@Eislud
Haben auch das Änderungsschreiben erhahlten. Der Tarif würde jetzt Clever Gas Regional 2 heißen, an den Vertragsbestimmungen würde sich nichts ändern.
Allerdings ändern sich ja die kompletten Abrechnungsmodalitäten und Preise.
Wenn ich die anderen Beiträge richtig verstanden habe, sollte man keinen Widerspruch einlegen da sonst eine Kündigung folgen könnte.
Wenn man also nicht widerspricht, erstellt man einfach eine Gegenrechnung zu den alten Bedingungen? Muss man das dann nicht irgendwie begründen oder erläutern?
Eine Kündigung würde ja auch voraussetzen, dass man einen Sondervertrag hat. Mir ist nicht bekannt einen solchen abgeschlossen zu haben, oder ist der Komfort 1 Tarif ein solcher, weiß das jemand? Dann würde eine Kündigung ja den Rückfall in die Grundversorgung bedeuten......die ist ja noch teurer....
Gruß
Energierebell