Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Erdgas Classic
Christian Guhl:
Der Bonus ist das Ergebnis aus dem Kuhhandel mit dem Kartellamt.
http://www.rp-online.de/public/article/wirtschaft/news/622842/Eon-zahlt-Kunden-Geld-zurueck.html
Bei der eigenen Abrechnung sollte dieser Betrag ebenfalls in Abzug gebracht werden.
Bei diesem Erdgas-Sondervertrag könnte sich übrigens bald etwas tun. Für Mitte September ist die mündliche Verhandlung über die vor 2 1/2 Jahren eingereichte Sammelklage angesetzt.
Blau Bär:
--- Zitat ---Original von E.ON-Kunde
2. Falls das eine Art pauschale Rückzahlung sein sollte, wie ist dieser Bonus dann bei der selbst erstellten Abrechnung (Widerspruch als SV-Kunde, Kürzung auf Anfangspreis) zu berücksichtigen?
--- Ende Zitat ---
Na ich sehe das einmal so:
Der Kunde, der den Preiserhöhungen widersprochen hat, macht seine eigene Jahresrechnung auf Basis der Preise vor der ersten Erhöhung, der er widersprochen hat.
Diesen errechneten Preis muß er bezahlen (abzüglich bereits geleisteter Vorrauszahlungen).
In aller Regel wird der vom EVU/der E.ON-Avacon geforderte Preis - inklusive bzw. exklusive [da Plus und Minus] der (pauschalen) Gutschrift - noch darüber liegen.
Was kümmert es?
Die ohnehin höher liegende Forderung des EVU wird damit geringer (und somit auch die Differenz zwischen dem Preis, den der Kunde zahlt/zu zahlen bereit ist und dem was gefordert wird).
Den Preis vor der ersten Erhöhung, der man widersprochen hat, sollte man auch als unbillig rügen, unter Vorbehalt zahlen und sich die Rückforderung der zuviel bezahlten Preisbestandteile vorbehalten.
Denn wenn ich wie oben angegeben meine Jahresrechnung mache und dann noch die EUR 35,- zusätzlich in Abzug bringe?
Viele Grüße
Blau Bär
E.ON-Kunde:
Genau darauf zielte meine Frage ab.
Wenn der Kunde mittels Kürzung keine Preiserhöhungen mitmacht, hat er ja die ungerechtfertigten Preiserhöhungen bereits \"kompensiert\". Ein derartiger Bonus müsste dann als Entschädigung für einen bereits überhöhten Anfangspreis angesehen werden.
Es wäre also zu prüfen, ob der Bonus nur überhöhte Preise aus dem aktuellen Abrechnungszeitraum ausgleichen soll (die der Kunde ja bereits selbst gekürzt hat), oder ob damit auch für z. T. mehrere Jahre zurück liegende unzulässige Erhöhungen entschädigt werden soll.
Aber das ist wohl fast schon eine philosophische Frage.
E.ON-Kunde
Christian Guhl:
Da abzusehen ist, dass der Erdgassondervertrag \"Classic\" ein \"Waterloo\" für Eon-Avacon werden wird, nimmt man ihn nun schnell aus dem Angebot :
http://www.eon-avacon-vertrieb.com/CMS/Default.aspx?id=2514&ch=2
Die ideale Gelegenheit, diesem Chaosladen den Rücken zu kehren !
Opa Ete:
@Christian Guhl
darauf habe ich schon lange gewartet. Stimme ihnen voll und ganz zu, dass
Classic ein Waterloo für Avacon ist. Stehe jetzt allerdings vor dem selben Problem, wie beim Akzent Vertrag. Einspruch gegen die Kündigung oder wechseln. Billiger als mit den Gaspreisen von 2004 wirds aber nimmer.
Wenn ich den Laden völlig aufgebe, mir also Strom- und Gasanbieter
neu suche, wären die bestimmt heil froh. Die sollten mir eine \"Wechselprämie\" zahlen, dass würde mir die Entscheidung einfacher machen.
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