Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: E.ON erhöht Gaspreise zum 01.08.2008  (Gelesen 6993 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
E.ON erhöht Gaspreise zum 01.08.2008
« am: 16. Juni 2008, 12:20:32 »
Ab 01.08.2008 will EBY 0,69 Ct/ kWh (netto) bzw. 0,82 Ct/ kWh (brutto) mehr für Erdgas.

E wie einfach hat ab heute den Preisdeckel aufgehoben und ist deshalb keinerlei Alternative mehr. Es handelt sich anscheinend um eine konzertierte Aktion der Münchner E.ON Energie, zu der E wie einfach und die sieben E.ON- Regionalversorger gehören.

Die Begründung des Unternehmens.

Zuletzt hatte E.ON Bayern die Gaspreise zum 01.01.2008 neu festgesetzt.

Offline oberpfälzer

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 9
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
E.ON erhöht Gaspreise zum 01.08.2008
« Antwort #1 am: 22. Juni 2008, 13:18:20 »
Hallo Herr Fricke,

neben der Preiserhöhung will e.on wohl auch Klarheit schaffen bzgl. der Vertragsart Grundversorgung und Sondervertrag, da möglicherweise ältere Verträge nicht exakt oder nur schwer nach der Vertragsart bestimmt werden können (Vermutung meinerseits, da mein Vertrag von 2004 einerseits als Sondervertrag über 2 Ecken verstanden werden kann andererseits gab es damals nur ein 4-stufiges Tarifsystem und die automatische Einstufung in den preiswertesten Tarif und ich frage mich, was ist die Grundversorgung dabei?

In einem Beiblatt zur Preiserhöhung ist erwähnt, dass die 4 Tarife bei E.ON BestpreisGas als Sondervertrag zu verstehen sind. Zusätzlich gibt es die Grundversorgung in der ebenfalls 4 Tarifstufen genannt sind, aber die Preise etwas höher sind als im Sondervertrag.

Es wird darauf hingewiesen, dass E.ON - bei Einverständnis des Kunden - weiterhin die Konditionen BestpreisGas zur Anwendung bringt (und damit Sondervertrag besteht). Man kann dem allerdings bis 31.7. widersprechen und wird dann mit den Preisen der Grundversorgung beliefert.

Ob der Widerspruch sinnvoll ist, weiss ich allerdings nicht.

Schönen Tag.

Offline Oberfranke

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 4
  • Karma: +0/-0
E.ON erhöht Gaspreise zum 01.08.2008
« Antwort #2 am: 04. Juli 2008, 21:27:25 »
Ich habe das von Oberpfälzer erwähnte EON-Schreiben ebenfalls erhalten.

Auch ich hatte vorher bereits die Einstufung mit Bestpreis.

Liegt im Widerspruch ein Vorteil bzw. wie soll man sich hierbei verhalten ?

Offline oberpfälzer

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 9
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
E.ON erhöht Gaspreise zum 01.08.2008
« Antwort #3 am: 06. Juli 2008, 12:06:57 »
Hallo oberfranke,

ich habe nicht vor Widerspruch einzulegen. Aber natürlich werde ich weiterhin den Preisen und der Preiserhöhung widersprechen.

Schau mal Deine Vertragskonditionen an. Kann ja gut sein, dass Du einen Vertrag hast, der als Sondervertrag bezeichnet ist aber Du keine Vertragsunterschrift geleistet hast und damit ein Tarifvertrag (Grundversorgung) existiert. So habe ich zumindest die vielen Infos dazu hier im Forum verstanden. Unbilligkeitseinwand weiterhin notwendig.

Servus.

Offline RuRo

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 655
  • Karma: +0/-0
E.ON erhöht Gaspreise zum 01.08.2008
« Antwort #4 am: 07. Juli 2008, 21:19:57 »
@oberpfälzer

Nichts ist so einfach wie es scheint. Aus einer fehlenden Unterschrift allein, kann keine Ableitung auf das Vertragsverhältnis geschlossen werden. Es kommt auf den Einzelfall an - eine schwierige Frage, deren Beantwortung den Juristen vorbehalten bleibt.

Ggf. erachten Sie diese Antwort nicht als befriedigend, endgültige Gewissheit wird Ihnen aber nur ein Rechtsstreit eröffnen, den Sie tunlichst nicht selbst anstreben  ;)

Die Dinge sind im Fluss und ich muss Ihnen gestehen, vor zwei Jahren war ich der festen Überzeugung Tarif- bzw. Haushaltskunde in der Grundversorgung zu sein. Heute bin ich mir sicher, dass wir Norm-Sondervertragskunden sind. Den Beleg dazu habe ich allerdings auch erst am heutigen Tag in einer alten Tarifbekanntmachung der örtlichen Presse aus dem Jahr 1986 gefunden!!!

Also, immer weiter dran arbeiten und nicht nachlassen, dann bringen wir die Angelegenheit zu einem sympatischen Ende.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline oberpfälzer

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 9
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
E.ON erhöht Gaspreise zum 01.08.2008
« Antwort #5 am: 22. Juli 2008, 22:47:22 »
Hallo RuRo,

war jetzt einige Tage ausser Haus.

Das mit der Komplikation des Vertragsstatus kann ich mir gut vorstellen. Bei mir spricht nach meiner laienhaften Interpretation für Tarifvertrag der Umstand, dass ich keinen Sondervertrag unterschrieben habe und dass als AGB die Bedingungen für Tarifvertragskunden erwähnt wurden. Allerdings spricht für einen Sondervertrag, dass dies irgendwo im Vertrag erwähnt wurde. E.ON hat allerdings meine anfängliche Einwände auf Basis §315 ernst genommen. Erst später habe ich vorsorglich auch das Recht auf einseitige Preisanpassung bestritten.

Ich glaube, dass selbst E.ON ein Problem damit hat und pocht deshalb jetzt auf eine eindeutige Trennung zwischen Tarif- und Sondervertragskunden. Darauf gehe ich auf meinen Widerspruch zur Preiserhöhung bzw. einseitigen Preisanpassung nicht weiter ein. Ich überlasse dies, wie Du schon empfohlen hast, dem Rechtsweg des Versorgers.

Servus und auf gutes Gelingen.

Offline tangocharly

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.139
  • Karma: +5/-0
E.ON erhöht Gaspreise zum 01.08.2008
« Antwort #6 am: 28. Oktober 2008, 20:32:43 »
@ RuRo

Dies hatten Sie am 07.07.2008 notiert:

Zitat
...... Heute bin ich mir sicher, dass wir Norm-Sondervertragskunden sind. Den Beleg dazu habe ich allerdings auch erst am heutigen Tag in einer alten Tarifbekanntmachung der örtlichen Presse aus dem Jahr 1986 gefunden!!!

Würde mich mal interessieren, was Sie da 1986 gefunden haben (und was uns allen möglicherweise auf den Pfaden des Definitionen-Dschungels behilflich sein könnte).

P.S.: Ich will nicht die alte Platte mit dem \"Norm\"Sondervertragskunden auflegen. Es geht mir hier nur um die Differenzierung \"Tarif- /Sondervertrag.
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
E.ON erhöht Gaspreise zum 01.08.2008
« Antwort #7 am: 28. Oktober 2008, 20:45:57 »
@tangocharly

RuRo hat die alte Veröffentlichung der Allgemeinen Tarife aus 1986 ausgegraben (Zeitschriftanarchiv) und hatte dabei festgestellt, dass er von Anfang an nicht zu diesen veröffentlichten Allgemeinen Tarifen, sondern zu diesen gegenüber günstigeren Erdgas- Sonderpreisen beliefert wurde.

Offline tangocharly

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.139
  • Karma: +5/-0
E.ON erhöht Gaspreise zum 01.08.2008
« Antwort #8 am: 29. Oktober 2008, 11:21:04 »
Zitat
Original von RR-E-ft
@tangocharly
RuRo hat die alte Veröffentlichung der Allgemeinen Tarife aus 1986 ausgegraben (Zeitschriftanarchiv) und hatte dabei festgestellt, dass er von Anfang an nicht zu diesen veröffentlichten Allgemeinen Tarifen, sondern zu diesen gegenüber günstigeren Erdgas- Sonderpreisen beliefert wurde.

Danke und ja ebend;    -> wie sah diese Veröffentlichung denn im Einzelnen aus ?
(Die Versorger wollen ja die Bestpreiseinstufung immer noch als Grundversorgung deklarieren).
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz