Energiepreis-Protest > Stadtwerke München

Gasversorger können, wenn sie wollen ?!

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RR-E-ft:
Na bitte, es geht doch:

Die Stadtwerke München teilen mit, sie könnten die Billigkeit ihrer Preiskalkulation nachweisen:

http://forum.energienetz.com/viewtopic.php?t=1044


Richtig muss es wohl heißen, man sei in der Lage, die Billigkeit der geforderten Preise nachzuweisen undzwar durch Offenlegung der Kalkulation.

Aber vielleicht meinen es die Stadtwerke München doch anders.

Wir werden es ja vielleicht erleben.

Vielleicht aber doch eher nicht, wie die bisherigen Erfahrungen in Paderborn mit E.ON Westfalen Weser und andernorts hinlänglich zeigen:

Dort kündigt man bereits seit Ende letzten Jahres unablässig Klagen gegen Verbraucher an, ohne dass wirklich etwas passiert.

Herr Kollege Dr. Kunth gab den versammelten sechshundert Verbrauchern gar wohlfeile Ratschläge bei der Diskussion im Paderborner HNF am 21.01.2005 und forderte dafür noch nicht einmal wie sonst ein üppiges Honorar.

Von den Verbrauchern; E.ON wird schon etwas \"springen lassen\" haben.

Schließlich meldete sich Herr Kollege Dr. Kunth quasi inkognito als \"gewöhnlicher Gaskunde\" schon einen Tag zuvor bei einer Diskussion einer Bürgergruppe in Münster zu Wort.

Nachdem bekannt wurde, wen er regelmäßig vertritt, bestand jedoch bei den übrigen Teilnehmern der Diskussion kein Bedarf mehr am entsprechenden Redebeitrag.

So wurde es auch in Paderborn von vielen Verbrauchern artikuliert, nachdem sich der Kollege in Vorträgen erging, wonach eine zivilrechtliche Billigkeitskontrolle von Gaspreisen äußerst fraglich sei:
 
Von \"Luftverwirbelungen\" und \"Zeitdiebstahl\" war dabei die Rede.

Teilnehmer entsprechender Seminare werden ein Lied davon singen können, wie \"unklar\" die Rechtslage angeblich immer noch sei:

http://www.bgw-kongress.de/detailansicht.php?id=458&a=veranstaltungen


Und dies, obschon viele Kunden öffentlich dazu aufforderten, man möge sie nun doch endlich verklagen, damit die Kalkulation vor Gericht offen gelegt wird:

http://www.gaspreise-runter-owl.de/Presse/presseberichte.htm
http://www.gaspreise-runter-owl.de/Presse/presseberichte_2.htm
http://www.gaspreise-runter-owl.de/Presse/nw210105.htm


Wenn sich die Versorger weiter zieren, kommen ihnen vielleicht noch Verbraucher mit eigenen (Sammel- ) Klagen wie in Bremen oder Hamburg, ggf. sogar auch auf Rückzahlung für die Vergangenheit, zuvor.


Zum Nachweis der Billigkeit der geforderten Preise  ist es jedoch nicht ausreichend, nur die gestiegenen Bezugskosten nachzuweisen.

Insbesondere Wirtschaftsprüfertestate der wohlbekannten  PwC/ WIBERA reichen nach der Rechtsprechung zum Beispiel des OLG Düsseldorf zum Nachweis der Billigkeit nicht aus:

http://forum.energienetz.com/viewtopic.php?t=1036


Es geht vielmehr um die Offenlegung der Bezugsverträge, von denen aus Sicht der Versorger zu hoffen steht, dass sie nicht längstens kartellrechtswidrig sind, und um den Nachweis, dass auch Senkungen der Bezugskosten in der Vergangenheit ebenfalls in entsprechendem Umfange an die Kunden weitergeben wurden.

Das meint den Nachweis der Billigkeit der geforderten Preise.

Und wenn dies den Stadtwerken vor Gericht möglich sein soll, ist kein Grund dafür ersichtlich, warum dies nicht schon vorprozessual gegenüber den Kunden erfolgt, ohne Einschaltung eines Gerichts.

Immerhin haben die Kunden mit den Musterschreiben den entsprechenden Nachweis durch Offenlegung der Preiskalkulation längstens gefordert und so gar keine Veranlassung für entsprechende Klagen gegeben, die sich vermeiden lassen.

So können sich die Stadtwerke ersparen, dass sie im Falle entsprechender Zahlungsklagen und \"sofortiger\" Anerkenntnisse der Kunden nach Offenlegung der Preiskalkulation als Kläger etwa auf den Prozesskosten \"sitzenbleiben\":

http://forum.energienetz.com/viewtopic.php?t=1074


Dies gilt für alle Gasversorger.


Na dann mal los mit der Aktion, \"Karten auf den Tisch!\".

Man muss ja nicht allen Kunden alle Kalkulationsunterlagen nach Hause schicken.

Denkbar wäre ja auch eine öffentliche Auslegung aller relevanten Unterlagen und die Durchführung einer abschließenden öffentlichen Anhörung, so wie im Verwaltungsverfahren bei der Genehmigung etwa von Müllverbrennungsanlagen.

Das wird ein spannendes Vergleichen der Zahlen mit denen anderer Versorger.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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