Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Erdgas Classic

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AKW NEE:
@ Opa Ete

Natürlich kann die E.ON Avacon den Vertrag kündigen! Die Avacon selbst scheint jetzt auch der Meinung zu sein, dass es sich hier um einen Sondervertrag handelt. Gibt es in der AGB keine angemessene Kündigungsfrist, kommt auch eine ergänzende Vertragsauslegung in Frage.

Opa Ete:
@AKW NEE

das die Avacon den Vertrag kündigen kann ist doch klar, das bestreitet doch gar keiner und darum gehts doch gar nicht. Ein Waterloo ist es, weil sie die Aussenstände von Protestlern, die gekürzt haben niemals wegen der unwirksamen Preisggleitklausel  gerichtlich einklagen können. Sie versuchen es ja auch gar nicht erst.

Christian Guhl:

--- Zitat ---Original von AKW NEEGibt es in der AGB keine angemessene Kündigungsfrist, kommt auch eine ergänzende Vertragsauslegung in Frage.
--- Ende Zitat ---
Welche AGB denn ? Es gibt beim Classic vor 2007 keine AGB, nicht einmal die Einbeziehung der AVB/GVV wurde vereinbart.
@Opa Ete
Das ist doch auch schon mal ein Erfolg für die Protestler !Einspruch gegen die Kündigung bringt nach meiner Meinung nichts (auch wg.\"ergänzender Vertragsauslegung\"). Nach den Kündigungen beim Akzent und Amado, die als \"Massendrucksache\" vorgenommen wurden und bei denen nun einige Kunden bestreiten, sie je erhalten zu haben, wird man diesmal wohl an einer Kündigung mit Zugangsnachweis nicht vorbeikommen. Viel Spass dabei ! Man konnte nicht erwarten, immer die Preise von 2004 zu zahlen. Deshalb jetzt den billigsten Anbieter suchen. Vielleicht können wir es schaffen, dass Eon-Avacon nicht mehr lange Grundversorger ist !

Opa Ete:
@Christian Guhl

ich habe mich bei der Kündigung des Akzents auch nicht so sehr gegen die Kündigung selbst gewehrt, die ist m.E. rechtens, ich habe mich vielmehr gegen die gleichzeitige Einstufung in die Grundversorgung gewehrt.
Theoretisch könnten sie mich ja auch in ihrem neuen Stromtarif zu alten Akzentbedingungen weiterbeliefern.

AKW NEE:
Für diesen Schritt kann es nur einen Grund geben, der Konzern sieht für sich nur wenige Chancen sich gegen die Zahlungsboykott vieler Kunden vor Gericht durchzusetzen. Es ist ein Erfolg der vielen Zahlungsverweigerer aber auch die Initiativen vor Ort allen voran die Energieverbraucher-Wendland und die IGEL in Lüneburg bzw. Hitzacker. Wenn Mensch die Vertragsbedingungen des Nachfolgetarifes E.ON ErdgasIdeal
http://www.eon-avacon-vertrieb.com/CMS/ContentFiles/Internet/Downloads/Auftrag_EON-ErdgasIdeal_NDS_6-seiter.pdf
mit den letzten, von der E.ON Avacon vorgelegten Bedingungen vom Tarif Classic vergleicht, sind nur unwesendliche Unterschiede festzustellen. Der Arbeitspreis und der Grundpreis sind bei beiden Angeboten identisch, es gibt also nur einen Änderung in der Namensgebung des neuen Vertrages
 
Die E.ON Avacon will die Classic Kunden mit einem Winterrabatt überreden den Vertrag von sich aus zu wechseln.

--- Zitat ---\"Freuen Sie sich außerdem über Ihren Winterrabatt: Vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2009 erhalten Sie für jede verbrauchte Kilowattstunde 1,05 Cent brutto (0,88 Cent/kWh netto) Rabatt. Bei einem Verbrauch von zum Beispiel 7.000 Kilowattstunden in diesem Zeitraum beträgt Ihr Winterrabatt damit 73,50 Euro und wird Ihnen mit der nächsten Rechnung automatisch gutgeschrieben.\"
--- Ende Zitat ---
Dieser Rabatt ist kein Grund den Vertrag zu wechseln, denn er gilt für alle Gastarife der E.ON Avacon, auch für den Classic ( jetzt Bestandskunden )
http://www.eon-avacon-vertrieb.com/CMS/ContentFiles/Internet/Downloads/Preis%c3%bcbersicht_Erdgaspreise%20NDS%20eon-avacon-vertrieb_091001_Ideal.pdf
 
Zusätzlich zu dem Winterrabatt soll es eine Wechselprämie in Höhe von 30,- € geben, diese soll es wohl nur geben, wenn der neue Vertrag bis zum 04. 09. 09 abgeschlossen wird. Für Kunden, die an die Zahlungen gekürzt haben, ergibt sich aus dieser Prämie auch kein Vorteil.
 
Es gibt für uns keinen Grund bei der E.ON Avacon einen neuen Vertrag zu unterschreiben, es gibt aber viele Gründe den Versorger zu wechseln!
 
Auf unserem Treffen am 12. 08. 2009 um 19.00 Uhr im Durchblick am Wasserturm in Lüchow soll auch über die neue Situation gesprochen werden.

@Christian Guhl


--- Zitat ---Welche AGB denn ? Es gibt beim Classic vor 2007 keine AGB, nicht einmal die Einbeziehung der AVB/GVV wurde vereinbart.
--- Ende Zitat ---
Dazu habe ich vorher geschrieben:

--- Zitat ---Gibt es in der AGB keine angemessene Kündigungsfrist, kommt auch eine ergänzende Vertragsauslegung in Frage.
--- Ende Zitat ---

Auch wenn keine AGB vereinbart wurde, segelt der Versorgungsvertrag nicht im rechtlich luftleeren Raum, sondern es gelten die Bestimmungen aus dem BGB sozusagen als AGB und hierzu zählen auch die ergänzenden Vertragsauslegungen. Ich denke es ist nicht neu, dass die E.ON Avacon hier nicht der Meinung ist, dass keine AGB vereinbart wurde. Was klar sein sollte, es ist Zeitverschwendung sich hierzu mit dem Versorger zu streiten, nur um in einer Frage recht zu bekommen, die an der Kündigung nicht ändert!


@Opa Ete


--- Zitat ---Original von Opa Ete
das die Avacon den Vertrag kündigen kann ist doch klar, das bestreitet doch gar keiner und darum gehts doch gar nicht.
--- Ende Zitat ---

Warum stellen Sie dann den

--- Zitat ---Original von Opa Ete
Einspruch gegen die Kündigung
--- Ende Zitat ---
in den Raum?

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