Energiepreis-Protest > E.ON Westfalen Weser

Zahlungsaufforderung von EON WW

<< < (2/2)

Frank Striewe:
Hallo,

in welchen Zeitrahmen muss der Versorger eigentlich Klage erheben, wenn ich den Mahnbescheid widerspreche?

Gruß
Frank

userD0009:
Es gibt keine Pflicht zur Klageerhebung.
Damit stellt sich die Frage nach einer Frist auch nicht.

Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt worden sein, um die Verjährung zu hemmen, so wird die Verjährung für max. sechs Monate gehemmt, § 204 BGB.

Grüße
belkin

Frank Striewe:
Hallo,

ich habe heute auch ein Schreiben vom Amtsgericht Hagen erhalten.

Hier der Wortlaut:

Sehr geehrter Herr S.
in der oben genannten Mahnsache wurde am 0 8.01.20O9
von Ihnen Widerspruch erhoben.
Die Voraussetzungen für die Abgabe des Verfahrens liegen nunmehr vor.
Demgemäß ist der Rechtsstreit zur Durchführung des streitigen Verfahrens an das
Amtsgericht Paderborn
- Zivilabteilung -
33098 Paderborn

abgegeben worden. Diesem Gericht bleibt die Prüfung seiner Zuständigkeit vorbehalten.
Richten Sie bitte künftige Eingaben nur noch an das vorbezeichnete Prozessgericht.
Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Hagen

Navigation

[0] Themen-Index

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln