Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Postings bei Grundsatzurteilen  (Gelesen 7645 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Black

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.754
  • Karma: +1/-0
Postings bei Grundsatzurteilen
« am: 22. Oktober 2008, 11:18:31 »
Welche Zugangsberechtigung benötigt man um im Bereich der Urteilsbekanntmachungen zu posten?

Warum ist dieser Bereich nicht allgemein freigegeben? Dies begünstigt eine einseitige Auswahl von Urteilen, wie auch eine teilweise etwas einseitige Deutungshoheit über den Urteilsinhalt und seine Folgen.

Ich rechne übrigens damit, dass das BGH Urteil VIII ZR 274/06 nicht im November erscheint, sondern erneut verschoben wird. Leider kann ich dies nur außerhalb des Urteilsbereichs posten. Aber das nur am Rande.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Postings bei Grundsatzurteilen
« Antwort #1 am: 22. Oktober 2008, 14:16:53 »
@Black

Der Zugang wurde beschränkt, um sicherzustellen, dass dort nur Juristen posten. Sie können sich für den Bereich freischalten lassen, um dort Postings anzubringen. Dort posten indes bisher nur Kollegen, deren Identität geklärt ist.  Das ist Voraussetzung.

Die Entscheidung VIII ZR 274/06 wurde vom 15.10.2008 verschoben auf den 17.12.2008. Das kann man dort jedoch auch schon lesen.

Offline tangocharly

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.139
  • Karma: +5/-0
Postings bei Grundsatzurteilen
« Antwort #2 am: 22. Oktober 2008, 19:52:02 »
@ Black

Wenn es um eine Entscheidungsverkündung geht, die zunächst auf Nov. 2008 verschoben worden war, dann dürfte es sich wohl um diejenige mit dem AZ.: VIII ZR 138/07 handeln. MIr ist auch nur bekannt, dass die Verkündung in der Sache mit dem genannten Az VIII ZR 274/06 von Okt. 2008 in den Dez. 2008 verschoben wurde.

Vielleicht Klarstellung, ob sich eine Verschiebung des Verkündungstermins auch in dieser Sache (VIII ZR 138/07) angezeigt hat.
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline Pedro

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 429
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Postings bei Grundsatzurteilen
« Antwort #3 am: 26. Oktober 2008, 19:07:07 »
Ich wollte zur Tangocharly-Meldung von heute (26.10.) die Frage stellen, ob das von ihm heute eingestellte Urteil des OLG Bremen vom 16.11.07 rechtskräftig ist. Leider hatte ich keinen Zugang. Wie könnte ich das sonst erfahren?????

Offline tangocharly

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.139
  • Karma: +5/-0
Postings bei Grundsatzurteilen
« Antwort #4 am: 27. Oktober 2008, 21:02:19 »
Zitat
Original von Pedro
Ich wollte zur Tangocharly-Meldung von heute (26.10.) die Frage stellen, ob das von ihm heute eingestellte Urteil des OLG Bremen vom 16.11.07 rechtskräftig ist. Leider hatte ich keinen Zugang. Wie könnte ich das sonst erfahren?????

Na dann hatte ja mein posting doch etwas Gutes (es gibt nix Gutes, ausser man tut es)  ;).

Bitte dort weiter lesen
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline Black

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.754
  • Karma: +1/-0
Postings bei Grundsatzurteilen
« Antwort #5 am: 12. November 2008, 15:31:57 »
Zitat
Original von tangocharly
Vielleicht Klarstellung, ob sich eine Verschiebung des Verkündungstermins auch in dieser Sache (VIII ZR 138/07) angezeigt hat.

Ja, ich spreche vom Verfahren VIII ZR 138/07 (Dinslaken). Hier liegen mir inoffizielle Informationen vor, dass eine Verkündung doch nicht am 19.11.08 erfolgen soll.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Postings bei Grundsatzurteilen
« Antwort #6 am: 12. November 2008, 15:37:35 »
@Black

Dem Revisionsbeklagten war eine solche erneute Verschiebung des Verkündungstermins im Verfahren VIII ZR 138/07, als ich mit ihm vorgestern gesprochen habe, noch nicht bekannt.

Auch heute hatte er keine Kenntnis davon.

Wo gelangt man denn an diese offiziellen Informationen?
Oder handelt es sich um eine informelle Kungelrunde?

Offline tangocharly

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.139
  • Karma: +5/-0
Postings bei Grundsatzurteilen
« Antwort #7 am: 13. November 2008, 14:25:52 »
.... ja inoffiziell wird da schon das eine oder andere gemunkelt (Schau\'n mer mal; oder wie Otto sagt: das kann ja eiter werden).
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Postings bei Grundsatzurteilen
« Antwort #8 am: 13. November 2008, 17:20:33 »
Ein Rückfrage in der Geschäftsstelle des 8. Zivilsenats des BGh am heutigen Tage ergab, dass sich am Verkündungstermin 19.11.2008 in dem Verfahren VIII ZR 138/07 bisher nichts geändert hat.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz