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Autor Thema: Brief von Kanzlei Becker Büttner Held  (Gelesen 15792 mal)

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Offline okieh

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Brief von Kanzlei Becker Büttner Held
« Antwort #15 am: 17. Juli 2009, 07:59:09 »
Zitat
Original von Neo

ich bin seit 2005 als Tarifkunde Gaspreisprotestler und habe die bekannten Schreiben von den Rechtsanwälten BBH bekommen. Nun stehe ich ebenfalls vor einem Gerichtstermin beim AG Göppingen.

Inzwischen, was hier noch nicht bekannt ist, gab es vor wenigen Wochen bereits ein Urteil beim AG Göppingen.

Wieso denn AG?
Ich denke, das LG ist hier zuständig?!?

Viele Grüße

Offline bolli

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Brief von Kanzlei Becker Büttner Held
« Antwort #16 am: 17. Juli 2009, 09:24:51 »
Zitat
Original von okieh

Wieso denn AG?
Ich denke, das LG ist hier zuständig?!?
Viele Grüße

Das wird unterschiedlich gesehen bzw. hängt vom Einzelfall ab. Wurde auch scon des öfteren hier diskutiert. Mal ein wenig suchen.
U.a. HIER (sachliche Zuständigkeit).

Gruß
bolli

Offline Neo

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Brief von Kanzlei Becker Büttner Held
« Antwort #17 am: 17. Juli 2009, 09:58:26 »
Wie gesagt, war die Berufung erfolgreich und in meinem Fall wird mein Anwalt als ersten Schritt die Zuständigkeit gemäß §§ 102 EnWG beim AG klären. Mal schauen, was dabei herauskommt.
Neo - gegen die Macht der Energiematrix

Offline tangocharly

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Brief von Kanzlei Becker Büttner Held
« Antwort #18 am: 12. September 2009, 15:25:39 »
Zitat
@neo
Inzwischen wurde erfolgreich Berufung durch einen neuen sachkundigen Anwalt beim Landesgericht einberufen.

Bitte klären Sie näher auf:
(1) Berufung erfolgreich einberufen
oder
(2) Berufung erfolgreich abgeschlossen

Wenn (2) zutrifft, dann wäre es schön, wenn Sie die zugehörigen Daten mitteilen könnten (Aktenzeichen, Datum der Verkündung des Berufungsurteils).
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline Neo

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Brief von Kanzlei Becker Büttner Held
« Antwort #19 am: 13. September 2009, 18:48:45 »
Das Berufungsverfahren meines Mitstreiters läuft noch am LG Ulm.
Sobald das Urteil verkündet wird, werden wir berichten.
Neo - gegen die Macht der Energiematrix

Offline DieAdmin

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Brief von Kanzlei Becker Büttner Held
« Antwort #20 am: 08. Oktober 2009, 13:12:27 »
Zitat
Original von Neo
...
Inzwischen, was hier noch nicht bekannt ist, gab es vor wenigen Wochen bereits ein Urteil beim AG Göppingen. Hierbei wurde der Beklagte, übrigens wohnhaft im gleichen Ort wie meine Wenigkeit, auf der Grundlage des Geislinger Urteils zügig abgewickelt. Leider war auch hier eine inkompetente Anwaltschaft des Beklagten die Ursache der Niederlage. Das Gericht machte sich die Begründung von BBH zu eigen und begründete dies mit Argumenten, die teileweise der geltendenden Rechtssprechung gemäß BGH widersprechen. Inzwischen wurde erfolgreich Berufung durch einen neuen sachkundigen Anwalt beim Landesgericht einberufen. Dieser Anwalt vertritt auch mich.
..

Ein Urteil des AG Göppingen ist nun in der Entscheidungssammlung:
vom 20. Mai 2009 - Az: 2 C 2052/08

http://www.energienetz.de/de/site__2543/

Hat jemand davon Kenntnis, ob es sich um dieses Urteil handelt, welches in Berufung gegangen ist?

Edit: Inzwischen bestätigt worden, dass es sich um das Verfahren handelt.
Termin zur mündlichen Verhandlung am 04.11.2009. Das Berufungsverfahren ist am Landgericht Ulm unter dem Az. 1 S 107/09 anhängig.

 

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