@RR-E-ft
Richtig, lt. Aussage von RWE betrifft die Klage vor dem Landgericht Osnabrück Stromkunden.
Weiter steht in dem Schreiben:
\"Eine vollständige Offenlegung der Preiskalkulation eines Unternehmens gegenüber jedem einzelnen Kunden ist einem Unternehmen weder möglich noch zumutbar. Bei der Preiskalkulation eines Unternehmens handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die durch das deutsche Grundgesetz geschützt und daher nicht vollständig offen zu legen sind. Eine entsprechende Auffassung vertritt das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006, AZ: 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03).
Auszug aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts-. „Zu derartigen Geheimnissen werden etwa Umsätze, Ertragslagen, Geschäftsbücher, Kundenlisten, Bezugsquellen, Konditionen, Marktstrategien, Unterlagen zur Kreditwürdigkeit, Kalkulationsunterlagen, Patentanmeldungen und sonstige Entwicklungs- und Forschungsprojekte gezählt, durch welche die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Betriebs maßgeblich bestimmt werden können.\" [Hervorhebungen durch RWE]
Auch der Bundesgerichtshof hat sich im Mai 2008 laut Presseberichten dahingehend geäußert, dass eine vollumfängliche Offenlegung der Preiskalkulation „problematisch\" sein könnte, weil darin auch Positionen enthalten sein könnten, an denen ein „berechtigtes Geheimhaltungsinteresse\" bestehe.
Wie können Bezugskostenerhöhungen nachgewiesen werden?
Im Juni 2008 hat der Bundesgerichtshof eine Bezugskostensteigerung anerkannt, die u. a. durch ein vom Kläger nicht in Zweifel gezogenes Gutachten von Wirtschaftsprüfern nachgewiesen wurde. Ob eine Billigkeitskontrolle von Preisanpassungen auch auf der Basis eines Vergleichs mit den Energiepreisen anderer Energieversorgungsunternehmen vorgenommen werden kann, ist noch nicht abschließend geklärt. Eine entsprechende Tendenz hat der Bundesgerichtshof jedoch im Mai 2008 bereits signalisiert. Auch das Bundeskartellamt überprüft Energiepreise anhand von Vergleichen mit den Preisen anderer Energieversorgungsunternehmen.\"
Was ist von diesen Aussagen zu halten?
gruss
marten