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Autor Thema: Widerspruch - Irreführung - Ölpreisbindung  (Gelesen 5079 mal)

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Offline nomos

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Widerspruch - Irreführung - Ölpreisbindung
« am: 24. Oktober 2008, 12:13:54 »
Zitat
Was tun, wenn man die hohen Gaspreise nicht zahlen will? Die ständig angeführte Öl-Gaspreis-Koppelung sei eine bewusste Irreführung der Konsumenten, kritisiert der Stuttgarter Rechtsanwalt Michael Henn von der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft. Und häufig rechtlich unzulässig. Verbraucher sollten daher ruhig Widerspruch gegen die Teuerungsankündigung ihres Gasversorgers einlegen. Grundlage für alle mit einem Gasversorger abgeschlossenen Lieferungsverträge sei das allgemeine Privatrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist, erläutert Henn.

Offline userD0010

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Widerspruch - Irreführung - Ölpreisbindung
« Antwort #1 am: 29. Oktober 2008, 09:40:55 »
und wer klopft den EVU´s denn endlich auf die Finger und versucht eine Klage wegen der Ölpreisbindung des Kartells? Es dürfte doch nachzuweisen sein, dass die Ölpreisbindung in den vergangenen Jahren ausschließlich zum Nachteil der Verbraucher (aus-) genutzt wurde.

Offline Wasserwaage

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Widerspruch - Irreführung - Ölpreisbindung
« Antwort #2 am: 29. Oktober 2008, 11:05:22 »
nein, dürfte es nicht...
gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

Offline userD0010

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Widerspruch - Irreführung - Ölpreisbindung
« Antwort #3 am: 29. Oktober 2008, 11:47:06 »
\"\"Es dürfte doch nachzuweisen sein, dass die Energiekonzerne in den vergangenen Jahren ausschließlich zum Nachteil der Verbraucher ...

wasserwaage
\"nein, dürfte es nicht...\"

Dann muss Ihr Energieversorger vermutlich den Gaspreis bereits gesenkt haben, wenn der den Fall des Ölpreises und dessen Bindung an den Gaspreis zu Ihrem Vorteil an Sie weitergegeben hat.

Offline Wasserwaage

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Widerspruch - Irreführung - Ölpreisbindung
« Antwort #4 am: 29. Oktober 2008, 13:23:20 »
das kommt wohl darauf an ob eine 6-3-3 oder 6-1-3 Regelung oder ein Festpreis oder sonstiges vereinbart wurde. natürlich nicht zu vergessen ob und wie lange denn der HEL-Preis niedrig ist oder nicht.
gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

Offline Wasserwaage

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Widerspruch - Irreführung - Ölpreisbindung
« Antwort #5 am: 29. Oktober 2008, 15:38:09 »
gerade auf basis city-gate-lieferverträge 6-3-3 durchgerechnet ca bezugspreise (nur AP):

Q4 2007:  2,70
Q1 2008:  3,04
Q2 2008:  3,42
Q3 2008:  3,82
Q4 2008:  4,53
Q1 2009:  5,03

d.h. preissteigerung auch zum 01.01.09 zu erwarten und zwar deutlich.

bei 6-1-3 kann man von ca -0,1 zum 01.01.09 ausgehen.
gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

Offline RR-E-ft

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Widerspruch - Irreführung - Ölpreisbindung
« Antwort #6 am: 29. Oktober 2008, 16:36:55 »
Die Großhandelspreise für Erdgas lagen im September 2008 zwischen 28,73 €/ MWh (Grenzübergangspreis= Wert der Ware Erdgas an der deutschen Grenze) und 31 €/ MWh.

LBD erwartet zum Jahreswechsel einen Anstieg der Erdgasimportpreise gegenüber Oktober 2008  um 1 €/ MWh. Nicht der Rede wert. Standard CityGate bleibt demnach von 10/08 bis 12/08 stabil und sinkt in 01/09  um 2,50 €/ MWh, bleibt danach bis 04/09 stabil um dann um 0,30 €/ MWh und in 07/09 nochmals um 0,50 €/ MWh zu steigen [vgl. LBD Explorer Gasmarkt Deutschland Oktober 2008]. Laut BET Gas!melder Oktober 2008 sinken die Erdgas- Forward- Preise bereits seit Juli 2008. Wirklich voraussagen lässt sich die Preisentwicklung nicht.

Offline RR-E-ft

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Offline Wasserwaage

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Widerspruch - Irreführung - Ölpreisbindung
« Antwort #8 am: 30. Oktober 2008, 08:13:49 »
da würde ich einfach mal den herrn hermann oder den artikelverfasser fragen.

die von mir herangezogenen formel stammt aus den tiefen der seite des bundes der energieverbraucher und hat den hel-preis als grundlage. ebenso wie alle verträge die ich bisher gesehen habe.
gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

Offline RR-E-ft

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Widerspruch - Irreführung - Ölpreisbindung
« Antwort #9 am: 30. Oktober 2008, 13:41:18 »
@Wasserwaage

Da stimmt doch wohl etwas nicht:

Senkung nach Erhöhung?

Zitat
Coesfeld. Die schlechte Nachricht: Rechtzeitig im Winter steigen die Gaspreise. Die Stadtwerke heben den Arbeitspreis am 1. Januar 2009 um rund 0,4 Cent pro Kilowattstunde an. Die gute Nachricht: Sie fallen voraussichtlich wieder. Die Stadtwerke stellen im Gespräch mit unserer Zeitung günstigere Preise im Frühjahr in Aussicht. „Aller Voraussicht nach können wir zum 1. April die Preise senken“, so Geschäftsführer Hans-Ullrich Schneider. „Möglicherweise liegen sie dann sogar unter dem jetzigen Niveau.“ Der Grund für die Prognose ist die Koppelung des Erdgaspreises an den Ölpreis, der derzeit fällt. Warum der Gaspreis dann im Januar angehoben wird? Der örtliche Energieversorger verweist auf die zeitliche Verzögerung bei der Ölpreisbindung. „Der Gaspreis spiegelt zeitversetzt erst einige Monate später das Verhalten des Ölpreises wider“, erläutert Schneider. ... „In Köln hat der lokale Versorger angekündigt, die Preise zum Jahreswechsel zu senken.

Offline RR-E-ft

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Widerspruch - Irreführung - Ölpreisbindung
« Antwort #10 am: 30. Oktober 2008, 14:17:05 »
E.ON Ruhrgas bietet Weiterverteilern Erdgas zu \"flexiblen Festpreisen\" an:

Zitat
Ihr Instrument zur Optimierung des Gaspreises.

Fix- oder Formelpreis? Eine wichtige Frage für jedes Unternehmen, das seinen Gasbezugspreis vor dem Hintergrund eigener Markterwartungen optimal gestalten möchte. Aber wie verträgt sich das mit einem klassischen Liefervertrag, der wesentliche Risiken der Gasversorgung absichert?

Bei uns gut. Denn dafür gibt es jetzt das neue Instrument „Flexible Festpreise“, das sich mit vielen E.ON Ruhrgas-Gaslieferungsverträgen kombinieren lässt. Es bietet Ihnen die Freiheit, flexibel zu entscheiden, welches Preismodell Sie auf Ihre Gaslieferung oder Teile davon anwenden wollen.

Das Prinzip ist einfach: Bei der Markteinschätzung „Preise steigen“ vereinbaren Sie mit uns einen Fixpreis, der Sie von der weiteren Entwicklung der Gaspreise freistellt. Vermuten Sie jedoch, dass die Gaspreise ölpreisgetrieben sinken werden, wählen Sie eine ölpreisindizierte Formel, die Sie an der zukünftigen Entwicklung der Ölpreise partizipieren lässt. Unser professionelles Kompetenzteam nimmt Ihre Aufträge jederzeit gerne entgegen.

Die Vorteile auf einen Blick:

Absicherung gegen ölpreisindizierte Preissteigerungen durch Wechsel in „Fixpreis“

An ölpreisindizierten Preissenkungen teilhaben durch „Formelpreis“

Freiheit, das Preismodell flexibel zu wählen und im Zeitverlauf anzupassen

Preis-Indikationen über E.ON Ruhrgas- Partnerportal individuell abrufbar

Ohne besonderen Aufwand in vielfältige Beschaffungslösungen integrierbar

Von wegen zwingende Ölpreisbindung.

Offline Wasserwaage

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Widerspruch - Irreführung - Ölpreisbindung
« Antwort #11 am: 30. Oktober 2008, 16:39:56 »
die aussage aus coesfeld kann ich auch nicht ganz nachvollziehen. die steiegrung um 0,4 lässt eindeutig auf 6-3-3 schließen. bei dieser variante eine vermutung für april abzugeben hieße, dass diese vermutung auf 5 monaten schätzung basiert.

was das e.on-angebot angeht. die angebote kenne ich schon länger. wenn man als stadtwerk z.b. die hel-prognosen der wibera nimmt und diese dann in die normale formel packt, dann noch einen kleinen sicherheitszuschlag für das risiko, schwups hat man den von der e.on angebotenen festpreis. glaube nicht, dass sich da was geändert hat.
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