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Autor Thema: Energiepreis durch mathematische Formel bestimmt  (Gelesen 3330 mal)

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Offline Zoom

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Energiepreis durch mathematische Formel bestimmt
« am: 13. November 2008, 23:04:53 »
Hallo,

eine Dummie Frage von einem totalen Neuling:

Was bedeutet die Formulierung auf der Startseite der Energienetz Homepage:

\"Wenn in Ihrem Liefervertrag der Energiepreis durch eine mathematische Formel bestimmt wird und Sie dies akzeptiert haben....\"

Mein Gasversorger bemisst meine Energiekosten in kW/h, mein Gaszähler zählt in Kubikmetern. Beides wird über einen Brennwert miteinander in Beziehung gesetzt.

Wäre das so eine mathematische Formel?
Was gilt juristisch als Akzeptanz einer solchen Formel?

Hintergrund: Ich beziehe Heizgas in einem Sondervertrag. Mein Versorger (Stadtwerke Hanau) hat den Gas-Preis in zwei Schritten zum 01.09. und zum 01.12.2008 um insgesamt 27,72 % erhöht sowie den Strompreis um 5,2% zum 01.12.2008.

Für evtl. Antworten im Voraus schon mal vielen Dank!
Zoom
MfG
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Offline superhaase

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Energiepreis durch mathematische Formel bestimmt
« Antwort #1 am: 14. November 2008, 07:38:21 »
Das mit dem Brennwert ist üblich und richtig.
Das hat aber nichts mit Preiserhöhungen zu tun.

Gegen die Preiserhöhungen können Sie sich wahrscheinlich wehren.
Es ist meist so, dass die Preisanpassungsklauseln in Sonderverträgen unwirksam sind und nur der Anfangspreis vom Vertragsbeginn bezahlt werden muss.

Erst mal viel hier im Forum lesen, lesen, lesen (z.B. hier unter Grunsatzfragen).
Ob die Preiserhöhungen bei Ihnen angreifbar sind, kann Ihnen letztendlich nur ein im Energierecht versierter Rechtsanwalt abschätzen.
Vielleicht finden Sie hilfreiche Informationen zu Ihrem Versorger und den dort üblichen Verträgen unter der Rubrik zu Ihrem Versorger hier im Forum, falls vorhanden....
8) solar power rules

Offline Zoom

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Energiepreis durch mathematische Formel bestimmt
« Antwort #2 am: 27. November 2008, 17:19:35 »
Hallo superhaase,

vielen Dank für Ihre kurze und klare Einschätzung der Situation.

Durch das neue BGH-Urteil vom November scheint sich die Rechtslage weiter zugunsten der Versorger verändert zu haben.

Viele Grüße
Zoom
MfG
Zoom

Offline superhaase

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Energiepreis durch mathematische Formel bestimmt
« Antwort #3 am: 28. November 2008, 07:59:57 »
Zitat
Original von Zoom
Durch das neue BGH-Urteil vom November scheint sich die Rechtslage weiter zugunsten der Versorger verändert zu haben.
Das ist falsch.
Eher das Gegenteil ist richtig. (Einbeziehung der Vorlieferanten).
Außerdem betrifft dieses Urteil nur Grundversorgungskunden.
Für Sondervertragskunden (die meisten Heizgaskunden) ist das \"Novemberurteil\" irrelevant.

Viele erwarten/erhoffen nun eine Klärung der widersprüchlichen (und seitens des VIII. Senats arg gewundenen) Rechtsprechung des BGH durch Anrufung des großen Senats durch den Kartellsenat.

Lesen Sie dazu z.B. den entspr. Thread unter \"Gerichtsurteile\".
8) solar power rules

 

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