Energiepreis-Protest > Rhenag - Rheinische Energie Siegburg
Perspektiven nach BGH-Urteil vom 19.11.2008
Waldi:
Hallo zusammen,
ich sehe nur eine Möglichkeit der rhenag beizukommen. Dies ist der Weg über die Unwirksamkeit der Preisanpassungsklausel im Sondervertrag Classic (ehemals S-1). Damit kann man zwar nicht den Sockelpreis in Frage stellen, aber zumindest die Erhöhungen.
Elektron, das würde für Dich den Arbeitspreis aus 2005, also 3,33 Ct/kwh netto, bedeuten. Allerdings ist Beeilung angesagt, denn die Ansprüche aus 2005 könnten zum Jahresende verjähren.
Gruß Waldi
elektron:
Hallo, Waldi!
--- Zitat ---ich sehe nur eine Möglichkeit der rhenag beizukommen. Dies ist der Weg über die Unwirksamkeit der Preisanpassungsklausel im Sondervertrag Classic (ehemals S-1).
--- Ende Zitat ---
Hilft mir leider nix - ich bin \"Basic\"-Kunde!
elektron
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