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Autor Thema: Gelsenwasser \"bietet\" neue Tarife an: 66 cent preiserhöhung auf kWh  (Gelesen 5222 mal)

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Offline Tomkol

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Hallo.
ich habe einen Brief bekommen, mit Formularen für einen neuen Tarifentscheid.

Soll einen neuen erdgasliefervertrag abschliessen mit 12 oder 24 Monaten Laufzeit.

Ein Fixpreis wird auf 7,03 oder 7,10 cent festgesetzt.
Dem würde ich ja dann auch noch zustimmen.

Wie verhält man sich?
Gruss Thomas
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Offline Majue

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Gelsenwasser \"bietet\" neue Tarife an: 66 cent preiserhöhung auf kWh
« Antwort #1 am: 25. September 2008, 11:16:53 »
Hallo,

mein Vorschlag: nicht abschließen! Besser der Preisanhebung wiedersprechen (Musterschreiben findet man beim bdev)
Gruß
Jürgen Markert

Offline Smokie

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Gelsenwasser \"bietet\" neue Tarife an: 66 cent preiserhöhung auf kWh
« Antwort #2 am: 25. September 2008, 12:24:21 »
Hallo zusammen,

auch wir, eine Gruppe von ca. 30 Gaspreisrebellen ( seit 2005 aktiv ) haben von unserem Versorger eine neue Tarifstruktur zum 01.10.2008 erhalten.
Dem haben wir widersprochen, mit dem Ergebnis, das der Versorger diesen Widerspruch als Kündigung der bisherigen Versorgungsverträge zum 30.09.2008 betrachtet.
Sollte sich bis dahin kein neuer Lieferant ( Anbieterwechsel ) gemeldet haben, wäre die weitere Erdgaslieferung aber über Grundversorgung sichergestellt.

Wer hat auch solche Erfahrungen gemacht und sich danach wie verhalten ?

Gruß  Smokie
\" Wenn nicht jetzt - wann dann ??? \"   8)

Offline Tomkol

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Gelsenwasser \"bietet\" neue Tarife an: 66 cent preiserhöhung auf kWh
« Antwort #3 am: 10. November 2008, 17:25:33 »
Hallo,
ich habe 2005 widersprochen. Nun kam eine Jahresabrechnung, in der 560 Euro zusätzlich verlangt wurde. Ich habe nach den Widerspruchsmuster zur Jahresabrechnung widersprochen und meinen zahlbaren Betrag nach den Gebührenstand 05 ausgerechnet. Nach dieser Rechnung hätte Gelsenwasser mir noch 16 Euro zahlen müssen, obwohl wir ca. 30 % mehr verbraucht haben.

Nun habe die sehr schnell geantwortet und meinen, das sie mir nur die Bezugskostensteigerung weiter gegeben hätten und verweisen auf das Urteil vom 13.6.07 VIII ZR 36/06.
Und ihren Gutachter/unabhängigen Wirtschaftsprüfer.
Ich habe mir den Thread dazu hier duchgelesen, weiß aber dennoch nicht, was ich ihnen antworten soll, da sie auf begleichung der Summe bestehen .

Gruss thomas
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