Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Erdgas Classic
Christian Guhl:
Die Klausel unter 9.3 bedeutet doch nichts anderes, als das Eon den Vertrag kündigen kann, wenn der Kunde den Preisen widerspricht. Er wird praktisch daran gehindert, die Einhaltung der Preisklausel prüfen zu lassen, da er dann in der Grundversorgung landet. Hier liegt doch eine unangemessene Benachteiligung nach § 307 BGB vor.
AKW NEE:
So pauschal wird es dann wohl nicht gehen! Es bezieht sich wohl nur auf die Änderung der Vertragsbedingungen. Oder?
Hier der ganze Text des Punktes 9. der AGB:
--- Zitat --- Original von E.ON Avacon
9 Änderung der Vertragsbedingungen,Widerspruchsrecht
9.1
E.ON Vertrieb ist nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechtigt, die Vertragsbedingungenzu ändern. Vertragsänderungen werden jeweils zum Monatsbeginn und nach vorherigerMitteilung an den Kunden wirksam. Die Mitteilung erfolgt in Textform mindestenssechs Wochen vor derbeabsichtigten Änderung der Vertragsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts
(Monatsbeginn) ab dem die geänderten Vertragsbedingungen gelten. Die
Vertragsänderung gilt als durch den Kunden genehmigt, wenn der Kunde ihr nicht innerhalbvon vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung in Textform widerspricht. Auf diese Folgewird E.ON Vertrieb den Kunden besonders hinweisen. E.ON Vertrieb wird dem Vertrag diegenehmigten Vertragsbedingungen ab dem angegebenen Monatsbeginn in der geänderten
Fassung zu Grunde legen.
9.2 Ziffer 9.1 gilt nicht für die Änderung der Gaspreise, der vereinbarten Leistungsinhalte, der
Vertragslaufzeit und der Kündigungsregelung.
9.3
Sollte für E.ON Vertrieb die Weiterführung des Vertrags unzumutbar sein, weil die betreffenden Bedingungen aufgrund des Widerspruchs des Kunden nicht zum Tragen kommen, ist E.ON Vertrieb befugt, den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Widerspruchs mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen.
--- Ende Zitat ---
AKW NEE:
Für alle Gaskunden, besonders mit einem Classic-Vertrag, die die Zahlungen gekürzt haben, und eine Zahlungsklage von der Avacon erwarten!
Blutige Nase in Blankenese
Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese vom 31. Juli 2009
Az 518 C 46/09
E.ON verliert vor dem Amtsgericht
AG Hamburg- Blankenese, Urt. v. 31.07.09, Az. 518 C 46/09 Zahlungsklage E.ON abgewiesen
Blau Bär:
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter!
Wo finde ich jetzt ein Musterschreiben, wenn E.ON-Avacon den Vertrag Classic kündigt,
ich den neuen Vertrag nicht annehmen will,
meine Preiswidersprüche aufrecht erhalten will,
und natürlich nicht in die Grundversorgung fallen will.
siehe hier:
http://www.energienetz.de/de/site/Preisprotest/Vertragsaenderung-neuer-Vertrag__2021/
--- Zitat --- Zitat Bund der Energieverbraucher (s. o.)
Es ist jedoch davon auszugehen, dass es dem EVU nicht zusteht, den Kunden automatisch in die Grundversorgung \"zurückfallen\" zu lassen. Vielmehr muss das EVU, wenn es mit dem Willen des Verbrauchers die Energielieferung fortsetzt, ohne dass eine Einigung über den Preis erfolgt ist, diesen weiter im Sonderkundenverhältnis versorgen und hierbei die Preise - unter Offenlegung der Kalkulation - nach billigem Ermessen bestimmen.
Die Verbraucher können sich sodann auch gegenüber dem neuen einseitig festgelegten Preis auf die Unbilligkeit der Preisbestimmung gemäß § 315 BGB berufen. Ob die Gerichte dieser Auffassung folgen, kann aber nicht vorhergesagt werden.
--- Ende Zitat ---
Danke im voraus!
Viele Grüße
Blau Bär
Christian Guhl:
@Blau Bär
Musterschreiben werden mit Sicherheit von IGEL und den Energieverbrauchern Wendland ins Internet gestellt, wenn es denn soweit ist. Im Moment wissen wir noch gar nicht, ob der Classic überhaupt gekündigt wird. Eon-Avacon spricht von \"Auslaufen\" und bietet den Kunden eine Prämie, wenn der neue Vertrag abgeschlossen wird. Warum wohl ? Wahrscheinlich ahnt man schon, dass es bei einer Kündigung viel Ärger gibt. Bis zum Jahre 2007 war mit den Kunden weder Kündigungs- noch Preiserhöhungsrecht vereinbart. Auch die AVB waren nicht Vertragsbestandteil.Warten wir mal ab, was passiert! Und bevor man in die Grundversorgung geht - es gibt viele Anbieter, die ihr Gas gerne im Geschäftsgebiet von Eon-Avacon verkaufen wollen. Und das auch noch preiswerter ! Ich glaube, die Tage von Eon-Avacon als Grundversorger sind gezählt. Diese Firma kann höchstens noch als schlechtes Beispiel dienen, wie man nicht mit Kunden umgeht !
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