Energiebezug > Gas (Allgemein)
Fiktive Zählerstände
userD0010:
Alle Jahre wieder vergleiche ich die in der Rechnung meines Energieversorgers jeweils angegebenen für die verschiedenen Zeiträume behaupteten Verbräuche in kWh mit meinen monatlich notierten Zählerständen.
Bei gleichlautendem Gesamtverbrauch in kWh ergibt sich aber im Vergleich der fiktiven Zählerstände und Verbräuche gegenüber den tatsächlichen Zählerständen und Verbräuchen bereits eine Differenz zum Vorteil des EVU von 1,3 Prozent.
Das mag zwar mit 13,00 Euro für einen Kunden ein relativ geringer Betrag sein, bedeutet aber sicherlich bei der Vielzahl der Kunden ein hübsches Sümmchen.
Zu erwähnen ist, dass derartige Unterschiede Jahr für Jahr auftreten und man diesen entgegnen kann, wenn man jeweils die monatlichen Zählerstände notiert.
Black:
Geht es um Zwischenzählerstände innerhalb des Jahres oder um Endzählerstände für die Jahresrechnung? Was fangen Sie mit den Zahlen an?
userD0010:
An den Anfangs- und Endzählerständen gibt es keine Kritik.
Sehr wohl aber an den sog. Zwischenzählerständen, d.h. den vom EVU fiktiv festgestellten Zählerständen, nach denen jeweils höhere Energiepreise je kWh
erhoben werden.
Da ich Monat für Monat die Zählerstände notiere, kann ich sehr wohl den Vergleich zwischen den korrekten und den fiktiven Zählerständen herstellen.
Die Ergebnisse der fiktiven Zählerstände liegen immer dann niedriger vor einer weiteren Preisanhebung und höher nach einer weiteren Preisanhebung.
Damit ist der fiktive Verbrauch vor einer Preisanhebung immer niedriger und deutlich höher nach einer Preisanhebung.
Auffällig ist aber auch, dass der fiktive Verbrauch in kWh auf der Basis höherer Preise immer höher angesetzt ist, um dann nach einer Preissenkung fiktiv geringer angesetzt zu sein, als es die tatsächlichen Zählerergebnisse darstellen.
Ich halte Monat für Monat die Zählerstände fest, ermittele daraus den Verbrauch pro Monat und pro Tag und vergleiche dies mit früheren Verbräuchen.
Bereits aus dem Unterschied zwischen realen und fiktiven Zählerständen und damit Verbräuchen innerhalb eines Verbrauchsjahres und den damit verbundenen Preisen je kWh ergibt dies einen Vorteil für das EVU von etwa 1,3 Prozent.
Und hierzu fordere ich vom EVU eine Erklärung!
berghaus:
Frage an h.terbeck:
Hat denn der Versorger den Jahresverbrauch proportional auf die Anzahl der Tage vor und nach einer Preiserhöhung verteilt?
Frage an andere:
Hat schon mal ein Versorger die vom Kunden mitgeteilte Zwischenablesung zum Zeitpunkt einer Preisänderung tatsächlich berücksichtigt?
Ich habe gestern die angeforderte Stromzählerablesung für die Jahresrechnung ergänzt mit der ehrlichen Ablesung des Zählerstandes zum Zeitpunkt der Preiserhöhung zum 01.04.08, weniger um 2,13 EUR zu sparen als zu sehen wie der Versorger damit umgeht. In der ersten Dezemberhälfte werde ich berichten können.
berghaus
ben100:
Die Frage is ja ob der TE für sich notiert oder ob er diese auch dem EV mitgeteilt hat.
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