Energiepreis-Protest > Bundesweit / Länderübergreifend
Was macht die EU?
ben100:
Also bitteschön hier ist es!!!
Meine Frage:
Aus den Medien habe ich erfahren, daß die EU die Gebühren für Auslands-SMS und Gespräche reguliert. Mir fiel da spontan die Frage ein, warum das nicht auch auf dem Gasmarkt möglich ist. Seit langem werden wir Verbraucher, gerade in Deutschland durch Monopolisten zur Kasse gebeten ohne das hier was unternommen wird. Können Sie mir die Frage beantworten? Vielen Dank!
Gerne möchte ich Ihnen auf Ihre Frage Folgendes antworten: In Deutschland ist anders als zum Beispiel in Frankreich der Gaspreis mit dem Ölpreis gekoppelt, da aufgrund einer Vereinbarung zwischen Produzenten und Gasversorger der Ölpreis als Vergleichspreis genutzt wird. Ursprünglich sollte innerhalb von 6 Monaten die Anpassung des Gaspreises an jenen des Öls erfolgen. In der Tat spielen heutzutage hier jedoch auch andere Faktoren eine Rolle, nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass Gas und Öl in ganz unterschiedlichen Produktmärkten agieren. In diesem Fall greift jedoch das Subsidiaritätsprinzip, das heißt, die Regulierung bzw. Kopplung des Gas- und Ölpreismarktes obliegt letztendlich den Mitgliedsstaaten. Es wird derzeit geprüft, ob man die Kopplung nicht aufheben kann. Die Einflussmöglichkeiten der Europäischen Union sind hier aber leider etwas begrenzt. Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben. Mit freundlichen Grüßen, Karl-Heinz Florenz
tangocharly:
--- Zitat ---Original von ben100
[...] In diesem Fall greift jedoch das Subsidiaritätsprinzip, das heißt, die Regulierung bzw. Kopplung des Gas- und Ölpreismarktes obliegt letztendlich den Mitgliedsstaaten. [...] Die Einflussmöglichkeiten der Europäischen Union sind hier aber leider etwas begrenzt. [...]
--- Ende Zitat ---
Das sehe ich aber etwas anders: Art. 81 EGV
Wolfgang_AW:
--- Zitat ---Original von tangocharly
--- Zitat ---Original von ben100
[...] In diesem Fall greift jedoch das Subsidiaritätsprinzip, das heißt, die Regulierung bzw. Kopplung des Gas- und Ölpreismarktes obliegt letztendlich den Mitgliedsstaaten. [...] Die Einflussmöglichkeiten der Europäischen Union sind hier aber leider etwas begrenzt. [...]
--- Ende Zitat ---
Das sehe ich aber etwas anders: Art. 81 EGV
--- Ende Zitat ---
Der Europäische Vertrag regelt das Miteinander der beigetretenen Staaten.
Art. 2 Europäischer Vertrag
--- Zitat ---Aufgabe der Gemeinschaft ist es, durch die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und einer Wirtschafts- und Währungsunion sowie durch die Durchführung der in den Artikeln 3 und 4 genannten gemeinsamen Politiken und Maßnahmen in der ganzen Gemeinschaft eine harmonische, ausgewogene und nachhaltige Entwicklung des Wirtschaftslebens, ein hohes Beschäftigungsniveau und ein hohes Maß an sozialem Schutz, die Gleichstellung von Männern und Frauen, ein beständiges, nichtinflationäres Wachstum, einen hohen Grad von Wettbewerbsfähigkeit und Konvergenz der Wirtschaftsleistungen, ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität, die Hebung der Lebenshaltung und der Lebensqualität, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern.
--- Ende Zitat ---
Der Vertrag wirkt also untereinander.
Auf den Aussenhandel nimmt der Vertrag keinen Einfluss. Das zu regeln obliegt den einzelnen Mitgliedstaaten bzw. den Firmen.
Zu fragen ist, ob andere Verträge/Gesetze zur Geltung kommen
--- Zitat ---Die Ölpreisbindung ist nicht gesetzlich verankert, sondern eine internationale brancheninterne Vereinbarung zwischen ausländischen Produzenten und deutschen Importeuren. Im Grunde handelt es sich dabei um ein klassisches Kartell. Es setzt sich fort über alle Versorgungsstufen vom Produzenten über die Importeure, Ferngasgesellschaften und Gasversorgungsunternehmen (GVU) bis hinunter zu den Endverbrauchern.
--- Ende Zitat ---
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96lpreisbindung
Inwieweit nun beispielsweise BASF Wintershall und Gazprom ihren Vertrag hinsichtlich der Ölpreisbildung ausgestaltet haben, vermag ich nicht zu sagen. :)
siehste hier
Aber: Siehe Wikipedia \"Weitere Entwicklung auf dem Gasmarkt\"
--- Zitat ---Das Kartell der Gaspreisbildung aufgrund der brancheninternen Vereinbarung einer Ölpreisbindung verstößt nach einer weit verbreiteten Auffassung gegen europäisches und deutsches Kartellrecht. Eine automatische Preiskopplung kann zudem wegen Verstoß gegen § 2 Abs. 1 Preisangaben - und Preisklauselgesetz (PaPkG) nichtig sein. Nach diesem Gesetz besteht grundsätzlich ein Indexierungsverbot, um einer Inflationsgefahr zu begegnen, die jeder automatischen Preiskopplung innewohnt.
--- Ende Zitat ---
Siehe dort unter Weblinks auch
Kappt EU die Ölpreisbindung
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
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