Energiepreis-Protest > TWF FN - Technische Werke Friedrichshafen

Stellungnahme bzgl. Preisanpassung der TWF

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piwiwoe:
So, heute war es dann so weit.
Die TWF reagiert nach fast 4 Jahren.

Hier Auszüge aus dem Schreiben - verbunden mit der Frage nach der richtigen Reaktion:

... zwischenzeitlich hat der BGH durch Urteil  VOM 13.06.2007 ENTSCHIEDEN; DASS EINE EINSEITIGE PREISBESTIMMUNG DER BILLIGKEIT IM SINN VON § 315 BGB entsreche, wenn im wesentlichen Bezugskostensteigerungen weitergegeben würden.

Seit Januar 2004 haben wir mehrer Preisanpasungen vornehmen müssen, die jedoch zu keinem Zeitpunkt über unseren Bezugspreissteigerungen - teilweise sogar darunter- lagen. Als Nachweis fügen wir in der Anlage Auszüge aus einem Bericht der VON UNS mit der Prüfung der Preisanpassungsmassnahmen unter Berücksichtigung der vorerwähnten Rechtsprechung beauftragten Invra Treuhand AG bei.

Ergebnis der Überprüfung durch og. Treuhand:
Ergebnis unserer Überprüfung ist, dass die von der TWF GmbH ermittelte Entwicklung der kumulierten Gaserlöse bzw. Gasbezugskosten für das Gastarifkundengeschäft für den Zeitraum 01.01.2004 bis zum 30.09.2007 ordnungsgemäss ist\"

Auszugsende

Die TWF sieht aufgrund dieses bestellten und bezahlten Gutachtens fest, dass ihre Gaspreisgestaltung \"billig\" sei und setzt mir nun eine Frist bis 30.11.2008, die \"rückständigen\" Zahlungen zu leisten, da sie sonst den Zahlungsrückstand einschliesslich Zinsen und Kosten gerichtlich geltend machen wollen.

WIE IST ZU REAGIEREN ???

userD0009:
Kommt darauf an, ob Sie einen Sondervertrag mit den TWF abgeschlossen haben, oder Tarifkunde sind.

Dazu und für das jeweilige Vorgehen finden Sie im Forum viele Hinweise.

Grüße
belkin

piwiwoe:
Da das Urteil ja nur auf Tarifkunden zutrifft bin ich natürlich einer. Das Forum auch zu diesem Urteil habe ich gelesen. Allerdings war es mir nicht möglich herauszulesen, wie man jetzt auf die Androhung der Zwangsvollstreckung des Zahlungsrückstandes reagieren soll.
Weiterhin gibt es keine klare Aussage dazu, ob durch dieses Treuhandunternehmen tatsächlich ein gerichtlich akzeptiertes Gutachten erstellt werden kann.

userD0009:
Es gibt dazu Meinungen, und die werden publiziert. Klare/endgültige Aussagen gibt es dazu erst, wenn das ihr Vertragsverhältnis betreffende (Gerichts-)Verfahren rechtskräftig/endgültig abgeschlossen ist.

Leider kann man da nur spekulieren....

Grüße
belkin

ESG-Rebell:

--- Zitat ---Original von piwiwoe
Da das Urteil ja nur auf Tarifkunden zutrifft bin ich natürlich einer.
--- Ende Zitat ---
Gehen Sie getrost davon aus, dass ihr Versorger Sie nach Strich und Faden verschaukeln wird, ohne mit der Wimper zu zucken. Ob er sie wie einen Tarifkunden oder Sondervertragskunden behandelt, hängt ausschliesslich davon ab, welche der beiden Möglichkeiten für den Versorger bessere Konsequenzen zur Folge hat.

Was das Urteil 36/06 betrifft:
Dieses wird den meisten Kunden mit dem stets identischen Textblock (der vermutlich direkt vom BDEW verfasst wurde) unter die Nase gerieben; auch wenn es sich im jeweiligen Einzelfall unbestreitbar um Tarif- oder Sonderkunden handelt.

Bei beiden Vertragsarten beanspruchen alle Versorger für sich das Recht zu einseitigen unbegrenzten und unkontrollierten Preisfestsetzungen. Daran hat sich seit Jahren nichts verändert.


--- Zitat ---Zahlungsvollstreckung
--- Ende Zitat ---
Der Begriff ist mir neu. Eine Zwangsvollstreckung setzt meines Wissens einen rechtskräftigen Anspruch voraus; etwa durch ergangenen Vollstreckungsbescheid oder rechtskräftiges Urteil.


--- Zitat ---... ob durch dieses Treuhandunternehmen tatsächlich ein gerichtlich akzeptiertes Gutachten erstellt werden kann.
--- Ende Zitat ---
Schon reingefallen.
Das sich dieses privatwirtschaftliche Unternehmen den klangvollen Namen \"Invra Treuhand AG\" gegeben hat, bedeutet keineswegs, dass dieses etwas mit der ehemaligen Treuhand AG zu tun hätte oder dass dieses Unternehmen keine Gefälligkeitsgutachten gegen Bezahlung anfertigt.

Dennoch haben Sie sofort angenommen, der Name des Unternehmens ließe Rückschlüsse auf seine Eigenschaften zu. Oder haben Sie etwa schon mal etwas von einer \"Kredithai AG\" gehört? Nein? Warum wohl?

Parteigutachten dieses Unternehmens haben die gleiche Beweiskraft wie solche von PwC etc. (d.h. keine).

Gruss,
ESG-Rebell.

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