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Zusätzliche Milliardengewinne für E.ON & Co. erwartet
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RR-E-ft:
Ein interessanter Bericht im Handelsblatt:
http://www.handelsblatt.com/pshb?fn=tt&sfn=go&id=1047144
http://www.wiwo.de/pswiwo/fn/ww2/sfn/buildww/id/617/id/114534/fm/0/artpage/0/artprint/0/SH/0/depot/0/index.html
http://www.mdr.de/thueringen-exklusiv/1980047.html
Offensichtlich denkt man auch in Zukunft nicht daran, in dem bisher angekündigten Umfange in den veralteten Kraftwerkspark zu investieren.
http://www.rbb-online.de/_/kontraste/beitrag_jsp/key=rbb_beitrag_1310943.html
http://www.swr.de/report/archiv/sendungen/050228/02/frames.html
Strom lässt sich nicht billiger produzieren als in längst abgeschriebenen Kraftwerken, in welche man nicht investiert.
Durch die ersparten Investitionen verspricht man sich weiter steigende Gewinne. Dies geht jedoch wohl zu Lasten der Versorgungssicherheit.
Von einem Absenken der Strompreise ist hingegen keine Rede:
Bisher wurde argumentiert, der Atomausstieg führe zu höheren Preisen.
Sollte der Ausstieg nun später oder gar nicht erfolgen, sollen die Strompreise aber auch nicht wieder sinken.
Mit den bei den Energieverbrauchern eingesammelten Geldern will man sich statt dessen in anderen Bereichen engagieren.
Wenn man das Geld bei den Verbrauchern nun schon einmal eingesammelt hat, muss es schließlich auch vernünftig verwendet werden:
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=10119&g=power
Später wird man den Verbrauchern wieder einmal sagen, die Gewinne seien gar nicht beim Stromabsatz angefallen, sondern in anderen Geschäftsbereichen. Stromkunden hätten keinen Anspruch an diesen Gewinnen außerhalb der Stromversorgung durch Preissenkungen zu partizipieren. Woher das Geld für die Investitionen in immer neue Bereiche kam, bleibt wie immer unerwähnt.
Man kann den Eindruck gewinnen:
Egal, was auch passiert, die Strompreise und mit ihnen die Gewinne der Unternehmen steigen.
Eine geänderte Prognose hinsichtlich der Kosten- und Erlöslage wäre aber doch wohl auch den Tarifgenehmigungsbehörden mitzuteilen, damit gem. § 12 BTOElt bereits erteilte Tarifgenehmigungen ggf. widerrufen und im Sinne der Energieverbraucher abgeändert werden können:
http://www.stern.de/wirtschaft/unternehmen/536353.html?nv=cp_L1_aa
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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