Energiepreis-Protest > Stadtwerke Gießen
Stadtwerke wollen Kunden verklagen
RR-E-ft:
Stadtwerke wollen Kunden verklagen
--- Zitat ---Nach und nach werde das bei allen Kunden geschehen, die ihre Widersprüche aufrecht erhielten.
Diese erste Klage der Stadtwerke richtet sich gegen Manuela Damm-Stracke aus Linden, die von Beruf Anwältin ist. Sie hat den jährlichen Gaspreiserhöhungen seit dem Jahr 2005 widersprochen, die Überweisungen entsprechend gekürzt.
--- Ende Zitat ---
mathaub:
Der laufende Rechtsstreit vor dem LG Gießen nimmt für die Kunden
der Sonderpreisregelung \"Heizung 1-3\" eine erfreuliche Wendung:
Das Gericht ließ erkennen, daß es sich bei diesen Tarifen um Tarife eines Sondervertragsverhältnisses handeln könnte.
Dann aber haben die Stadtwerke wohl keine wirksame Preiserhöhungs-vereinbarung mit den Kunden getroffen.
Entscheidungstermin steht Anfang Mai 2009 an.
Mathaub
RR-E-ft:
Bericht über Prozess am Landgericht
RR-E-ft:
Prozess vor der Kammer für Handelssachen am Landgericht läuft weiter
--- Zitat ---Der Sachverhalt wirft viele Fragen auf. So ist beispielsweise zwar unumstritten, dass die Lindenerin Mitte der 90er Jahre mit einem »Gastarif 2240« aufgenommen und dieser dann später in einen Tarif »Heizung 3« umgewandelt wurde - optimal für Kunden wie die Rechtsanwältin, die in einem Mehrfamilienhaus lebt und arbeitet und deshalb mit einem Jahresverbrauch von über 60 000 Kilowattstunden zu den »privaten Großabnehmern« zählt. Aber: Handelt es sich bei »Heizung 3« um einen »Allgemeinen Tarif«, der eine begründete Preisanhebung jederzeit zulässt - so argumentieren die Stadtwerke. Oder handelt es sich um einen Sondertarif, bei dem das nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist? - das meint Damm-Stracke. Die Kammer ließ gestern offen, zu welcher Annahme sie neigt, deutete aber an, dass diese Frage vorrangig beantwortet werden solle. In jedem Fall wird sich das Gericht noch näher mit dem konkreten Vertrag auseinandersetzen müssen.
--- Ende Zitat ---
SWG Unterscheidung Grundversorgung und Sondertarife (Verträge Heizung Nr. 1, 2, 3)
RR-E-ft:
Entscheidung des LG verzögert sich durch Befangenheitsantrag der Stadtwerke
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