Original von Black
Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses - also der Vereinbarung ob Grundversorgung oder Sonderkunde steht doch noch gar nicht fest wieviel Energie der Kunde letztendlich verbrauchen wird. Wieso sollte da jemand ab einem bestimmten Verbrauch automatisch Sondervertragskunde sein?
Der Zeitpunkt des Vertragsbeginns war 1992 und versorgt wurde damals wie heute ein Reihenhaus gebaut nach dem damals gültigen Standard. Natürlich stand von vorne herein ungefähr fest welcher Verbrauch zu erwarten ist. Nicht nur deshalb weil andere vergleichbare Reihenhäuser in der Nachbarschaft schon länger bestanden, sondern auch weil die Versorger Erfahrungswerte hinsichtlich des Verbrauches haben und natürlich auch gleich Abschläge für das erste Jahr festlegen können. Da war klar dass wir mindestens 20.000 kWh/Jahr brauchen werden.
Die Frage die sich letztlich stellt ab wann sich Begriffe wie Tarifkunde, Grundversorgung, usw. gebildet haben. Mir kommen diese erst so richtig ins Bewusstsein seitdem es das EnWG gibt. Vorher haben die Versorger in ihrer weitgehend unkontrollierten Monopolstellung sowie getan was sie wollten. Mir kommt so vor, dass z.B. die Stadtwerke Ingolstadt die ehemaligen Normsondervertragskunden ab 1.1.2007 einfach klammheimlich alle in Tarifkunden verwandelt haben. Und gleichzeitig wwurde auch ein neuer Sondertarif eingeführt der sich nur dadurch unterscheidet dass die Konzessionsabgabe niedriger ist.
In diesem Zusammenhang stellt sich für mich auch die Frage in wie weit eine Differenzierung des Arbeitspreises nach unterschiedlichen Verbräuchen billig ist. Mit dem Grundpreis sollten alle fixen Kosten abgedeckt sein und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen dass den Stadtwerken unterschiedliche Kosten für die Bereitstellung des Gases entstehen ob jetzt mein Nachbar 15.000 kWh/Jahr braucht, oder ich 22.000 kWh/Jahr. Eigentlich sollte zumindest der Arbeitspreis für alle gleich sein, und selbst beim Grundpreis stellt sich die Frage ob eine Differenzierung gerechtfertigt ist.