Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Geld zurückfordern ?  (Gelesen 3151 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Didiome

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 6
  • Karma: +0/-0
Geld zurückfordern ?
« am: 05. Oktober 2008, 12:01:00 »
Hallo

Ich war 8 Jahre Kunde bei Westfa und habe die ersten beiden Jahre den doppelten Gaspreis bezahlt wie auf dem freien Markt. Die letzten 6 Jahre habe ich nach massiver Beschwerde immer 5-10 % mehr bezahlt als den \" normalen \" Preis. Davor bezahlte mein Opa ca.20 Jahre lang den doppelten Preis. Gibt es die Möglichkeit Geld zurück zu fordern ?

Ich habe mittlerweile zum Jahresende gekündigt und bekomme dann einen eigenen Tank.

MfG
Didiome

Offline May

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 35
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Weiblich
Geld zurückfordern ?
« Antwort #1 am: 05. Oktober 2008, 17:12:59 »
Ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber ich denke, wenn es nicht gerade Wucherpreise waren, besteht keine Möglichkeit einer Rückforderung, denn Du/Ihr habt Euch ja mit den Preisen einverstanden erklärt (wenn auch stillschweingend) und Ihr hättet ja jederzeit die Möglichkeit gehabt, neue Preise auszuhandeln.  X(

Offline Didiome

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 6
  • Karma: +0/-0
Geld zurückfordern ?
« Antwort #2 am: 05. Oktober 2008, 22:35:14 »
Hallo

Dann stellt sich die Frage was ein Wucherpreis ist. Ich finde das doppelte vom normalen Preis ist als Wucher zu bezeichnen.

Offline May

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 35
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Weiblich
Geld zurückfordern ?
« Antwort #3 am: 06. Oktober 2008, 23:24:32 »
Das sagt das BGB zu Wucher:

§ 138
Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher  
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.  

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.  



Eine Interpretation habe ich auch gefunden, im Kurztext war es \'mehr als doppelt so teuer wie der eigentliche Wert\'. Ob Du aber damit durch kommst, weiss ich nicht, stelle ich mir auch sehr schwierig vor (weil ihr es die ganze Zeit stillschweigend hingenommen habt). Aber ich wünsche viel Erfolg!!

Offline Watzl

  • Moderator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 873
  • Karma: +7/-0
Geld zurückfordern ?
« Antwort #4 am: 07. Oktober 2008, 09:43:14 »
Bei einer guten Rechtsschutzversicherung kann man schon versuchen, den juristischen Weg zu gehen. Sie werden dazu aber auf jeden Fall einen Nachweis der Preise auf dem freien Markt für die Zeit brauchen, in der sie sich geleimt sehen. (20 Jahre Großvater). Das wird sehr schwierig werden......

Sie haben je bereits eine Alternative in Form eines eigenen Tanks gewählt. Ende mit Schmerz- also kein endloser Schmerz mehr.

Was kann man statt dessen tun?

Machen sie ihre Geschichte publik, wo sie nur können. Hier im Forum ist das ja schon geschehen. Nur durch Aufklärung kann man verhindern, dass andere den gleichen Fehler machen. Es ist die Unwissenheit, der Kunden, die auf der anderen Seite die Kasse klingeln läßt.

Reden sie mit den Gaskunden in ihrer Nähe. Evtl. können sie gemeinsam einkaufen und somit an den Preis noch etwas beeinflussen.

Wenn sie viel Kraft, Mut, die passende Versicherung und einen Anwalt, der sich auskennt haben, dann gehen sie gegen ihren früheren VertragsPARTNER vor.

Mein Rat: schenken sie ihre Kraft und ihre Zeit ihrer Frau und ihren Kindern. Das wird auf jeden Fall belohnt. Die Gasgeschichte hat einen äußerst unsicheren Ausgang.

Guten Erfolg.

H. WAtzl

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz