Das mit dem Brennwert ist üblich und richtig.
Das hat aber nichts mit Preiserhöhungen zu tun.
Gegen die Preiserhöhungen können Sie sich wahrscheinlich wehren.
Es ist meist so, dass die Preisanpassungsklauseln in Sonderverträgen unwirksam sind und nur der Anfangspreis vom Vertragsbeginn bezahlt werden muss.
Erst mal viel hier im Forum lesen, lesen, lesen (z.B. hier unter Grunsatzfragen).
Ob die Preiserhöhungen bei Ihnen angreifbar sind, kann Ihnen letztendlich nur ein im Energierecht versierter Rechtsanwalt abschätzen.
Vielleicht finden Sie hilfreiche Informationen zu Ihrem Versorger und den dort üblichen Verträgen unter der Rubrik zu Ihrem Versorger hier im Forum, falls vorhanden....