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Autor Thema: BHG Urteil von 2007  (Gelesen 3908 mal)

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Offline facubais

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BHG Urteil von 2007
« am: 02. Oktober 2008, 17:35:27 »
Hallo,

wie hier beschrieben Fälligkeit nach Klärung der Rechtslage hat mein ehemaliger Versorger Creditreform eingeschaltet. Nach dem zwischenzeitlich die Inkassovollmacht im Original vorliegt und ich der Forderung nochmals widersprochen haben führt Creditreform jetzt zwei Argumente auf:

1. Der Gaswiderspruch ist aufgehoben, da ich die Schlussrechnung, ohne die Forderung aus der alten Rechnung, vollständig beglichen habe. Ich bin zwischenzeitlich umgezogen, hatte die Jahresrechnung 2006 reduziert und bei der Schlussrechnung in 6.2007 den Gesamtbetrag ohne die Reduzierung aus 2006 gezahlt. In einem früheren Schreiben habe ich darauf hingewiesen, dass alle Zahlungen unter Vorbehalt erfolgen.

  Ist es korrekt, dass damit der Widerspruch aufgehoben ist?

2. Weiterhin erklärte Creditreform \"Im übrigen hat der BGB im Jahr 2007 entschieden, dass auf Grund der Wettbewerbssituation im Wärmemarkt die Billigkeit (§315) gegeben ist.\"

  Ist das korrekt? Der Versorger hatte damals die Fordeung bis zur rechtlichen Klärung ausgesetzt und hätte mich dann ja informieren können, ohne Creditreform einzuschalten.


Ich würde mich wirklich freuen, wenn ich hier wieder einige Ratschläge bekommen könnte, damit ich nicht aus Unkenntnis umkippen muss und doch noch zahle, bevor das Thema eindeutig geklärt ist.

VIELEN DANK!

facubais

Offline eislud

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BHG Urteil von 2007
« Antwort #1 am: 02. Oktober 2008, 23:39:35 »
@facubais
zu 1. Meines Erachtens ist der Widerspruch damit nicht aufgehoben - das scheint eher Bauernfängerei zu sein.
zu 2. Das ist Fuppes.

Gruss eislud

 

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