Energiepreis-Protest > Rhenag - Rheinische Energie Siegburg

Perspektiven nach BGH-Urteil vom 19.11.2008

<< < (2/2)

Waldi:
Hallo zusammen,
ich sehe nur eine Möglichkeit der rhenag beizukommen. Dies ist der Weg über die Unwirksamkeit der Preisanpassungsklausel im Sondervertrag Classic (ehemals S-1). Damit kann man zwar nicht den Sockelpreis in Frage stellen, aber zumindest die Erhöhungen.
Elektron, das würde für Dich den Arbeitspreis aus 2005, also 3,33 Ct/kwh netto, bedeuten. Allerdings ist Beeilung angesagt, denn die Ansprüche aus 2005 könnten zum Jahresende verjähren.

Gruß Waldi

elektron:
Hallo, Waldi!


--- Zitat ---ich sehe nur eine Möglichkeit der rhenag beizukommen. Dies ist der Weg über die Unwirksamkeit der Preisanpassungsklausel im Sondervertrag Classic (ehemals S-1).
--- Ende Zitat ---
Hilft mir leider nix - ich bin \"Basic\"-Kunde!

elektron

Navigation

[0] Themen-Index

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln