Energiepreis-Protest > EWE
Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
fritzi:
hallo hier ist wieder jemand der sich wenig auskennt...ich habe auch dieses schreiben von uelzen bekommen und muß ich dem wiederspruch an zweiter stelle ankreuzen oder nur dem dritten stelle??? haben ja schon mal 520 € abgelassen da die angeforderte summe nicht der der summe die die ewe gerne haben möchten übereinstimmen???
jroettges:
@fritzi
Nur bei Ziffer 2 ein Kreuzchen und sonst nichts!
Unterschreiben und per Einschreiben nach Uelzen an das Mahngericht zurücksenden.
Gelben Umschlag und Einlieferungsschein gut aufbewahren.
P.S.
Ist an mehreren Stellen hier im Forum nachzulesen. Die Suchfunktion kann helfen, solche Stellen zu finden.
Seit heute gehöre ich auch zu denen, die dazu aus eigener Anschauung berichten können! :]
angeljustus:
Also hat EWE wohl allen \"Verweigerern\" den Mahnbescheid serviert.
Schade um Papier, Porto, Gerichtskosten etc.
Oder geht es hier etwa um die leidige Verjährung? :D
biene:
Hallo zusammen,
auch beim Buchstaben W ist die EWE wohl angekommen - auch wir haben inzwischen gleich 2x! den Mahnbescheid bekommen.
Ist das normal?
Tja - den Widerspruch insgesamt habe ich schon mal angekreuzt.
Sollte man aus rechtlicher Sicht noch was beachten? - da ja gerade vor einigen Tagen neue Urteile zugunsten der Verbraucher gefallen sind?
Ansonsten wünsch ich euch allen trotzdem eine schöne Weihnachtszeit...
Gruß an alle
biene und thomas
biene:
Hallo zusammen -
hab soeben mit dem Amtsgericht gesprochen - warum wir gleich 2-fach den Mahnbescheid bekamen...
Aufpassen - ob als \"Gesamtschuldner\" draufsteht - dann gilt das für diegleiche Sache - aber hinten stehen andere Endnummern.
Also es betrifft das gleiche Verfahren - so wurde mir eben am Telefon bestätigt.
Hat noch jemand das gleiche erlebt?
Gruß
Biene
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