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Fiktive Zählerstände

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userD0010:
bjo:
\"der rechnersiche Zeitraum ist egal!\"

Wenn in den vergangenen -nun- fünf Jahren und damit in -nun- fünf unterschiedlichen Rechnungsperioden die sog. rechnerischen  Zwischenzählerstände im Vergleich zu den tatsächlich abgelesenen Zählerständen immer nur einen Vorteil zu Gunsten des EVU ausweisen, kann mir das nicht egal sein, sondern lässt berechtigte Zweifel an den sog.\"Gewichtungstabellen\" zu.

Wer also die jährlichen EVU-Rechnungen als gottgegeben hinnimmt, wird dann doch wohl Jahr für Jahr um einige Prozentpunkte seiner Jahresrechnung zusätzlich erleichtert.
Dabei ist aber der rechnerische Zeitraum keineswegs egal, denn nach nahezu jeder fiktiven Zählerstandsermittlung änderten sich die Preise je kWh nicht linear.

berghaus:
Kennt jemand solche \"Gewichtungstabellen\" oder gar die Faktoren und Formeln, nach denen diese aufgebaut sind?

Spielen \'Gradtagszahlen\' eine Rolle?
Und wie wird eingerechnet, ob jemand oder viele in dem Haus mehr oder weniger häufig duscht oder gar die Badewanne benutzt?

berghaus

userD0010:
berghaus:

es müssen schon eigenartige Gewichtungstabellen sein, wenn das EVU bspw. für den Monat July nicht nur bei mir, sondern sogar bei einem gewerblichen Kunden mit erheblichem Verbrauch eine Gasentnahme von  NULL  Kilowattstunden festgestellt haben will. Weder bei mir, noch bei dem gewerblichen Kunden war im July Ferienzeit.

Und nun raten Sie einmal, wie sich im August der Preis  und wie der Durchschnittsverbrauch entwickelte?

berghaus:
Ich rate mal: Ungeheuer!!


--- Zitat ---Gasentnahme von NULL Kilowattstunden festgestellt haben will.
--- Ende Zitat ---

Festgestellt ist gut. Ich dachte, die haben Tabellen angewendet oder irgendwie spekuliert!

Da muß es doch Leute (aus der Branche) geben, die wissen, wie das geht.

berghaus

nkh:
Es gibt mehrere Gewichtungsverfahren, die zum Ansatz kommen können. Vorweg gesagt, es handelt sich hierbei um Näherungswerte, die natürlich nicht die Eigenarten des einzelnen Kunden berücksichtigen, sonder die der Kundengruppe, z.B. von Heizgaskunden.

Mögliche Gewichtungen sind z.B. für nicht Heizkunden den Verbrauch linear auftzuteilen, weil Kochen und Duschen z.B. gleichmäßig über das Jahr verteilt ist.

Für Heizgaskunden kommen oft Gewichtungen zum Einsatz, die Gradtagzahlen berücksichtigen, also die Temperaturentwicklung über das Jahr gesehen. Geliefert werden diese in der Regel vom Deutschten Wetterdienst, und es ist nicht so, das der Versorger diese willkürlich wählen kann oder darf, auch das Gewichtungsverfahren wird durch die Eichbehörden überprüft.

Wenn natürlich persönliche Werte immer abweichen, kann es auch daran liegen, dass man einfach nicht der Durchschnitt ist. So lange man da nicht das Gegenteil beweisen kann, würde ich vorschlagen, hier keine Absicht zu unterstellen, weil es eben auch nicht so ist.

Und wie schon oben beschrieben, man kann, um das Problem zu lösen, einfach zu jeder Preisänderung die Stände angeben. Und ob man es glaubt oder nicht, es soll sogar Kunden geben, die hier zu ihren Gunsten ablesen :-) (hat man schon mal von gehört....).

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