §315 verweisen und anfragen, warum längst überwiesene beträge eingefordert werden. Vielleicht fordere ich auch analog zu den Mahngebühren meine Kosten für ein Einschreiben ein?
Gibts einen Tipp oder jemanden, der einmal kurz mitdenken könnte? Hat sonst jemand einen ähnlichen Brief erhalten?
Vielen Dank für die Mühe!
ben100:
Bei mir genauso!!!
Zu welchem Tarif wirst Du eigentlich abgerechnet???
sir_diddler:
Bei mir das gleiche.
Mein Tarif ist (best) da Sonderkunde.
P.S. heute kam ein Mahnbescheid für die ausstehenden Zahlungen, werde diesem aber widersprechen und per Einschreiben mit Rückschein retournieren.
Lime:
Das werde ich ebenfalls machen! Da mir jedoch Mahngebühren in Aussicht gestellt wurden, werde ich ebenfalls Bearbeitungsgebühren ab jetzt immer mitangeben -mindestens die Kosten für ein Einschreiben. Gebühren entstehen uns ja alle!
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