Vielen Dank für Ihre Antworten!
@RR-E-ft: Ich habe kein Sonderabkommen abgeschlossen. Stattdessen bin ich nach Einzug in die neue Wohnung von der Stawag in Aachen mit folgendem Brief benachrichtigt worden:
\"...Gerne bestätigen wir Ihnen, dass Ihr Versorgungsvertrag mit uns am 19.05.2007 zustande gekommen ist... Die Abrechnung (Gas) erfolgt nach Preisregelung GasSTA(R)Aktiv.\"
Aber eine Preisregelung, nach der \"die Abrechnung erfolgt\", kann mir doch nicht als Vertragsabschluss mit fester Laufzeit untergeschoben werden, oder? Ich habe niemals etwas derartiges unterschrieben oder auch nur mündlich zugestimmt. Wenn ich etwas von einer einjährigen Laufzeit gewusst hätte, hätte ich widersprochen.
Ich habe dieses Jahr fristgerecht zum 1.10. gekündigt gehabt, kann ich diesen Termin nun auch rückwirkend nochmal einfordern, oder wenn nicht, wann kann ich jetzt wechseln? Zum nächsten Monat?
Liebe Grüße
Thomas