Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Sperrandrohung trotz Widerspruch erhalten

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tangocharly:
@ alle

.... ist ja alles schön und gut, was da so vorgeschlagen wird. Ich hoffe, dass der Rechtsanwalt des Betreffenden bereits in den Startlöchern liegt, um die Aktion gerichtlich verbieten zu lassen.

Wurden denn die Androhungs- und Ankündigungsfristen eingehalten (§ 19 Abs. 2 u. 3 StromGVV) ?  

Aber, auch daran denken, die Landeskartellbehörde und ggf. das Bundeskartellamt einzuschalten (zu informieren).

Wasserwaage:
Ich sehe es werden wieder alle Geschütze aufgefahren die man sich so denken kann... Mir stellen sich wenn ich den Beitrag lese ertmal nur 2 Fragen:

1. Haben Sie evtl. Ihre Zahlungen bis auf 0 gekürzt? Oder haben Sie evtl. mit dem Einwand und dem Kürzen erst angefangen nachdem sich schon einiges an Forderungen summiert hatte?

2. \"Ich mache mir etwas Sorgen, da ohne Strom keine Einnahmen !\"

 - Dieser Satz lässt dann doch darauf schließen, dass Sie kein normaler Haushaltskunde sind. Nach was für einem Vertrag werden Sie denn versorgt? Sind Sie überhaupt zu einem Einwand nach §315 berechtigt?

Roger:
Wir sind Gewerbekunden.
Der Einwand wurde schon vor längerer Zeit zugestellt und wieder einmal niedergeredet.

Nun sind wir mit nicht ganz 2 Abschlägen im Rückstand, da wir vorerst nichts mehr gezahlt haben.

Ich habe gestern das Kartellamt informiert.
Hier wurde ich auch sehr nett beraten.
Vom Kartellamt wurde eine Mail an E.ON Avacon verschickt.
Gleichzeitig habe ich E.ON nochmals aufgefordert die Androhung zurückzunehmen und gleichzeitig wurde nochmals das Kartellamt,mein Anwalt,die Pressestelle von E.ON und die Bildzeitung per Mail informiert.
Wie zu erwarten ist wieder mal nichts passiert und nun warte ich auf den netten Außendienst um diesen vom Grundstück zu jagen.
Wir haben E.ON auch mitgeteilt das wir bereit sind einen angemessenden Abschlag zu zahlen.

Wasserwaage:
irgendjemand noch fragen?

Roger:
Wie kann ich das verstehen ?

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