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Autor Thema: Verweis an das Landgericht am 27.10.08 - wegen Konzessionsabgabe  (Gelesen 9877 mal)

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Offline j.stephan

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Bei der heutigen (27.10. ) Verhandlung am AG Wiesbaden gegen Herrn G. hat die Richterin auf Grund der Konzessionsabgabe von 0,03 EUR erkannt, dass es wohl ein starkes Indiz für einen Sondervertrag gibt.
Die Sache wurde deshalb von ihr an das LG verwiesen.
Beste Grüße
JSt
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Offline RR-E-ft

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Verweis an das Landgericht am 27.10.08 - wegen Konzessionsabgabe
« Antwort #1 am: 27. Oktober 2008, 19:19:05 »
@j.stephan

Bitte den entsprechenden Verweisungsbeschluss in anonymisierter Form als PDF per Mail an den Bund der Energieverbraucher, damit dieser ggf. veröffentlicht werden kann.

Offline tangocharly

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Verweis an das Landgericht am 27.10.08 - wegen Konzessionsabgabe
« Antwort #2 am: 27. Oktober 2008, 20:17:46 »
Zitat
Original von j.stephan
Bei der heutigen (27.10. ) Verhandlung am AG Wiesbaden gegen Herrn G. hat die Richterin auf Grund der Konzessionsabgabe von 0,03 EUR erkannt, dass es wohl ein starkes Indiz für einen Sondervertrag gibt.
Die Sache wurde deshalb von ihr an das LG verwiesen.
Beste Grüße
JSt

Das wäre schon interessant, hierzu Näheres zu erfahren:
    \"starkes Indiz / Sondervertrag / Verweisung an LG\"
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline j.stephan

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Verweis an das Landgericht am 27.10.08 - wegen Konzessionsabgabe
« Antwort #3 am: 06. November 2008, 19:58:27 »
Ich gebe diese gern weiter, sobald sie mir vorliegt.
Beste Grüße
JSt
JSt

Offline j.stephan

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Verweis an das Landgericht am 27.10.08 - wegen Konzessionsabgabe
« Antwort #4 am: 13. November 2008, 20:20:33 »
@RR-E-ft
Die Begründung ist heute an Herrn Peters (BdEV) per Mail herausgegangen.
Beste Grüße
Jens Stephan

Wesentlicher Kern der Aussage:
... streiten um die Einordnung ... als Tarifkunden oder als Sondervertragskunden. ...
Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 09.01.1992 gilt die Konzessionsabgabe von 0,03 ct/kWh lediglich bei der Belieferung von Sondervertragskunden. Für Tarifkunden gelten je nach Einwohnerzahl Beträge zwischen 0,51 und 0,93 ct/kWh. ...
Somit ist die Unterscheidung zwischen Tarifkunden und Sondervertragskunden eine Rechtsfrage, die teilweise aufgrund des Energiewirtschaftsgesetzes zu treffen ist.
JSt

 

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