Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Erdgas Classic

<< < (12/19) > >>

Opa Ete:
@AKW NEE
Einspruch nur gegen die Einstufung in die Grundversorgung

\"Für diesen Schritt kann es nur einen Grund geben, der Konzern sieht für sich nur wenige Chancen sich gegen die Zahlungsboykott vieler Kunden vor Gericht durchzusetzen. Es ist ein Erfolg der vielen Zahlungsverweigerer aber auch die Initiativen vor Ort allen voran die Energieverbraucher-Wendland und die IGEL in Lüneburg bzw. Hitzacker. Wenn Mensch die Vertragsbedingungen des Nachfolgetarifes E.ON ErdgasIdeal
http://www.eon-avacon-vertrieb.com/CMS/C...DS_6-seiter.pdf
mit den letzten, von der E.ON Avacon vorgelegten Bedingungen vom Tarif Classic vergleicht, sind nur unwesendliche Unterschiede festzustellen. Der Arbeitspreis und der Grundpreis sind bei beiden Angeboten identisch, es gibt also nur einen Änderung in der Namensgebung des neuen Vertrages

Die E.ON Avacon will die Classic Kunden mit einem Winterrabatt überreden den Vertrag von sich aus zu wechseln.\"

Stimme ihnen da voll und ganz zu!

AKW NEE:
@ Opa Ete

Mit dieser Änderung Ihres Beitrages von heute 08:00 kann ich Ihnen folgen. Bitte überlegen Sie, ob Sie mit der Funktion \"bearbeiten\" Ihren Beitrag ändern!

Christian Guhl:
Ich vermute, der Grund für den neuen Vertrag ist die Preisänderungsklausel.
Im neuen ErdgasIdeal lautet diese :\"Für Änderungen der Gaspreise gelten § 5 Abs.2 und 3 GasGVV entsprechend, auf die in Punkt 7 des Auftrags Bezug genommen wird und die dem Kunden bei Auftragserteilung vorgelegen hat. Dies bedeutet : Preisanpassungen werden nur im Rahmen des billigen Ermessens im Sinne von § 315 BGB durchgeführt, wobei Eon-Avacon dazu verpflichtet ist, in Ausübung des Ermessens sowohl bei Preiserhöhungen als auch bei Preissenkungen die gleichen sachlichen und zeitlichen Maßstäbe anzuwenden.\" Soll so eine \"unveränderte Übernahme\" des § 5 GVV aussehen ?

RR-E-ft:
E.ON vereinheitlicht seine Klauselwerke.

Siehste hier.

AKW NEE:
Schon in der AGB des neuen ErgasClassic (Stand 01. 02.2007 ) war unter
--- Zitat ---6. Preisberechnung und Preisanpassung
--- Ende Zitat ---
der § 5 der GasGVV mit seiner wesentlichen Aussage einbezogen.

Weiter steht im dazugehörigem Erdgasliefervertrag unter

--- Zitat ---5) Auftragserteilung
... Die umseitigen Allgemeinen Erdgaslieferbedingungen werden wesentlicher Bestandteil des Vertrages. Ergänzend gelten die Bestimmungen der GasGVV vom 26. 10. 2006 (Anlage1) ..., soweit sie den Regelungen des Vertrages sowie den Allgemeinen Erdgaslieferbedingungen nicht widersprechen. Die Anlagen werden Bestandteil dieses Vertrages.
Ich bestätige mit meiner Unterschrift deren Erhalt
--- Ende Zitat ---

Im neuen Liefervertrag ErdgasIdeal ist unter 7) Auftragserteilung und Widerrufsbelehrung, ist diese Bedingung mit der Ergänzung
--- Zitat ---in der jeweils gültigen Fassung
--- Ende Zitat ---
zu finden.

Wenn es der E.ON Avacon nur um die Vereinheitlichung seines Klauselwerkes gegangen wäre hätte Sie auch problemlos nach 5. Änderung der Vertragsbedingungen die Veränderungen vornehmen können. Es ist anzunehmen, dass mit dieser eleganten Lösung das Problem der alten Lieferverträge ( vor 2007 ) des Tarifes ErdgasClassic aus der Welt geschafft werden sollen, denn für diese Verträge gibt es keine ausreichende Regelungen für die Änderung der Vertragsbedingungen und die Preisanpassungen.

Interessant ist in dem hier besprochenem Zusammenhang, das die E.ON Avacon in den neuen Verträgen für sich ein Sonderkündigungsrecht festgeschrieben hat:

--- Zitat ---9 Änderung der Vertragsbedingungen, Widerspruchsrecht
...
9.3
Sollte für die E.ON Vertrieb die Weiterführung des Vertrags unzumutbar sein, weil die betreffenden Bedingungen aufgrund des Widerspruchs des Kunden nicht zum tragen kommen, ist E.ON Vertrieb befugt, den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Widerspruchs mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen.
--- Ende Zitat ---

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln