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Autor Thema: !!! weiteres Gaspreisurteil des LG Frankenthal !!!  (Gelesen 5972 mal)

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Offline RR-E-ft

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!!! weiteres Gaspreisurteil des LG Frankenthal !!!
« am: 31. Mai 2005, 16:28:50 »
[ 2-HK-O-86-04 25-11-2004 ]

Es gibt ein weiteres Gaspreisurteil des Landgerichts Frankenthal, welches bisher "unterschlagen" wurde:

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Hilfe/Container-Urteilssammlung/site__1636/

Auch bei diesem Urteil des LG Frankenthal wurde die zivilrechtliche Billigkeitskontrolle von Gaspreisen gem. § 315 BGB  im Grundsatz voll bestätigt.

Nach dieser Entscheidung soll der Einwand der Unbilligkeit gegen die Klageforderung allein wegen Rechtsmissbräuchlichkeit der Beklagten unbehelflich sein, weil diese nicht des "sozialen Schutzes" wie ein normaler Energieverbraucher bedürfe, der sich langfristig für den Energieträger Erdgas entschieden habe.

Diese Überlegung des Gerichts kann man in Zweifel ziehen.
Wie das LG Mannheim in seinem Urteil insoweit zutreffend ausgeführt hat, handelt es sich bei § 315 BGB nicht um eine "Verbraucherschutzvorschrift".

Dieser Paragraph steht von Anfang an ersichtlich unverändert im BGB und ist über einhundert Jahre alt. Bei Inkrafttreten des BGB kannte man den Begriff des  "Verbrauchers" noch überhaupt nicht. An so etwas wie Verbraucherschutz war seinerzeit überhaupt nicht zu denken.

Für die Frage des Verbraucherschutzes sind jedoch allein folgende Überlegungen des LG Frankenthal entscheidend:

Im Gegensatz zu einem solchen normalen  Erdgaskunden habe sich die Beklagte mit einer autonomen unternehmerischen Entscheidung zum Bezug von Erdgas bei der Klägerin entschlossen, obschon sie als Energiedienstleistungsunternehmen über einen entsprechenden Marktüberblick und umfangreiche Erfahrungen im Energiegeschäft verfügte.

Nach dieser Rechtsprechung verbleibt es für den "normalen" Erdgas- Energieverbraucher bei der Möglichkeit des Einwandes der Unbilligkeit gegen die Gaspreisforderungen, durch welche der Versorger zur Offenlegung seiner Preiskalkulation gezwungen werden kann.

Die Konsequenzen einer Nichtoffenlegung der Preiskalkulation ergeben sich dann gem. dem Gaspreisurteil des LG Mannheim sowie dem Strompreisurteil LG Mühlhausen vom 12.04.2005, OLG München NJW- RR 1999, S.  421.

Gegen dieses Urteil hat die unterlegene Beklagte Berufung eingelegt.
Das Berufungsverfahren ist am Pfälzischen OLG Zweibrücken anhängig.

Vgl. auch:
!!!Gaspreisurteil LG Mannheim !!!!

Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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