Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Sinn der Konzessionsabgabe

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nomos:
Sorry, beim Ausgangspunkt ging es mir um die Klarstellung, dass es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, auch nicht nach der KAV, eine Konzessionsabgabe in einer bestimmten Höhe zu berechnen.  Sie kann auch NULL betragen. Dass ich mit der Konzessionsabgabe meine Probleme habe ;) ist ja bekannt. Ich sehe da noch manchen Widerspruch, auch im und zum Kommunalrecht (GO etc.) was ja Landesrecht ist. Ich hatte nicht die Absicht, einen Exkurs über den Artikel 31 GG auszulösen.

Dann kam Ihre Anmerkung (Auslöser):  

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Vielleicht darf noch angemerkt werden, dass es sich beim Energiewirtschaftsgesetz und dessen Bestimmungen um Bundesrecht handelt, welches nach dem Grundgesetz in einem gewissen Verhältnis zum Landesrecht steht (Art. 31 GG).
--- Ende Zitat ---
usw.

RR-E-ft:
@nomos

§ 46 Abs. 1 Satz 2 EnWG räumt den Gemeinden ein Recht ein. Landesrecht ist nicht geeignet, dieses Recht zu beschränken. Die Gemeinden können in eigener Entscheidung auf die Erhebung von Konzessionsabgaben verzichten. Darin liegt keine Änderung der Rechtslage. Gemeinden können nach einem solchen Verzicht ebenso entscheiden, zukünftig wieder Konzessionsabgaben im Rahmen des gesetzlich Zulässigen zu verlangen. An der derzeitigen Rechtslage kann nur der Bundesgesetzgeber etwas ändern. Dass sich eine Mehrheit dafür fände, die Konzessionsabgaben abzuschaffen, ist nicht ersichtlich.

nomos:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Dass sich eine Mehrheit dafür fände, die Konzessionsabgaben abzuschaffen, ist nicht ersichtlich.
--- Ende Zitat ---
@RR-E-ft, die Mehrheit, auch die pro Konzessionsabgabe, muss nicht für alle Zeiten so bleiben, wie wir eben aus Bayern gelernt haben ;). Vor allem dann nicht, wenn Strom- und Gasverbraucher sich gegen diese ungerechte und diffuse \"Abgabe\" wehren. Mich wundert nur, dass Sie aus Sicht des Juristen da so gar keine rechtlichen Verwerfungen sehen. Wir brauchen doch hoffentlich für die Gerechtigkeit, die ja auch zu den Zielen des Rechts gehört,  zum GG, BGB & Co. nicht noch den Koran oder die Bibel. ;)

RR-E-ft:
@nomos

Recht hat immer etwas mit Macht zu tun. Wer die Macht hat, setzt das Recht, auch in einer Demokratie. Gerechtigkeit ist wieder eine andere Kategorie. Man sollte Recht und Gerechtigkeit nicht miteinander verwechseln.

Unmittelbar betroffen von den Konzessionsabgaben sind nur die Netzbetreiber. Und denen ist es egal, weil sie die Kosten über die Netzentgelte auf die Netznutzer wälzen können. Die Netznutzer wiederum wälzen diese Netzentgelte auf ihre Endkunden ab, so dass sie auch kein Interesse an einer Änderung haben. Die Endkunden zahlen keine Konzessionsabgabe, sondern kostenbasierte Energiepreise, in denen die Netzentgelte (und in diesen die Konzessionsabgaben) enthalten sind.

Der mittelbar Betroffene hat rechtlich keine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Diejenigen, die sich wegen einer unmittelbaren Betroffenheit allenfalls dagegen rechtlich zur Wehr setzen könnten (Netzbetreiber), haben daran aus gegannten Gründen kein Interesse.

Eine nahezu klassische Konstellation. Genausowenig kann sich der Kunde eines Supermarktes dagegen zur Wehr setzen, dass sich die Warenlieferungen und damit die Waren selbst aufgrund der Einführung einer Lkw- Maut verteuern. (Womöglich auch als ungerecht empfunden, schon etwas deshalb unternommen?)

Und die Politik hat auch kein Interesse an der Änderung, weil sie ihre Basis in den Kommunen hat und die Kommunen nicht wissen, wie sie ohne die Einnahmen auskommen sollen....

Darüber kann man sich ärgern wie über das Wetter. Es ist (fast) ebenso sinnvoll.

nomos:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Recht hat immer etwas mit Macht zu tun. Wer die Macht hat, setzt das Recht, auch in einer Demokratie.  Man sollte Recht und Gerechtigkeit nicht miteinander verwechseln.
--- Ende Zitat ---
@RR-E-ft, vielleicht haben wir da eine andere Begrifflichkeit oder Sichtweise. Recht ohne Gerechtigkeit ist für mich nahe am Unrecht. Gerade vor unserem Grundgesetz, das für alle Staatsgewalten bindend ist, sehe ich eine untrennbare Verbindung zwischen Gerechtigkeit und Recht. Ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat wäre für mich ohne Gerechtigkeit im Rechtssystem nur eine Mogelpackung. Ich sehe den Begriff \"Gerechtigkeit\" nicht philosophisch, sondern er gehört zu den Demokratie-Kriterien so wie ich Demokratie verstehe. (siehe auch hier)[/list]
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Eine nahezu klassische Konstellation. Genausowenig kann sich der Kunde eines Supermarktes dagegen zur Wehr setzen, dass sich die Warenlieferungen und damit die Waren selbst aufgrund der Einführung einer Lkw- Maut verteuern. (Womöglich auch als ungerecht empfunden, schon etwas deshalb unternommen?)

Und die Politik hat auch kein Interesse an der Änderung, weil sie ihre Basis in den Kommunen hat und die Kommunen nicht wissen, wie sie ohne die Einnahmen auskommen sollen....

Darüber kann man sich ärgern wie über das Wetter. Es ist (fast) ebenso sinnvoll.
--- Ende Zitat ---
RR-E-ft, eben hatte ich den Prospekt meines Baumarkts in der Hand, da werden Öfen mit Siegel (Bundesimmissionsschutzrichtline bis 2024) ab 119,99 EUR angeboten. Daneben Braunkohlebriketts  zu 20 Cent/kg zum Befeuern. Wichtig ist im Vergleich mit Ihrem Supermarkthinweis und der Energieversorgung noch, dass da mehrere Baumärkte Angebote machen, im Gegensatz zu Gasangeboten.

Danke aber für den Mautvergleich.  :] Mir ist nicht bekannt, dass z.B. eine  Ladung  Braunkohlebriketts auf dem LKW mit unterschiedlicher Maut belegt wird. Z.B. abhängig von der verfeuerten Menge oder einem exclusiven Normsonderangebot des Baumarkts.

Die Sache ist Ernst! Die Konzessionsabgabe ist staatlich initiiert und trotz der privatrechtlichen Konzessionsverträge nahe an den Steuern und Abgaben.  Allerdings ist sie aus Sicht des Energieverbrauchers, der letztendlich damit belastet wird, unkontrolliert (kein Finanzamt, kein Betriebsprüfer stellt die Einhaltung der Verordnung fest), sie ist völlig intransparent und damit manipulationsanfällig und dazu noch absolut ungerechtfertigt. Sie ist eine zweckfreie \"Abgabe\", die nicht der Energieversorgung dient und sie steht im Widerspruch zu den Zielen einer möglichst günstigen Energieversorgung. Ich halte sie für rechtswidrig und mit der LKW-Maut kaum vergleichbar. Der Geldbedarf der Kommunen und die aufgeführten Verflechtungen und politischen Interessen sind keine Rechtfertigung. Sorry, wenn der Vergleich jetzt aus juristischer Sicht nicht ganz korrekt ist, aber selbst bei Hunger hat unser Rechtssystem den Mundraub meines Wissens nicht erlaubt.

Auch der Vergleich mit dem Wetter hinkt gewaltig. Die Konzessionsabgabe kann man abschaffen, das Wetter nicht. Es liegt mindestens im Interesse der   privaten Energieverbraucher, diese absurde \"Abgabe\" zu beseitigen.  Manche  Kommunalpolitiker werden immerhin schon nachdenklich (vor Wahlen ohnehin) und immer mehr Gas- und Stromverbraucher erkennen die Ungerechtigkeit dieser  Konzessionsabgabe.

PS: Noch zur Machtfrage \"Recht hat immer etwas mit Macht zu tun\".

\"Verbunden werden auch die Schwachen mächtig.\"Diese Erkenntnis war schon bei der Gründung der Schweizer Eidgenossenschaft vorhanden.
(Schiller -Wilhelm Tell-)

Das hat auch Hermann Schulze aus Delitzsch bei der Gründung der ersten Handwerkergenossenschaft in Delitzsch schon so erkannt. Alleine geht kaum was, gemeinsam sind wir stark. Die Verbraucher werden es auch noch lernen. ;)
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