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Autor Thema: LG Gera, Urt. v. 07.11.2008 - 2 HK O 95/08 - Gaspreisklage des Versorgers abgewiesen  (Gelesen 4900 mal)

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Die 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Gera hat mit Urteil vom 07.11.2008, Az. 2 HK O 95/08 eine Gaspreis- Zahlungsklage der EWA Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH abgewiesen.

Einer der gesamtschuldnerisch verklagten Verbraucher war schon nicht passiv legitimiert, da der schriftliche Erdgas- Sondervertrag nur mit einem der Beklagten abgeschlossen worden war.

Das Gericht entschied, dass die in dem im März 2001 abgeschlossnenen Erdgas- Sondervertrag enthaltene Preisanpassungsklausel, mit der sich der Versorger Preiserhöhungen im Falle \"gestiegener Bezugskosten oder weiterer maßgeblicher preisbildender Faktoren\" vorbehielt,  wegen Verstoß gegen § 307 BGB unwirksam ist und deshalb weitergehende Zahlungsansprüche aufgrund zwischenzeitlich vorgenommener, streitiger Gaspreiserhöhungen nicht bestehen.

Mangels Preisbestimmungsrecht des Versorgers gelte der bei Vertragsabschluss zwischen den Parteien vereinbarte Preis für die Gaslieferungen.

Eine ergänzende Vertragsauslegung komme mangels Regelungslücke nicht in Betracht. Zwar trage der Versorger das Risiko, dass zwischenzeitlich gestiegene Kosten nicht weitergegeben werden können. Dies werde jedoch dadurch ausgeglichen, dass der Kunde das Risiko trage, dass zwischenzeitliche Kostensenkungen auch nicht an ihn weitergegeben werden müssen, er deshalb aufgrund der bestehenden Preisvereinbarung mehr als unbedingt notwendig zu zahlen habe.

Schließlich bestand ein Recht zur ordnungsgemäßen Kündigung, welches es dem Versorger ermögliche, sich aus einem wirtschaftlich nicht mehr tragbaren Vertragsverhältnis kurzfristig zu lösen.

Der Streit war vom Amtsgericht Altenburg per Beschluss wegen § 102 EnWG an die Kammer für Handelssachen bei dem Landgericht Gera verwiesen worden.

Der Versorger hatte nach Schluss der mündlichen Verhandlung die Klagerücknahme erklärt. Die verklagten Verbraucher stimmten dieser Klagerücknahme jedoch nicht zu.

 

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