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Autor Thema: Gas-Einjahresvertrag ohne meine Unterschrift?  (Gelesen 7905 mal)

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Offline tomrakete

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Gas-Einjahresvertrag ohne meine Unterschrift?
« am: 17. Oktober 2008, 12:55:05 »
Hallo liebes Forum,

mein lokaler Energieversorger hat mich beim Einzug in die neue Wohnung letztes Jahr automatisch und ohne meine Unterschrift in einen Gas-Einjahresvertrag gesteckt. Es steht zwar in den Unterlagen drin, aber auch nicht besonders groß: Ich wusste das nicht!

Als ich jetzt meinen Gas-Anbieter, wie schon damals geplant, wechseln wollte, habe ich eine Ablehnung bekommen. Mit der Begründung, dass mein Einjahresvertrag nun noch ein knappes Jahr laufe.

Darf ein Gasanbieter Kunden auf diese Art und Weise in Laufzeitverträge stecken oder habe ich eine Chance, dennoch freizukommen?

Liebe Grüße und vielen Dank!

Thomas

Offline bjo

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Gas-Einjahresvertrag ohne meine Unterschrift?
« Antwort #1 am: 17. Oktober 2008, 13:53:47 »
Wenn man Gas oder Strom ohne Vertrag aus einem Netz entnimmt landet man automatisch in der Grundversorgung. Diese Grundversorgung ist
jederzeit kündbar!
Andere Vertragslaufzeiten bedürfen der Unterschrift!

Offline RR-E-ft

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Gas-Einjahresvertrag ohne meine Unterschrift?
« Antwort #2 am: 17. Oktober 2008, 15:09:55 »
@bjo

Ihre pauschale Aussage trifft so nicht zu.


@tomrakete

Der Versorger muss beweisen, dass Sie ein Sonderabkommen abgeschlossen haben, bei dem Sie sich auf eine Mindestvertragslaufzeit gebunden haben.

Ein solcher Vertrag muss nicht notwendig schriftlich abgeschlossen worden sein. Der Abschluss des Vertrages, insbesondere Ihre Einigung auf diesen zu bestimmten Bedingungen muss jedoch vom Versorger nachgewiesen werden.

Nur als Haushaltskunde im Sinne des § 3 Ziff. 22 EnWG kann allein durch die Entnahme von Energie aus dem Netz ein Energielieferungsvertrag in der Grundversorgung zu den Bedingungen der Grundversorgungsverordnung gem. § 2 Grundversorgungsverordnung begründet worden sein.

Offline tomrakete

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Gas-Einjahresvertrag ohne meine Unterschrift?
« Antwort #3 am: 17. Oktober 2008, 15:17:26 »
Vielen Dank für Ihre Antworten!

@RR-E-ft: Ich habe kein Sonderabkommen abgeschlossen. Stattdessen bin ich nach Einzug in die neue Wohnung von der Stawag in Aachen mit folgendem Brief benachrichtigt worden:

\"...Gerne bestätigen wir Ihnen, dass Ihr Versorgungsvertrag mit uns am 19.05.2007 zustande gekommen ist... Die Abrechnung (Gas) erfolgt nach Preisregelung GasSTA(R)Aktiv.\"

Aber eine Preisregelung, nach der \"die Abrechnung erfolgt\", kann mir doch nicht als Vertragsabschluss mit fester Laufzeit untergeschoben werden, oder? Ich habe niemals etwas derartiges unterschrieben oder auch nur mündlich zugestimmt. Wenn ich etwas von einer einjährigen Laufzeit gewusst hätte, hätte ich widersprochen.



Ich habe dieses Jahr fristgerecht zum 1.10. gekündigt gehabt, kann ich diesen Termin nun auch rückwirkend nochmal einfordern, oder wenn nicht, wann kann ich jetzt wechseln? Zum nächsten Monat?


Liebe Grüße
Thomas

Offline bjo

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Gas-Einjahresvertrag ohne meine Unterschrift?
« Antwort #4 am: 17. Oktober 2008, 15:33:29 »
Zitat
Original von RR-E-ft
@bjo

Ihre pauschale Aussage trifft so nicht zu.


lieger ich nur mit der Schriftform falsch oder gibt es noch ein paar andere Dinge!?

Offline tomrakete

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Gas-Einjahresvertrag ohne meine Unterschrift?
« Antwort #5 am: 20. Oktober 2008, 13:22:19 »
Hallo,

kann mir jemand von Ihnen noch einmal mit meiner weiter unten geposteten, offenen Frage helfen?

(Ich habe dieses Jahr fristgerecht zum 1.10. gekündigt gehabt, kann ich diesen Termin nun auch rückwirkend nochmal einfordern, oder wenn nicht, wann kann ich jetzt wechseln? Zum nächsten Monat?)

Besten Dank und viele Grüße!
Thomas

 

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