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Autor Thema: E.ON erhöht Gaspreis zum 01.08.2008  (Gelesen 5640 mal)

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Offline RR-E-ft

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E.ON erhöht Gaspreis zum 01.08.2008
« am: 16. Juni 2008, 12:44:04 »
ETE erhöht die Gaspreise zum 01.08.2008 um 0,78 Ct/ kWh (netto).

E wie einfach hat ab heute den Preisdeckel aufgehoben und ist deshalb keinerlei Alternative mehr. Es handelt sich anscheinend um eine konzertierte Aktion der Münchner E.ON Energie, zu der E wie einfach und die sieben E.ON- Regionalversorger gehören.


Die Begründung des Unternehmens

Die Begründung klingt wie aus einem Guss mit der Erklärung von E.ON Bayern, wo der Gaspreis allerdings nur um 0,69 Ct/ kWh (netto) steigt.

Zuletzt hatte E.ON Thüringen die Gaspreise zum 01.01.2008 einseitig neu festgesetzt, höher als zuvor.

Offline RR-E-ft

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E.ON erhöht Gaspreis zum 01.08.2008
« Antwort #1 am: 27. Juni 2008, 13:33:26 »
Sondervertragskunden der E.ON Thüringer Energie AG, die außerhalb der Grundversorgung beliefert werden,  erhalten Mitteilungen über die Gaspreisneufestsetzung zum 01.08.2008.

Als angeblich fairer Vertragspartner, so heißt es darin,  räume man den Kunden deshalb ein Sonderkündigungsrecht ein, der erhöhte Preis gelte aber angeblich als vereinbart, wenn man  von diesem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch mache....

Als wenn der betroffene E.ON- Gaskunde tatsächlich eine Wahl hätte. Es ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gerade nicht fair, wenn das Unternehmen sich das Recht vorbehält, die Gaspreise nach Vertragsabschluss hinsichtlich Zeitpunkt und Umfang nach eigenem Ermessen zu erhöhen, ohne dass zugleich eine kontrollfähige vertragliche Verpflichtung zur Preisabsenkung zugunsten der Kunden besteht.

Die meisten Heizgaskunden von E.ON Thüringen werden aufgrund ungekündigter Sonderverträge beliefert, in denen die enthaltene Preisänderungsklausel nach dem Urteil des Landgerichts Erfurt vom 19.06.2008 unwirksam sind. Das Landgericht hat festgestellt, dass E.ON die Vertragsbedingungen so unfair gestaltet habe, dass es notwendig war, durch Urteil die strafbewehrte  Unterlassung anzuordnen.

Man sollte deshalb der angekündigten Preisneufestsetzung schriftlich widersprechen, darauf hinweisen, dass in dem bestehenden Vertrag nach dem Urteil des LG Erfurt vom 19.06.2008 (Az. 10 O 1427/07) die Preisänderungsklausel unwirksam ist und nach der Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 19.04.2008, Az. KZR 2/07) deshalb keinerlei Preiserhöhungen darauf gestützt werden können. Hilfsweise rüge man die neu festgesetzten Preise insgesamt, bestehend aus Grund- und Arbeitspreis, als unbillig gem. § 315 Abs. 3 BGB und verweise dazu auf die gesetzliche Verpflichtung zu einer möglichst preisgünstigen Gasversorgung gem. § 2 Abs. 1 EnWG. Schließlich verlange man einen Nachweis der Billigkeit des erhöhten Gaspreises wie auch der Erhöhung durch nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen. Dabei teile man gleich mit, dass man von E.ON beauftragte und bezahlte Wirtschaftsprüferbescheinigungen als Nachweis nicht anerkenne. Man denke an den Zugangsnachweis hinsichtlich dieses Schreibens.

Offline gasuhr

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E.ON erhöht Gaspreis zum 01.08.2008
« Antwort #2 am: 29. Juni 2008, 18:31:54 »
Als SV-Kunde und neu hier im Forum möchte ich sagen, daß ich das Schreiben eher als Gag aufgefaßt habe!
Wer liest denn rechts das Kleingedruckte „Fragen zur Preisanpassung“ und findet dann den Passus mit dem Sonderkündigungsrecht? Mich hat erst Herr Fricke drauf gebracht. Das ist so versteckt, daß es rechtlich nicht relevant ist. Und wenn es fett im Haupttext stehen würde, dann wäre es eben auch nur ein frommer Wunsch von E.ON´s Intelligenzkanonen, welche einigen  Menschen damit Angst machen wollen.
Welches Gericht würde den diesen  Fakt bestätigen, wo es darum geht: „entweder du drehst dir selber die Heizung ab oder wir stellen dir das Gas ab, wenn du nicht unsere Wucherpreise akzeptierst!?“
Ich werde wie immer rückwirkend auf diese „Preisanpassung“ reagieren – so Sept. bis Nov..
Falls meine Meinung bzgl. der Rechmäßigkeit der Klausel falsch ist – immer drauf  ;) auf gasuhr!

Offline ThomasW69

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E.ON erhöht Gaspreis zum 01.08.2008
« Antwort #3 am: 15. Oktober 2008, 19:03:02 »
Äußerst interessant finde ich ja die Begründung daß der Gaspreis mit 6 monatiger Verzögerung dem Ölpreis folge. Wer aber genau nachforscht, der stellt schnell fest, daß der Ölreis im Juni zwar sehr hoch war, aber ab diesem Zeitpunkt dramatisch gesunken ist. Würde E.ONs Aussage also wahr sein, dann müsste E.ON die Preise nicht erhöhen sondern eher senken um der Ölpreisentwicklung gerecht zu werden. Vorteilhaft ist es allerdings für die Kunden, da E.ON durch solche Machenschaften Vertrauen verliert, was natürlich für eventuell anstehende Gerichtsverfahren für Argumente zu Gunsten der Kunden sorgt.

http://www.taprofessional.de/charts/999510LT.GIF



Ich freue mich jedenfalls schon auf die deutliche Preissenkung, die uns E.ON demnächt aufgrund des dargestellten Ölpreischarts und der Ölpreisbindung bescheren wird. Wenn man mal den Presiverfall von fast  47% (von 140$ auf 80$)n auf den E.ON Gaspreis anrechnet, dann lande ich genau da was ich heute als gerechtfertigt sehe und auch (nach Einspruch) bezahlt habe.

Offline RR-E-ft

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E.ON erhöht Gaspreis zum 01.08.2008
« Antwort #4 am: 15. Oktober 2008, 19:21:50 »
@ThomasW69

Nicht jeder Lügner ist auch ein Betrüger. Bitte entfernen Sie die scheinbar mathematische Gleichsetzung aus dem Beitrag, auch wenn es Ihnen schwer fallen sollte. Wenn Sie den Betrug im juristischen Sinne nicht nachweisen können, besteht ein juristisches Problem.

Offline ThomasW69

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E.ON erhöht Gaspreis zum 01.08.2008
« Antwort #5 am: 15. Oktober 2008, 19:35:00 »
Ich habe es entfernt.
Wenn gleich ich trotzdem der Meinung bin, daß man ein solcher ist, wenn man bewußt mit falschen Aussagen sich einen höheren Gewinn verschafft.
INsbesondere, wenn dies Wider den gesetzlichen Regelungen geschieht.

Wen es übrigens interessiert:

Zitat
Der durchschnittliche Grenzübergangspreis ist im betrachteten zwölfmonatigen Zeitraum im Vergleich zur Referenzperiode um 10,3 % von 5.745,84 Euro auf 6.338,79 Euro pro Terajoule Erdgas gestiegen.

Quelle Bundesministerium für Wirtschaft und Technoligie.
Bezieht sich auf den Zeitraum  August 2007-Juli 2008. Referenzperiode ist August 2006-Juli 2007.
Wenn ich die Gaspreiserhöhungen von E.On zusammenrechne, dann wird das aber deutlich mehr als 10.3% was die vom Kunden mehr verlangen. Da im Gesamtpreis auch feste Kosten drin sind, die nicht vom Bezugspreis abhängig sind, muss, so denn überhaupt eine Preiserhöhung durchgeführt werden kann, der Endpreis um weniger als 10,3% steigen. Alles was mehr steigt geht direkt in die Kassen der Energieversorger und hat nichts mit  gesetzlicher Verpflichtung zu einer möglichst preisgünstigen Gasversorgung gem. § 2 Abs. 1 EnWG zu tun.

 

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