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Fiktive Zählerstände

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userD0010:
NN:
Das Thema war zwar eigentlich auf die Gasversorgung gerichtet, hat aber wohl auch bei Strom seine Bewandnis.
Für die EVU ist doch der bequemste und wirtschaftlich auf wohl vorteilhaftere Weg, irgendwelche fiktive Zählerstände anzusetzen, um im Zuge von Preisgestaltungen nur keinen Nachteil zu erlangen. Seit dem Jahr 1996 verfolge ich auf Grund meiner eigenen monatlichen Zählerablesungen, wie mein EVU immer zu seinem Vorteil die jeweiligen Zählerstände und damit Verbräuche \"ermittelt\".
Und nach meinem Empfinden sind Zähler doch dazu eingerichtet, dass vom jeweiligen EVU korrekte Zählerstände ermittelt werden sollen, um abrechnen zu können. Das kann m.E. durch portofreie Übermittlung von Zählerständen zu entspr. Stichtagen mittels Postkarte oder durch Personalablesung erfolgen.
Wieso soll ich als Kunde auf eigene Kosten (wie auch immer) meinem Lieferanten in eigener Initiative Zählerstände melden, um eine ordentliche Abrechnung zu ermöglichen.
Dafür berechnet mir doch mein EVU anteilige Kosten in der Energierechnung, aber keine Gutschrift.

marten:
Der Energieanbieter berechnet mir bei Gas unter Grundpreis ( ... und Gewährleistung einer einwandfreien Messung) und bei Strom unter Entgelt für Messung ( ... für die Ablesung bzw. Auslesung an der Messstelle und Datenbereitstellung für die Abrechnung) Kosten für die Messung. also habe ich auch ein Recht darauf eine korrekte Abrechnung zu erhalten, und nicht eine Abrechnung die auf fiktive Zählerstände basiert.
Ich als RWE Kunde habe dieses Jahr keine Postkarte erhalten, auf der ich portofrei die Zählerstände eintragen kann.
Sonst kommt die Postkarte immer Ende Dezember. Muss ich jetzt selbst aktiv werden, und auf eigene Kosten die Zählerstände mitteilen?
Schließlich habe ich die Kosten mit den oben genannten Posten schon bezahlt!

gruss

marten

userD0010:
marten:
Bei der mir zugedachten Gas-Abrechnung hat man vermutlich aus Gründen der Sparsamkeit in diesem Jahr die sog. \"Erläuterungen\" weggelassen.
Bei der Strom-Rechnung lese ich rückseitig unter \"Begriffserläuterungen\" im Passus  VERRECHNUNGSPREIS  , dass darin die Gewährleistung einer einwandfreien Messung enthalten sein soll.

Überhaupt sind die unter Erläuterungen aufgeführten Positionen in sich bereits eine Frechheit.
- Die Entgelte für die Pflege und Instandhaltung des Stromnetzes, die man an den Netzbetreiber weiterleitet, fallen unter den Begriff \"Linke Tasche - Rechte Tasche\" und betragen konstant 0,0533531 Euro je kWh.
- Der nächste Posten dient offenbar der Vorbereitung von Preiserhöhungen, denn der soll künftig wohl die Kosten für die Rechnungsstellung und die Zählermiete beinhalten, wobei eine getrennte Ausweisung von Messung und Abrechnung erst ab \"Inkrafttreten der entsprechenden Preisblätter des jeweiligen Netzbetreibers\" möglich wird.  (Ob da wohl durch die Neustrukturierung der RWE eine neue Einkuftsart konstruiert wird ?)
Übrigens lese ich daraus, dass künftig der sog. Netzbetreiber seine Kosten für angebliche Zählermiete und -messung zusätzlich in Rechnung stellen und via EVU an uns weiterleiten wird.
- Das Entgelt für die Messung (?) sezt sich aus zwei Komponenten zusammen:
Komponente 1 beinhaltet die Kosten für  die Bereitstellung der Messeinrichtung (Zählermiete) einschl. der Zusatzgeräte, Komponente 2 für die Ablesung bzw. Auslesung an der Messstelle und Datenbereitstellung für die Abrechnung. Wenn ein Dritter Messstellenbetreiber ist, entfällt Komponente 1.  (Diesen Passus sollten wir uns auf der Zunge zergehen lassen !!!)
- Das Entgelt für die Netzabrechnung beinhaltet die Kosten für die Rechnungsstellung des Netzbetreibers.

Dann folgen noch die Mehrkosten lt. EEG, KWK und die Stromsteuer.

Vorgenannte Positionen sollten uns allen zu Denken geben, denn sie werden künftig vermutlich unter den Begriff der sog. nicht zu beeinflussenden Vorkosten fallen, die man \"leider\" weiterzugeben hat.

Zum letzten Posten der sog. Abschlagzahlungen ist nicht -mehr- viel zu sagen. Eine vom Oligopol festgeschriebene Bestimmung. Das tolle sind die angeblichen Gradzahlen, die für Elektroheizungen berücksichtigt werden (?) bei der Kalkulation des Jahresverbrauches.
(Allerdings versuchte man, diese Behauptung auch für den normalen Heizgasverbrauch aufzustellen)

Black:

--- Zitat ---Original von h.terbeck
Seit dem Jahr 1996 verfolge ich auf Grund meiner eigenen monatlichen Zählerablesungen, wie mein EVU immer zu seinem Vorteil die jeweiligen Zählerstände und damit Verbräuche \"ermittelt\".
--- Ende Zitat ---

Also seit ca. 8 Jahren ärgern Sie sich darüber, ohne jedoch die alternative gewählt zu haben den Zählerstand selbst mitzuteilen. Sehr clever...


--- Zitat ---Original von h.terbeckWieso soll ich als Kunde auf eigene Kosten (wie auch immer) meinem Lieferanten in eigener Initiative Zählerstände melden, um eine ordentliche Abrechnung zu ermöglichen.
--- Ende Zitat ---

Weil das Gesetz genau diese beiden Möglichkeiten vorsieht. Das EVU schätzt, oder Sie teilen den Stand mit. Im übrigen hätten Sie dies Messkosten im Falle einer Ablesung durch Mitarbeiter des EVU ja auch zu tragen.

userD0010:
Black:
Also seit ca. 8 Jahren ärgern Sie sich darüber, ohne jedoch die alternative gewählt zu haben den Zählerstand selbst mitzuteilen. Sehr clever...

Wie kommen Sie denn nur auf die Idee, dass ich mich seit ca. acht Jahren über die Schätzungen meines EVU ärgere ?
Und aus welchem Grunde soll ich denn wohl meinem EVU Zählerstände mitteilen, wenn ich nicht einmal gewusst habe, wann das EVU wieder an der Preisschraube gedreht hat?

Vielmehr ist es sehr clever (wie Sie sich auszudrücken pflegen) meinem EVU Jahr für Jahr nach Eingang der Jahresrechnung den Hinweis zu geben, dass man sich wieder einmal nicht nur verschätzt, sondern zu meinem Nachteil verschätzt hat und ich ob dieser Tatsache um Stellungnahme bitte.
Da dieser Sachverhalt für mich aber nur statistische Bedeutung hat, liegt mir weniger an irgendwelcher Cleverness, denn ich habe meine Jahresrechnungen seitdem immer auf den mir billigen Energiepreis gekürzt und lebe ungestört damit.
Und das allerdings ist sehr clever ...... !  Oder etwa nicht ?

Und welche Vorteile sollte mir das Melden meiner Zählerstände bieten ?
Soll ich dies nach Ihrer Meinung etwa Monat für Monat tun, um ja auch keinen Termin einer Tarifveränderung zu verpassen.
Wenn mir dafür das EVU die Kosten für die \"Gewährleistung einer einwandfreien Messung\" erlassen würde, könnte man ggf. darüber verhandeln.
Und weil man eine einwandfrei Messung zu gewährleisten behauptet, nehme ich die Frage danach zum Anlass einmal jährlicher Kommunikation mit meinem EVU (ohne allerdings meinen jährlichen Unbilligkeitseinwand in einem gesonderten Schreiben zu vergessen)

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