Energiepreis-Protest > Stadtwerke Münster

Kündigung erhalten: Unverzüglicher Widerspruch

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Münsteraner:
Was hieße das in der Konsequenz?

mfg
Münsteraner

elmex:

--- Zitat ---Original von Münsteraner

Was geschieht eigentlich, wenn die Ersatzversorgung nach 3 Monaten endet? Grundversorgung?


--- Ende Zitat ---

Nach § 2 Abs. 2 Gas/StromGVV kommt ein Grundversorgungsvertrag insbesondere dann zustande, wenn der Haushaltskunde Energie aus dem Leitungsnetz des Grundversorgers entnimmt. Er ist jedoch verpflichtet, diese Entnahme dem Versorger in Textform anzuzeigen.

Dies kann auch zum Ende der Ersatzversorgung sein...

RR-E-ft:
@elmex

Möglicherweise ist man am Ende der Ersatzversorgung einfach weiter im vertragslosen Zustand. Denn schon in der Zeit der Ersatzversorgung lag ja ein vertragsloser Zustand vor. Es ist kein Umstand ersichtlich, der daran etwas ändern könnte.

Black:
Kommt wohl auf die Situation an. Wer wissentlich über den Zeitraum der Ersatzversorgung hinaus Energie abnimmt könnte damit konkludent einen Grundversorgungsvertrag abgeschlossen haben.

Andersherum könnte der Grundversorger wohl nach Ablauf der gesetzlichen Ersatzversorgungspflicht die Versorgung unterbrechen, wenn es nicht zum Abschluss eines Vertrages kommt.

elmex:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
@elmex

Möglicherweise ist man am Ende der Ersatzversorgung einfach weiter im vertragslosen Zustand. Denn schon in der Zeit der Ersatzversorgung lag ja ein vertragsloser Zustand vor. Es ist kein Umstand ersichtlich, der daran etwas ändern könnte.
--- Ende Zitat ---

Ich stimme Ihnen zu. Wenngleich auch die Rechtsprechung im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung ein bereicherungsrechtliches Verhältnis nicht als das Maß aller Dinge sieht, so ist ein solches dogmatisch ohne weiters denkbar.

Normierte Ausnahme ist in der Tat das Ersatzversorgungsverhältnis als besonderes gesetzliches Schuldverhältnis.

Eine einfache Anzeige der (weiteren) Entnahme von Energie beim Versorger könnte indes Klarheit schaffen...

Fallfrage: Steht der Anzeige weiterer Entnahme von Energie nach Beendigung eines Ersatzversorgungsverhältnisses gemäß § 2 Abs. 2 Strom-/GasGVV die Erhebung einer Feststellungsklage auf Bestehen eines Grundversorgungsverhältnisses gleich? Läßt sich eigentlich gut hören...

Denn es gibt immer wieder kleinere Versorger, die der Ansicht sind, dass nach Kündigung von Sonderverträgen und Ablauf der Ersatzversorgungszeit keine weitere Versorgungsverpflichtung mehr bestehe...

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