Hallo, jetzt komme ich endlich zum Antworten.
Ja, der Vertrag ist original unterschrieben.
Die Lieferung erfolgte seit dem 01.11.2001 in Hoheit der Baufirma, welche auch für die Hausanschlüsse verantwortlich war.
Die Übernahme meinerseits erfolgte mit Übernahme des Hauses am 15.12.2001. Einen Vertrag unterschrieb ich nicht, so dass ich wohl in die Grundversorgung fiel. Bereits am 04.01.2002 erhielt ich vom EVU einen Erdgas-Sondervertrag zugesandt, welchen ich jedoch erst am 09.04.2003 unterzeichnete, da die Differenz zwischen Grund- und Sonderversorgung lediglich ein paar Pfennige betrug.
Hier mal der Passus Kündigung als Zitat:
§6 Laufzeit und Kündigung des Vertrages
Dieser Vertrag tritt am 01.04.2003 in Kraft und ist von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres kündbar, es sei denn, der Kunde stellt seine Zahlung ein oder ist zur Zahlung unfähig, dann kann das EVU mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. ...
Dazu kommt, dass ich einen Erdgas-Sondervertrag \"citygas\" abschloss. Das EVU hat Mitte 2008 diese Verträge in citygas best, citygas vario oder citygas fix aufgesplittet bzw. umbenannt. Gegen dieser Vertragsumwandlung legte ich Einspruch ein. Ich teilte dies auch mit.Das EVU kündigte jetzt den citygas best, welchen ich nie unterschrieb.
Nach meinem Dafürhalten erfolgte die Kündigung wegen der Einsprüche und den notwendigen Kürzungen der Rechnungen und Zahlungen.
Gibt es rechtliche Fakten, aufgrund welcher die Kündigung unwirksam ist? Ich habe gelesen, dass ein EVU nicht kündigen darf, wenn Einsprüche wegen der Preisgestaltung vorliegen und gleichzeitig ein neuer Vertrag angeboten wird!?
Die Kündigung bezieht sich nur auf den Gasvertrag. Der Stromvertrag, wo ebenso konsequent gekürzt wurde, ist derzeit noch ungekündigt.
Wie geht’s jetzt weiter? Den Link hatte ich schon gefunden.... Danke
Grüße SN