Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: @RR-E-ft  (Gelesen 8392 mal)

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Offline hellblaueszebra

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@RR-E-ft
« am: 16. September 2005, 13:16:45 »
@RR-E-ft

vielen Dank für die Infos  

ein paar Fragen noch..

Ich habe das Problem mit meiner Stromrechnung...
Gilt das geschriebene von Ihnen auch für Sromlieferanten?

Ich habe aus versehen bei der Endabrechnung zu viel überwiesen.( Siehe unten)

Wie verhalte ich mich hier jetzt am besten ?

Der Betrag ist ja lächerlich, aber es geht hier um dreiste Abzocke und das schon über Jahre und irgendwann ist das Maß voll.

Vielen Dank & Gruß


######################

Hallo,
>
> ich werde heute die offenen Beträge manuell
> überweisen,
> da Sie die Beträge bislang nicht eingezogen haben,
> obwohl eine Einzugsermächtigung von mir bei Ihnen
> vorlag.
>
> Sie fordern 47,14 Euro.
>
> Davon ziehe ich die Mahngebühren von 10 Euro
> (2x5Euro)
> ab, da es nicht mein Fehler war wenn Sie meine
> Einzugermächtigung nicht nutzen.
>
> Die Preiserhöhung von 11,17 Euro werde ich nicht
> bezahlen, da Sie mir nicht nachzuweisen konnten,
> wie genau die Preiserhöhung zustande gekommen ist
> und
> inwie fern sie nach \"billigem Ermessen\" nach § 315
> BGB erfolgt ist
>
>
> Die Verbrauchsabrechnung von 17,14 Euro werde ich
> abzüglich der Preiserhöhung von 11,17 Euro bezahlen.
>
> korrigierte Rechnung für 2005:
> 118.95EU (Rechnungsbetrag v. 2004)x 350kWh/359kwh=
> 115,97EU (korrigierter Rechnungsbetrag für 2005)
>
>
> Preiserhöhung:
> 127,14EU (Rechnungsbetrag v 2005)- 115,97 EU
> (Rechnungsbetrag v 2004) = 11,17 EU
>
>
> Ich werde heute 31,17 EU überweisen.
>
> Ihre Forderung 47,14 EU
> Mahngebühren -10 EU
> Preiserhöhung -11,17 EU
> -----------------------
> 31,17 EU FEHLER!!!!!!!!!!
> --------
#######################################

Darauf antworteten die Stadtwerke(Auszug):

Ihre Einzahlung vom 25.08.2005 in Höhe von 31,17 haben wir erhalten und zu 17,14 Euro mit der Jahresrechnung verrechnet. Die übrigen 14,03 Euro haben wir mit der der Abschlagforderung vom 14.07.2005 gutgeschrieben. Somit stehen für diese Abschlagsforderung noch 5,97 Euro aus.


###########

Offline Monaco

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@RR-E-ft
« Antwort #1 am: 16. September 2005, 13:41:53 »
@ hellblaueszebra

Seien Sie sich sicher, dass Herr Fricke alle Beiträge hier im Forum liest und fast immer auch beantwortet (woher nimmt er nur die Zeit ...?). Erst recht dann, wenn Themen nicht bereits schon behandelt wurden. Daher brauchen Sie Ihre Fragen nicht zu wiederholen. Dies verwirrt die Forenteilnehmer nur unnötig. Und vielleicht wäre auch ein aussagefähigerer \"Betreff\" besser gewesen ...

Mit freundlichen Grüßen

Monaco

Offline BSEshop

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@RR-E-ft
« Antwort #2 am: 16. September 2005, 14:20:33 »
Zitat von: \"Monaco\"

Seien Sie sich sicher, dass Herr Fricke alle Beiträge hier im Forum liest und fast immer auch beantwortet (woher nimmt er nur die Zeit ...?).


@Monaco,
von mir hat RA Fricke die Zeit nicht gestohlen. Im Gegensatz zu dem Geld und der Zeit, um die mich diverse Erergieversorger und ihre Erfüllungsgehilfen permanent berauben.

Die meisten hier sind sicher über die Beiträge des Herrn Fricke sehr dankbar.

Warum er dies tut und wodurch er sich finanziert, ist mir nicht bekannt. Es hat aber nicht den Anschein, dass er sich durch seine Profilierung hier Mandate erarbeiten will.

Machen Sie ihn doch mundtot, mit  einem Beratervertrag beis eons und Konsorten, da sind dann stressfrei mehr als 300.000 € p.a. drin, nebst Vorzugsaktien, verbilligter Energiebezug, usw.

Nur so mal als Vorschlag.

Offline RR-E-ft

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@RR-E-ft
« Antwort #3 am: 16. September 2005, 14:35:25 »
Habe einen besseren Vorschlag:

Jeder, der den Musterbrief verwendet oder eine Frage hier beantwortet haben möchte, überweist 1 EUR netto zzgl. MwSt, insgesamt 1,16 EUR.

Dann rechnet sich das möglicherweise.

Es geht darum, Ihnen einen Weg aufzuzuzeigen, dass und wie man sich wehren kann.




Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Monaco

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@RR-E-ft
« Antwort #4 am: 16. September 2005, 14:42:28 »
@BSEshop

Nur für den Fall, dass ich falsch verstanden worden bin:

Auch ich gehöre zu denen, die Herrn Frickes Beiträge mit Interesse und DANKBARKEIT verfolgen.

Ich wollte mit meiner Anmerkung vor allem zum Ausdruck bringen, dass er sich vermutlich sehr viel \"Zeit an\'s Bein bindet\" für seine kostenlosen Informationen.

Und davon profitieren wir schließlich alle, jedenfalls diejenigen, die sich nicht von Ihrem Versorger \"über den Tisch ziehen\" lassen möchten.

Dass man sich oft als \"David\" nicht traut, gegen \"Goliath\" anzutreten liegt in der Natur der Sache. Dieses Forum hat jedoch insbesondere auch bei mir entscheidend dazu beigetragen, diese Barriere einzureißen.

Letztlich bleibt nur sehr zu hoffen, dass uns Herr Fricke erhalten bleibt und nicht eines Tages die Seite wechselt, was ich jedoch kaum glaube ...

Stichwort \"wechseln\".

Wechseln wir doch einfach wieder zu Sachthemen!


Mit freundlichen Grüßen

Monaco

Offline RR-E-ft

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@RR-E-ft
« Antwort #5 am: 16. September 2005, 15:26:37 »
@hellblaueszebra

Siehe hier:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=1424


Ansonsten: \"Das selbe in grün\" wie bei Erdgaspreisen.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline hellblaueszebra

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@RR-E-ft
« Antwort #6 am: 16. September 2005, 16:17:13 »
@ Thomas Fricke

Der andere Fall passt nicht ganz auf meinen.
Da ich aus einem dummen Fehler ein bißchen zu viel von der Restforderung überwiesen habe. Die Preiserhöhung zum Vorjahr war 11,17 Euro. Durch mein Überweisungsfehler habe ich 5,20 Euro zu viel überwiesen, so dass jetzt noch 5,97 Euro offen sind und angemahnt werden

Die konkrete Fragen sind:

1.Teil:

Kann ich die 5, 20 Euro von der nächsten Abschlagsforderung einfach wieder einbehalten, da ich die ja schon (fälschlicherweise früher) überwiesen habe ?
Was passiert, wenn ich es einfach mache ?
Bin ich dann auf dünnem Eis vor Gericht?


2.Teil:

Was mache ich mit den 5,97 Euro?

Ich habe bei meiner Überweisung 31,17 Euro überwiesen.
20 Euro für den Abschlag
und 11,17 Euro für die Restforderung (davon 5,20 zu viel..mein Fehler)

Die Stadtwerke München machten aus den 31,17 Euro :

17,14 für die Restforderung
14,03 für die Abschlagzahlung im Juli so daß jetzt noch angeblich für die Abschlagszahlung 5,97 offen stehen.

Meine Überweisung von 31.17 wurde einfach so umgerechnet, daß jetzt beim Juli Abschlag noch 5,97 Euro offen stehen

Muss ich die jetzt zahlen, weil ich vom Abschlag ja eigentlich nichts abziehen darf ?

Vielen Dank für Ihre Hilfe hier im Forum

Gruß aus München

Offline RR-E-ft

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@RR-E-ft
« Antwort #7 am: 16. September 2005, 17:00:46 »
@hellblaueszabra

Das Aufrechnungsverbot des § 31 AVBV ist grundsätzlich zu beachten.

Andererseits ist mir kein Fall bekannt, wo ein Versorger wegen einer Forderung unter 10 EUR (oft liegt die Grenze bei 100 EUR) geklagt hätte.

Das rechnet sich doch gar nicht angesichts des finanziellen und zeitlichen Aufwandes.


\"Glücklich ist, wer vergisst, was nicht mehr zu ändern ist.\"

Oder wollen Sie einen großen Prozess wegen 5,20 EUR führen mit Gerichtskostenvorschuss, zehn Seiten Schriftsatz, Besprechungen beim Anwalt, Gerichtsverhandlung - vorher noch Schiedsverfahren usw. usf.?

Und ehrlich gesagt ist meine Zeit auch ein bißchen schade, um mich hier überhaupt und dann auch noch lange Zeit mit solchem \"Pipifax\" (Sorry) zu befassen.

Selbst ein Richter könnte versucht sein, sein eigenes Portemonaie zu zücken, dem Kläger 6 EUR in die Hand zu drücken, um nicht mehr belästigt zu werden, den Fall in der Statistik abzuhaken.


Wir sollten uns vielleicht auf grundsätzliche Fragen konzentrieren, die eine große Vielzahl von Kunden betreffen können.

Zum Aufrechnungsverbot wurde hier schon viel gesagt.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Cremer

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@RR-E-ft
« Antwort #8 am: 16. September 2005, 23:43:08 »
@hellblaueszebra,

bitte bei den nächsten Überweisungen exakt ausweisen, für was Sie zahlen.
Die Versorger haben das recht aufzurechnen. Deshalb genau den Verwendungszweck angeben, dies erst recht, wenn eine Jahresrechnung ansteht und man die eingekürzt hat.

Also zum Beispiel
10 € Gasabschlag Monat Okt
5 € Stromabschlag Monat Okt
Gesamtbetrag 15 € Mont Okt.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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